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Holler
Öffentliche Bekanntmachung
über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung Die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung gern. § 12 des Bodenschätzungsgesetzes vom 16.10.1934 (Reichsge- setzbl. IS. 1050)-der Gemarkung(en) Holler (siehe Anlage) werden in der Zeit vom 1.2. bis 28.2.86 in den Diensträumen des Finanzamts Montabaur, Kehreinstraße, während der Dienststunden von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr offengelegt.
Offengelegt werden die Schätzungskarten und die Schätzungsbücher für Ackerland und Grünland, in denen die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung - niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Flurstücke nicht besonders bekanntgegeben.
Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt es sich, Grundbuch- oder Katasterauszüge bzw. Abfindungsnachweise mitzubringen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung - steht den Eigentümern der betreffenden Flurstücke die Beschwerde zu. Die Beschwerde ist beim oben bezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf der oben aufgeführten Offenlegungsfrist.
Bei der Einlegung der Beschwerde soll der Verwaltungsakt bezeichnet werden, gegen den der Rechtsbehelf gerichtet ist. Es soll angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten und seine Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die Tatsachen, die zur Begründung dienen und die Beweismittel angeführt werden.
Mit dem Ablauf der Frist fürdie Einlegung der Beschwerde werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Beschwerde eingelegt ist.
Der Vorsteher des Finanzamts gez. Hardt
Anlage zur Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung vom August 1985 Die Offenlegung beschränkt sich auf folgende Gemarkungsteile:
Flur.
...6 ....
. Fl.stck...
...648,649.68.1t683»7 17.
Flur
7
Fl.stck.
ln der Unterwiese
Flur
9
Fl.atck.
1131 / 1 , 1132 / 1,1134
Flur
11
Fl.stck.
1199-1201
Flur
12.
Fl.atck
1288-1290,1291/1
Flur
13
Fl.stck.
1300 , 1313 , 1.314
Flur
14
Fl.stck.
.1337-1340,1351-1353.
Flur.
.17...
„Fl.stck.
. . 1 » ftrsnerieh.
Flur
.19
Fl.stck.
.1709.
Flur
20
Fl.stck.
1811-1819,1822-1828,1950-1953
Flur
21
Fl.stck.
1969,1970,1972-1975,1986-1994
Flur
23
Fl.stck.
1420-1424,1428,1429_
Flur
24
Fl.stck.
2119/1,2121/1,2122,2123/2,2125/1,2128/’
Flur
31
Fl.stck.
In der Kehl
Flur
35
Fl.stck.
2691/1 , 2891/2,2892-2895
Flur
36
Fl.stck.
2303,2909,2920,2965,2975
Flur
37
Fl.atck.
2989-2997
Flur
36
Fl.atck.
3250,3261
Flur
39
Fl.stck.
2999/1,3004,3005/1
Flur
40
Fl.stck.
3283/34
Flur
41
Fl.stck.
3299,3300
Stahlhofen Dank an Schwester Hedwig!
Mit Bedauern habe ich die Abschiedsworte von Schwestei| wig entgegengenommen, die sich nacfteiner kurzen Arbeit fl in unserer Pfarrgemeinde wieder verabschiedete. J nseri
Sie hatte Vertrauen, Wohlwollen und Offenheit in unsere*® r P, r; meinde gefunden. Sie fühlte sich wohl bei ihrer Arbeit und!« Skeit schaftlich mit uns verbunden. Gerne hätte sie viele Jahret» l 1 ®' 01 gearbeitet, jedoch nicht unter massiver Behinderung, diel ? n< k f weise entgegengebracht wurde.
Die Zivilgemeinde dankt Schwester Hedwig für ihre geleisijj beit in unserer Pfarrgemeinde und wünscht für die Zukunli| Gute und einen friedvollen Arbeitsweg.
gez. Pehl, Ortsbürgermeister
Schneeräumung und Streupflicht! ^
Gemäß unserer Ortssatzung über die Reinigung öffentliche«
Ben und Gehwege wird besonders auf die Schneeräumun| Streupflicht hingewiesen.
gez. Pehl, Ortsbürgermeister p-»
Öffentliche Bekanntmachung
über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung
Die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung ge4rwa des Bodenschätzungsgesetzes vom 16.10.1934 (Renjisfe setzbl. IS. 1050)-der Gemarkung(en) Stahlhofen (siehe Afl werden in der Zeit vom 1.2. bis 28.2.86 in den Diensträuma Finanzamts Montabaur, Kehreinstraße, während der Diensj den von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr offengelegt.
Offengelegt werden die Schätzungskarten und die Schätz! bücher für Ackerland und Grünland, in denen die Ergebnis Bodenschätzung - Nachschätzung - niedergelegt sind. Diek gelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümer Flurstücke nicht besonders bekanntgegeben.
Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt ei[ Grundbuch- oder Katasterauszüge bzw. Abfindungsnacf mitzubringen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschäif steht den Eigentümern der betreffenden Flurstücke dt schwerde zu. Die Beschwerde ist beim oben bezeict Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur NiederschriflJ klären. Die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs belij nen Monat. Sie beginnt mit Ablauf der oben aufgeführtenC gungsfrist.
Bei der Einlegung der Beschwerde soll der Verwaltungsl zeichnet werden, gegen den der Rechtsbehelf gerichtet ist r angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt angel und seine Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die chen, die zur Begründung dienen und die Beweismittel anj werden.
Mit dem Ablauf der Frist fürdie Einlegungder Beschwerde«! die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar.! nicht Beschwerde eingelegt ist.
Der Vorsteher des Finanzamts gez. Hardt
Anlage zur Bekanntmachung überdie Offenlegung deritsab
nisse der Bodenschätzung - Nachschätzung vom l5.7pNi Die Offenlegung beschränkt sich auf folgende Gemarkung
..Flur 1 . 1 ,.Fl, ftck..604..-. .BÖS..
Flur 12 Fl.stck,Zn, Romoereporn
Flur 17 Fl.ftck, 126 2-1266
...Flur.19.Fl. ft ck. 1463,1 464,1466
„Flur.20.Fl.ftck..1513-1517.1?3?-15?7.
Flur. 22 .Fl.ftck...1583,1.59.0..
.Sb«»*..7.660-1664,1672,167.?,.16.9.B, 1707 ., 17p6,1'ij- 2u|
.1721-1723 .r Ja
Flur 25 Fl.stck. 1751,1757.1758.1764
... . Aber

