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mit der Klasse 7 a vom 14.8.1986 bis 25.8.1986 einen Schulland­heimaufenthalt auf der Insel Norderney und mit der Klasse 7 b vom 10.10.1986 bis 22.10.1986 einen Schullandheimaufenthalt im Sonnenhof im Schwarzwald durchzuführen.

Von der Gemeinde Groöhoibach werden hierzu insgesamt 5 Kin­der teilnehmen.

Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetretet sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. 2. I

Der Ortsgemeinderat bewilligte entsprechend den bestehenden Richtlinien Zuschüsse zu den Schullandheimaufenthalten (7,-- DM pro Kind und Tag), zudem wurde ein über die Zuschußrichtli­nien hinausgehenderfreiwilligerZuschuß von je 25,- DM pro Kind bewilligt.

Großholbach

Ortsbürgermeister Herz erklärte die Niederlegung seines Amtes als Ortsbürgermeister

Es wird hiermit zur Kenntnis gegeben, daß Herr Dieter Herz zum 31.3.1986 die N iederlegung seines Ehrenamtes als Orts­bürgermeister erklärt hat.

Görgeshausen

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan »Im Strichen« der Ortsgemeinde Görgeshausen Veröffentlichung der Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit gemäß § 12 des Bundesbaugesetzes (BBauG).

Der vom Ortsgemeinderat Görgeshausen am 8.10.1985 gemäß §§2,10 BBauG in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) als Satzung beschlossene Bebauungs­plan »Im Strichen« wurde durch die Kreisverwaltung des Wester­waldkreises am 18.12.1985 (Az. 6A/60, 610-13 genehmigt.

Auszug aus der Genehmigungsverfügung:

»Zu der Erweiterung des vorgenannten Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. IS. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investi­tionsvorhaben im Städtebau recht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mitZiffer 1 der Anlagezu§2der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundesbaugesetz und die Wei­terleitung städtebaulicher Pläne vom 10.11.1982 (GVBI. S. 422), die Genehmigung erteilt.

Gleichzeitig wird die Aufnahme von gestalterischen Festsetzun­gen in den Bebauungsplan gemäß § 123 der Landesbauordnung vom 27.2.1974 (GVBI. S. 53), in der Fassung des 2. Landesgeset­zes zur Änderung der Landesbauordnung vom 20.7.1982 (GVBI. S. 264) genehmigt.

Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufge­führten Unterlagen:

a) Planurkunde

b) Text

c) Begründung

Wir haben davon Kenntnis genommen, daß nach vorangegange­ner öffentlicher Bekanntmachung im Sinne des § 2 a Abs. 6 Bun­desbaugesetz die Offenlage durchgeführt und die zu beteiligen­den Behörden und Stellen gemäß § 2 Abs. 5 Bundesbaugesetz be­nachrichtigt wurden.

Bedenken und Anregungen sind nicht vorgetragen worden.

Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 12 BBauG öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 219, während der Dienststunden eingesehen werden. Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie auf § 24 Abs. 6 GemO hingewiesen:

§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen , wenn die in den §§ 39 j,40 und 42 bis 44 bezeichneten Vermö­gensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspru­ches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädi­gung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in

§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug) |

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieset 3. I Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen od»' | von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wennsi ( 4 j|i nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dst; Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeindi 5. ' geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung ^

begründen soll, ist darzulegen.

1. I

(2) Absatz 2 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über diij 1 Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsi 1 planes oder der Satzung. 2.1

3. '

§ 24 Abs. Gemeindeordnung (Auszug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über | 43

1. Ausschließungsgründe (§ 22 ABs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen desGtf meinderate (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach d? : ' öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter B^,. Zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung b^ eS gründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung gelten^,, gemacht worden ist.

Das Plangebiet umfaßt Grundstücke südlich der Feldstraße; das Plangebiet ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersictf

-* An

Görgeshausen, 13.1.1986 Herz,Ortsbürgermeister

^ 1 Die

Niedererbach

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach finde! am

Freitag, 24. Januar 1986 um 20.00 Uhr in der Dorfgemeinschaftsi halle in Niedererbach statt. j er

Tagesordnung: ^ es

I. Öffentliche Sitzung: 3eri

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ra­tes vom 10.2.1985

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