Einzelbild herunterladen

_.ntabaur

Seite 3

Nr. 4/86

Öffentl Bekanntmachungen

Stellenausschreibung

u einzurichtende Kindergarten in 5431 Heiligenroth um 1. August 1986

1 Erzieherin (Leiterin),

1 Erzieherin (Gruppenleiterin

[llzeitkräfte und

2 Kinderpflegerinnen

rTeilzeitbeschäftigte (24/40 Std.).

Kindergarten wird aus 2 Gruppen bestehen, n Bewerberinnen werden Aufgeschlossenheit, Einsatz- , pädagogisches Geschick erwartet.

i««:hlägige Erfahrungen in der Kindergartenarbeit sind für ilBdwerbung um die Stelle der Kindergartenleiterin erforder­st

«Vergütung richtet sich nach dem BAT. Die üblichen Sozial- jniflgen des öffentlichen Dienstes werden gewährt.

bungen mit Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisabschriften itigkeitsnachweisen richten Sie bitte bis zum 28. Februar

in:

kmeinde Heiligenroth Herrn Ortsbürgermeister aünter Zerfas, äuer Straße 22

Heiligenroth

Müllabfuhr-Verschiebung

_ Rosenmontag, 10.2.1986 und Fastnachtdienstag, 986 verschiebt sich die wöchentliche Müllabfuhr in den Ge­rden des Westerwaldkreises wie folgt:

Infeemeinden, in denen die Müllgefäße üblicherweise mon­tentleert werden, erfolgt die Müllabfuhr bereits am Samstag, tersti 8. t 2.1986. In allen anderen Gemeinden verschiebt sich die irksvjjhrin der Woche vom 10.2. -15.2.1986 jeweils um einen Tag; baur| von c * iensta 9 s au * mittwochs, von mittwochs auf donnerstags

l f |Vor

4

grui ar au!

weS!$ä$len Mülldeponien des Westerwaldkreises in Meudt und IPKjg inerpd bleiben am Rosenmontag, 10.2.1986, geschlossen.

! 952

i Mit!

f

Bekanntmachung des Einwohnermeldeamtes

lerbergungsstätten (Gaststätten, Pensionen etc.) dem 19.10.1983 ist nach dem § 3 der Meldeverordnung . 304) der neue Meldeschein für Beherbergungsstätten Staciwwenden. Die alten Meldescheine konnten bisher aufge- ucht werden. Dies ist, nachdem die neue Meldeverordnung

10.*! 1.1983 in Kraft getreten ist, ab jetzt nicht mehr möglich.

3dan r

TStälkitten daher alle Beherbergungsstätten in Zukunft nur diegül- n Meldescheine zu verwenden. Die Vordruckverlage haben

__Jieuen Meldescheine seit Inkrafttreten der Meldeverordnung

Lieferprogramm. Wir bitten die Beherbergungsstätten Verständnis.

^Meldebehörde

^ord^Ö^fentliche Bekanntmachung über die siebet Auflösung von Zweckverbänden und öffentlich-rechtliche Vereinbarungen im Westerwaldkreis

Fürdie nachstehend genannten Zweckverbände wurde bis

zum 31.12.1985 keine Verbandsordnung nach §§ 4 und 16 Abs.

1 des Zweckverbandsgesetzes vom 22.12.1982 (GVBI. S. 476) festgestellt. Diese Zweckverbände sind gemäß § 16 Abs. 1 Satz

2 des Zweckverbandsgesetzes mit Wirkung vom 1. Januar 1986 kraft Gesetzes aufgelöst:

1. ZweckverbandKindergarten Kroppach mit Sitz in Kroppach,

2. Forstbetriebsverband Heiligenroth mit Sitz in Heiligen­roth,

3. Kindergartenzweckverband Haiderbach mit Sitz in Witt­gert,

4. ZweckverbandNister-Talsperre mit Sitz in Willingen,

5. Wasserzweckverband Herschbach mit Sitz in Sel- ters/Ww.

6. Abwasserverband Saynbach mit Sitz in Selters/Ww.

7. Forstbetriebsverband Niederahr mit Sitz in Niederahr,

8. Abwasserverband Salzbach mit Sitz in Wallmerod,

9. Forstbetriebsverband Westerburg mit Sitz in. Wester­burg,

10. Forstbetriebsverband Dernbach mit Sitz in Dernbach.

B. Ferner sind mit Wirkung vom 1. Januar 1986 folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen gemäß §§12 und 16 Abs. 2 Zweckverbandsgesetz kraft Gesetzes aufgehoben, fürdie biszum31.12.1985 keineZweckvereinbarung bestä­tigt wurde:

1. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Ver­bandsgemeinden Bad Marienberg und Hachenburg vom 25./30.3.1981 über Bau und Betrieb der Abwasser­beseitigungsanlage in Unnau,

2. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Bad Marienberg und der Verbandsgemeinde Bad Ma­rienberg vom 12.5.1981 mit Änderung vom 4.12.1984 über das Kurbad der Stadt Bad Marienbörg,

3. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Bad Marienberg und den Ortsgemeinden Großseifen, Hahn b.M., Lautzenbrücken und Stockhausen-Illfurth vom 23.8.1977 über die Mitbenutzung der Kindergärten in Bad Marienberg,

4. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Orts­gemeinde Großseifen und der Stadt Bad Marienberg vom 20.12.1978 über die Mitbenutzung des Friedhofes in Großseifen,

5. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Orts­gemeinden Hof und Nisterau vom 26.5.1975 über die Mitbenutzung des Kindergartens in Hof,

6. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Orts­gemeinden Hof und Fehl-Ritzhausen vom 19.10.1977 über die Mitbenutzung des Kindergartens in Hof,

7. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Orts­gemeinden Nistertal und Hardt vom 7.9.1976 über die Mitbenutzung des Kindergartens in Nistertal,

8. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Orts­gemeinden Norken und Kirburg vom 2.6.1980 über die Errichtung und den Betrieb einer Sporthalle in Norken,

9. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Orts­gemeinden Unnau und Bölsberg vom 30.1.1981 über die Mitbenutzung des Kindergartens in Unnau,

10. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Orts­gemeinden Streithausen und Müschenbach und der Verbandsgemeinde Hachenburg vom 30.11.1977 über die Unterhaltung der alten Steinbrücke über die Große Nister am Kloster Marienstatt,

11. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Ver­bandsgemeinden Hachenburg und Altenkirchen vom 17.5.1978 über die Errichtung und den Betrieb einer Kläranlage in Mudenbach,

12. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Orts­gemeinden Stahlhofen und Daubach vom 25.11.1976/ 4.12.1976 über die Unterhaltung des Friedhofes in Stahlhofen,

13. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Orts­gemeinden Breitenau, Deesen, Oberhaid und Wittgert vom 6./7./10.9.1979 über die Unterhaltung der Sportan­lage in Deesen,

14. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Orts­gemeinden Breitenau, Deesen, Wittgert und Oberhaid vom 17.12.1977 über die Mitbenutzung des Friedhofes in Breitenau,