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Nr. 4/86
Öffentl Bekanntmachungen
Stellenausschreibung
u einzurichtende Kindergarten in 5431 Heiligenroth um 1. August 1986
1 Erzieherin (Leiterin),
1 Erzieherin (Gruppenleiterin
[llzeitkräfte und
2 Kinderpflegerinnen
rTeilzeitbeschäftigte (24/40 Std.).
Kindergarten wird aus 2 Gruppen bestehen, n Bewerberinnen werden Aufgeschlossenheit, Einsatz- , pädagogisches Geschick erwartet.
i««:hlägige Erfahrungen in der Kindergartenarbeit sind für ilBdwerbung um die Stelle der Kindergartenleiterin erforderst
«Vergütung richtet sich nach dem BAT. Die üblichen Sozial- jniflgen des öffentlichen Dienstes werden gewährt.
bungen mit Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisabschriften itigkeitsnachweisen richten Sie bitte bis zum 28. Februar
in:
kmeinde Heiligenroth Herrn Ortsbürgermeister aünter Zerfas, äuer Straße 22
Heiligenroth
Müllabfuhr-Verschiebung
_ Rosenmontag, 10.2.1986 und Fastnachtdienstag, 986 verschiebt sich die wöchentliche Müllabfuhr in den Gerden des Westerwaldkreises wie folgt:
Infeemeinden, in denen die Müllgefäße üblicherweise montentleert werden, erfolgt die Müllabfuhr bereits am Samstag, tersti 8. t 2.1986. In allen anderen Gemeinden verschiebt sich die irksvjjhrin der Woche vom 10.2. -15.2.1986 jeweils um einen Tag; baur| von c * iensta 9 s au * mittwochs, von mittwochs auf donnerstags
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weS!$ä$len Mülldeponien des Westerwaldkreises in Meudt und IPKjg inerpd bleiben am Rosenmontag, 10.2.1986, geschlossen.
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Bekanntmachung des Einwohnermeldeamtes
lerbergungsstätten (Gaststätten, Pensionen etc.) dem 19.10.1983 ist nach dem § 3 der Meldeverordnung . 304) der neue Meldeschein für Beherbergungsstätten Staciwwenden. Die alten Meldescheine konnten bisher aufge- ucht werden. Dies ist, nachdem die neue Meldeverordnung
10.*! 1.1983 in Kraft getreten ist, ab jetzt nicht mehr möglich.
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TStälkitten daher alle Beherbergungsstätten in Zukunft nur diegül- n Meldescheine zu verwenden. Die Vordruckverlage haben
__Jieuen Meldescheine seit Inkrafttreten der Meldeverordnung
Lieferprogramm. Wir bitten die Beherbergungsstätten Verständnis.
^Meldebehörde
^ord^Ö^fentliche Bekanntmachung über die siebet Auflösung von Zweckverbänden und öffentlich-rechtliche Vereinbarungen im Westerwaldkreis
Fürdie nachstehend genannten Zweckverbände wurde bis
zum 31.12.1985 keine Verbandsordnung nach §§ 4 und 16 Abs.
1 des Zweckverbandsgesetzes vom 22.12.1982 (GVBI. S. 476) festgestellt. Diese Zweckverbände sind gemäß § 16 Abs. 1 Satz
2 des Zweckverbandsgesetzes mit Wirkung vom 1. Januar 1986 kraft Gesetzes aufgelöst:
1. Zweckverband „Kindergarten Kroppach” mit Sitz in Kroppach,
2. Forstbetriebsverband Heiligenroth mit Sitz in Heiligenroth,
3. Kindergartenzweckverband Haiderbach mit Sitz in Wittgert,
4. Zweckverband „Nister-Talsperre” mit Sitz in Willingen,
5. Wasserzweckverband Herschbach mit Sitz in Sel- ters/Ww.
6. Abwasserverband Saynbach mit Sitz in Selters/Ww.
7. Forstbetriebsverband Niederahr mit Sitz in Niederahr,
8. Abwasserverband Salzbach mit Sitz in Wallmerod,
9. Forstbetriebsverband Westerburg mit Sitz in. Westerburg,
10. Forstbetriebsverband Dernbach mit Sitz in Dernbach.
B. Ferner sind mit Wirkung vom 1. Januar 1986 folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen gemäß §§12 und 16 Abs. 2 Zweckverbandsgesetz kraft Gesetzes aufgehoben, fürdie biszum31.12.1985 keineZweckvereinbarung bestätigt wurde:
1. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Verbandsgemeinden Bad Marienberg und Hachenburg vom 25./30.3.1981 über Bau und Betrieb der Abwasserbeseitigungsanlage in Unnau,
2. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Bad Marienberg und der Verbandsgemeinde Bad Marienberg vom 12.5.1981 mit Änderung vom 4.12.1984 über das Kurbad der Stadt Bad Marienbörg,
3. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Bad Marienberg und den Ortsgemeinden Großseifen, Hahn b.M., Lautzenbrücken und Stockhausen-Illfurth vom 23.8.1977 über die Mitbenutzung der Kindergärten in Bad Marienberg,
4. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Großseifen und der Stadt Bad Marienberg vom 20.12.1978 über die Mitbenutzung des Friedhofes in Großseifen,
5. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Ortsgemeinden Hof und Nisterau vom 26.5.1975 über die Mitbenutzung des Kindergartens in Hof,
6. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Ortsgemeinden Hof und Fehl-Ritzhausen vom 19.10.1977 über die Mitbenutzung des Kindergartens in Hof,
7. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Ortsgemeinden Nistertal und Hardt vom 7.9.1976 über die Mitbenutzung des Kindergartens in Nistertal,
8. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Ortsgemeinden Norken und Kirburg vom 2.6.1980 über die Errichtung und den Betrieb einer Sporthalle in Norken,
9. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Ortsgemeinden Unnau und Bölsberg vom 30.1.1981 über die Mitbenutzung des Kindergartens in Unnau,
10. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Ortsgemeinden Streithausen und Müschenbach und der Verbandsgemeinde Hachenburg vom 30.11.1977 über die Unterhaltung der alten Steinbrücke über die Große Nister am Kloster Marienstatt,
11. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Verbandsgemeinden Hachenburg und Altenkirchen vom 17.5.1978 über die Errichtung und den Betrieb einer Kläranlage in Mudenbach,
12. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Ortsgemeinden Stahlhofen und Daubach vom 25.11.1976/ 4.12.1976 über die Unterhaltung des Friedhofes in Stahlhofen,
13. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Ortsgemeinden Breitenau, Deesen, Oberhaid und Wittgert vom 6./7./10.9.1979 über die Unterhaltung der Sportanlage in Deesen,
14. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Ortsgemeinden Breitenau, Deesen, Wittgert und Oberhaid vom 17.12.1977 über die Mitbenutzung des Friedhofes in Breitenau,

