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Holler

Öffentliche Bekanntmachung

über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung Die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung gern. § 12 des Bodenschätzungsgesetzes vom 16.10.1934 (Reichsge- setzbl. IS. 1050)-der Gemarkung(en) Holler (siehe Anlage) wer­den in der Zeit vom 1.2. bis 28.2.86 in den Diensträumen des Fi­nanzamts Montabaur, Kehreinstraße, während der Dienststun­den von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr offengelegt.

Offengelegt werden die Schätzungskarten und die Schätzungs­bücher für Ackerland und Grünland, in denen die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung - niedergelegt sind. Die offen­gelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Flurstücke nicht besonders bekanntgegeben.

Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt es sich, Grundbuch- oder Katasterauszüge bzw. Abfindungsnachweise mitzubringen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung - steht den Eigentümern der betreffenden Flurstücke die Be­schwerde zu. Die Beschwerde ist beim oben bezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu er­klären. Die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs beträgt ei­nen Monat. Sie beginnt mit Ablauf der oben aufgeführten Offenle­gungsfrist.

Bei der Einlegung der Beschwerde soll der Verwaltungsakt be­zeichnet werden, gegen den der Rechtsbehelf gerichtet ist. Es soll angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten und seine Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die Tatsa­chen, die zur Begründung dienen und die Beweismittel angeführt werden.

Mit dem Ablauf der Frist fürdie Einlegung der Beschwerde werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Beschwerde eingelegt ist.

Der Vorsteher des Finanzamts gez. Hardt

Anlage zur Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergeb­nisse der Bodenschätzung - Nachschätzung vom August 1985 Die Offenlegung beschränkt sich auf folgende Gemarkungsteile:

Flur.

...6 ....

. Fl.stck...

...648,649.68.1t683»7 17.

Flur

7

Fl.stck.

ln der Unterwiese

Flur

9

Fl.atck.

1131 / 1 , 1132 / 1,1134

Flur

11

Fl.stck.

1199-1201

Flur

12.

Fl.atck

1288-1290,1291/1

Flur

13

Fl.stck.

1300 , 1313 , 1.314

Flur

14

Fl.stck.

.1337-1340,1351-1353.

Flur.

.17...

Fl.stck.

. . 1 » ftrsnerieh.

Flur

.19

Fl.stck.

.1709.

Flur

20

Fl.stck.

1811-1819,1822-1828,1950-1953

Flur

21

Fl.stck.

1969,1970,1972-1975,1986-1994

Flur

23

Fl.stck.

1420-1424,1428,1429_

Flur

24

Fl.stck.

2119/1,2121/1,2122,2123/2,2125/1,2128/

Flur

31

Fl.stck.

In der Kehl

Flur

35

Fl.stck.

2691/1 , 2891/2,2892-2895

Flur

36

Fl.stck.

2303,2909,2920,2965,2975

Flur

37

Fl.atck.

2989-2997

Flur

36

Fl.atck.

3250,3261

Flur

39

Fl.stck.

2999/1,3004,3005/1

Flur

40

Fl.stck.

3283/34

Flur

41

Fl.stck.

3299,3300

Stahlhofen Dank an Schwester Hedwig!

Mit Bedauern habe ich die Abschiedsworte von Schwestei| wig entgegengenommen, die sich nacfteiner kurzen Arbeit fl in unserer Pfarrgemeinde wieder verabschiedete. J nseri

Sie hatte Vertrauen, Wohlwollen und Offenheit in unsere*® r P, r; meinde gefunden. Sie fühlte sich wohl bei ihrer Arbeit und!« Skeit schaftlich mit uns verbunden. Gerne hätte sie viele Jahret» l 1 ®' 01 gearbeitet, jedoch nicht unter massiver Behinderung, diel ? n< k f weise entgegengebracht wurde.

Die Zivilgemeinde dankt Schwester Hedwig für ihre geleisijj beit in unserer Pfarrgemeinde und wünscht für die Zukunli| Gute und einen friedvollen Arbeitsweg.

gez. Pehl, Ortsbürgermeister

Schneeräumung und Streupflicht! ^

Gemäß unserer Ortssatzung über die Reinigung öffentliche«

Ben und Gehwege wird besonders auf die Schneeräumun| Streupflicht hingewiesen.

gez. Pehl, Ortsbürgermeister p-»

Öffentliche Bekanntmachung

über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung

Die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung ge4rwa des Bodenschätzungsgesetzes vom 16.10.1934 (Renjisfe setzbl. IS. 1050)-der Gemarkung(en) Stahlhofen (siehe Afl werden in der Zeit vom 1.2. bis 28.2.86 in den Diensträuma Finanzamts Montabaur, Kehreinstraße, während der Diensj den von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr offengelegt.

Offengelegt werden die Schätzungskarten und die Schätz! bücher für Ackerland und Grünland, in denen die Ergebnis Bodenschätzung - Nachschätzung - niedergelegt sind. Diek gelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümer Flurstücke nicht besonders bekanntgegeben.

Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt ei[ Grundbuch- oder Katasterauszüge bzw. Abfindungsnacf mitzubringen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschäif steht den Eigentümern der betreffenden Flurstücke dt schwerde zu. Die Beschwerde ist beim oben bezeict Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur NiederschriflJ klären. Die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs belij nen Monat. Sie beginnt mit Ablauf der oben aufgeführtenC gungsfrist.

Bei der Einlegung der Beschwerde soll der Verwaltungsl zeichnet werden, gegen den der Rechtsbehelf gerichtet ist r angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt angel und seine Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die chen, die zur Begründung dienen und die Beweismittel anj werden.

Mit dem Ablauf der Frist fürdie Einlegungder Beschwerde«! die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar.! nicht Beschwerde eingelegt ist.

Der Vorsteher des Finanzamts gez. Hardt

Anlage zur Bekanntmachung überdie Offenlegung deritsab

nisse der Bodenschätzung - Nachschätzung vom l5.7pNi Die Offenlegung beschränkt sich auf folgende Gemarkung

..Flur 1 . 1 ,.Fl, ftck..604..-. .BÖS..

Flur 12 Fl.stck,Zn, Romoereporn

Flur 17 Fl.ftck, 126 2-1266

...Flur.19.Fl. ft ck. 1463,1 464,1466

Flur.20.Fl.ftck..1513-1517.1?3?-15?7.

Flur. 22 .Fl.ftck...1583,1.59.0..

.Sb«»*..7.660-1664,1672,167.?,.16.9.B, 1707 ., 17p6,1'ij- 2u|

.1721-1723 .r Ja

Flur 25 Fl.stck. 1751,1757.1758.1764

... . Aber