mit der Klasse 7 a vom 14.8.1986 bis 25.8.1986 einen Schullandheimaufenthalt auf der Insel Norderney und mit der Klasse 7 b vom 10.10.1986 bis 22.10.1986 einen Schullandheimaufenthalt im Sonnenhof im Schwarzwald durchzuführen.’
Von der Gemeinde Groöhoibach werden hierzu insgesamt 5 Kinder teilnehmen.
Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetretet— sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. 2. I
Der Ortsgemeinderat bewilligte entsprechend den bestehenden Richtlinien Zuschüsse zu den Schullandheimaufenthalten (7,-- DM pro Kind und Tag), zudem wurde ein über die Zuschußrichtlinien hinausgehenderfreiwilligerZuschuß von je 25,- DM pro Kind bewilligt.
Großholbach
Ortsbürgermeister Herz erklärte die Niederlegung seines Amtes als Ortsbürgermeister
Es wird hiermit zur Kenntnis gegeben, daß Herr Dieter Herz zum 31.3.1986 die N iederlegung seines Ehrenamtes als Ortsbürgermeister erklärt hat.
Görgeshausen
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan »Im Strichen« der Ortsgemeinde Görgeshausen Veröffentlichung der Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit gemäß § 12 des Bundesbaugesetzes (BBauG).
Der vom Ortsgemeinderat Görgeshausen am 8.10.1985 gemäß §§2,10 BBauG in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) als Satzung beschlossene Bebauungsplan »Im Strichen« wurde durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises am 18.12.1985 (Az. 6A/60, 610-13 genehmigt.
Auszug aus der Genehmigungsverfügung:
»Zu der Erweiterung des vorgenannten Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. IS. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebau recht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mitZiffer 1 der Anlagezu§2der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundesbaugesetz und die Weiterleitung städtebaulicher Pläne vom 10.11.1982 (GVBI. S. 422), die Genehmigung erteilt.
Gleichzeitig wird die Aufnahme von gestalterischen Festsetzungen in den Bebauungsplan gemäß § 123 der Landesbauordnung vom 27.2.1974 (GVBI. S. 53), in der Fassung des 2. Landesgesetzes zur Änderung der Landesbauordnung vom 20.7.1982 (GVBI. S. 264) genehmigt.
Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen:
a) Planurkunde
b) Text
c) Begründung
Wir haben davon Kenntnis genommen, daß nach vorangegangener öffentlicher Bekanntmachung im Sinne des § 2 a Abs. 6 Bundesbaugesetz die Offenlage durchgeführt und die zu beteiligenden Behörden und Stellen gemäß § 2 Abs. 5 Bundesbaugesetz benachrichtigt wurden.
Bedenken und Anregungen sind nicht vorgetragen worden.
Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 12 BBauG öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 219, während der Dienststunden eingesehen werden. Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie auf § 24 Abs. 6 GemO hingewiesen:
§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen , wenn die in den §§ 39 j,40 und 42 bis 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in
§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug) |
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieset 3. I Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen od»' | von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wennsi ( 4 j|i nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dst; Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeindi 5. ' geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung ^
begründen soll, ist darzulegen.
1. I
(2) Absatz 2 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über diij 1 Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsi 1 planes oder der Satzung. 2.1
3. '
§ 24 Abs. Gemeindeordnung (Auszug)
Eine Verletzung der Bestimmungen über | 43
1. Ausschließungsgründe (§ 22 ABs. 1) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen desGtf meinderate (§ 34)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach d? : ' öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter B^,. Zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung b^ eS gründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung gelten^,, gemacht worden ist.
Das Plangebiet umfaßt Grundstücke südlich der Feldstraße; das Plangebiet ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersictf
-* An
Görgeshausen, 13.1.1986 Herz,Ortsbürgermeister
^ 1 Die
Niedererbach
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach finde! am
Freitag, 24. Januar 1986 um 20.00 Uhr in der Dorfgemeinschaftsi halle in Niedererbach statt. j er
Tagesordnung: ^ es
I. Öffentliche Sitzung: 3eri
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 10.2.1985
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