Montabaur
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z.B. England, Finnland, Island, USA, u.a.m.
Wer eine gute Stimme und Freude am gemeinsamen Singen hat, der komme am Montag mit einem Elternteil zum Gemeindehaus. Frau Bräutigam wird Sie dort begrüßen und aus einer guten bald eine sehr gute Stimme machen.
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Mitgliederversammlung des CDU-Ortsverbandes Neuhäun n ic Alle Mitglieder des CDU-Ortsverbandes Neuhäusel sind reg p\$ herzlich eingeladen zu einer Mitgliederversammlung am Monte, q e * dem 20. Januar 1986,19.30 Uhr, Neuhäusel, Hotel Fries. Dievjf b e , Sammlung hat die Aufgabe einen neuen Vorstand zu wählen,;
Eitelborn
TV Jahn, Eitelborn Volleyball
Am Samstag, 18.1.1986 trifft die Herrenmannschaft auf den TV Kastellaun und VfR Koblenz. Spielbeginn 15.00 Uhr.
Am Sonntag, 19.1.1986 spielen die Damen gegen die Mannschaften des TV Bad Ems II und des GSC Bendorf.
Spielbeginn 10.00 Uhr.
Die Spiele finden in der Turnhalle der Augst-Schule statt.
Da es für beide Mannschaften um den Anschluß an die Tabellenspitze geht, hoffen wir auf Unterstützung der Fans.
TV Jahn, Eitelborn
Närrisches Treiben am Rosenmontag
Der TV Jahn, Eitelborn, veranstaltet wieder - wie im letzten jahr - direkt nach dem Rosenmontagszug einen Maskenball im Gasthaus »Zur Krone«. Es spielt für Sie dieTanzkapelle »Euroband« bis 24.00 Uhr.
MGV »Mozart« 1880 Eitelborn e.V.
Anläßlich der Diamantenen Hochzeit des Ehepaares Simon wirkt der Chor am kommenden Samstag, dem 18.1.1986,14.00 Uhr, bei der musikalischen Gestaltung der heiligen Messe mit. Es wird um pünktliches und vollzähliges Erscheinen gebeten.
Jahrgang 1937 Eitelborn
Wirtreffen uns am Samstag, dem 1.3.1986 um 13.30 Uhr in der Gaststätte »Westerwälder Hof« in Eitelborn zu einer Halbtagswanderung.
Möhnenclub Eitelborn
UnserVerein beabsichtigt, bei genügend Interesse, vom 10.10. - 12.10.1986 eine Dreitagestour nach Hahnenklee in den Harz durchzuführen.
Aus organisatorischen Gründen werden alle Interessenten gebeten, sich umgehend anzumelden bei Sybille Adt, Tel. 8953.
Kadenbach
Karneval mit den Kadenbacher Möhnen feiern Wie bereits in den vergangenen Jahren üblich, so finden auch in diesem Jahr in der Gaststätte »Zum Westerwald« die zur Tradition gewordenen Sitzungen der Kadenbacher Möhnen statt. Die Veranstaltungen sind am Samstag, 1. Februar und am Schwerdonnerstag, 6. Februar 1986, jeweils 20.11 Uhr. Der Kartenvorverkauf wird von den Möhnen vorgenommen. Ferner können Sie sich Ihre Karte bei der Obermöhn Rosemarie Nuß, Bergstraße 1, Kadenbach, besorgen. Es wird darauf hingewiesen, daß keine Platzre- sevierung erfolgt. Die Bürger von Kadenbach sind recht herzlich eingeladen.
Neuhäusel
Disco-Disco-Disco
Offene Jugendarbeit Neuhäusel.
Disco in Neuhäusel am 7.2.1986 im Gemeindehaus St. Anna um 19.00 Uhr. Fastnacht-Disco mit brandheißen Maxi-Singles und mit dem Disco-Team Schopping und Ko.
Sportgemeinschaft Neuhäusel e.V.
Abt. Alte Herren
Bunter Fastnachtsball am 18. Januar, 20.11 Uhr in der Augst- Halle.
Endlich ist es soweit. Wie bereits mehrfach angekündigt, findet am 18. Januar 1986, ab 20.11 Uhr in der Augst-Halle der traditionelle »Bunte Fastnachtsball« der »Alten Herren« der SG Neuhäuel statt.
Hiermit laden wir zu diesem Kostümball nochmals alle Freunde des Frohsinns aus nah und fern recht herzlich ein.
Bei zivielen Preisen bieten wir Ihnen ein abwechslungsreiches Fastnachtsprogramm, das Sie sich nicht entgehen lassen sollten. Den musikalischen Rahmen gestaltet die bekannte Tanz- und Showkapelle »Los Corderos«.
Eintrittspreise.Abendkasse 7,--DM,Vorverkauf 5,--DM (bei Kreissparkasse Neuhäusel, Hotel Fries, Gaststätte Kaltenhäuser und allen AH-Aktiven).Für den Heimweg steht gegen geringe Unkostenbeteiligung zwischen 0.30 Uhr und 2.30 Uhr ein Kleinbus bereit.
Frauenkreis Neuhäusel
Am 22.1.1986 findet um 19.30 Uhr ein Filmabend statt. Refert ist Herr Höwer aus Ebernhahn. Er zeigt uns einen Farbfilm üb" Israel-Heiliges Land -Ägypten. Wie immer im Pfarrgemeindehaf St. Anna.
Voranzeige
Am 10. März 1986 beginnt ein Kurs »Basteln mit Salzteig« mit Fij Görg. Näheres unter Tel. 8342.
BUCHFINKENLAND
Öffentliche Bekanntmachung
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Bebauungsplan »Halfterweg« der Ortsgemeinde Gackenbac 1 Veröffentlichung der Genehmigung und Rechtsverbindlich.— gemäß § 12 des Bundesbaugesetzes (BBauG).
Der vom Ortsgemeinderat Gackenbach am 24.10.1985 gernäl-,
2,10 BBauG in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnunjj Rheinland-Pfalz (GemO) als Satzung beschlossene Bebauu« plan »Halfterweg« wurde durch die Kreisverwaltung des Wes», waldkreises am 18.12.1985 (Az. 6A/60,610-13 genehmigt. |
Auszug aus der Genehmigungsverfügung: '
»Zu dem vorgenannten Bebauungsplan wird hiermit gemäBj, des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGi^ S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunig^ von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung Ziffer 1 der Anlage zu § 2 der Landesverordnung über ZustäiA. keilen nach dem Bundesbaugesetz und die Weiterleitung stäf"^ baulicher Pläne vom 10.11.1982 (GVBI. S. 422), die Genefi gung erteilt.
Gleichzeitig wird die Aufnahme von gestalterischen Festseli; gen in den Bebauungsplan gemäß § 123 der Landesbauordnj vom 27.2.1974 (GVBI. S. 53), in der Fassung des 2. Landesg« zes zur Änderung der Landesbauordnung vom 20.7.1982 (Gf S. 264) genehmigt.
Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend ai£ führten Unterlagen:
a) Planurkunde
b) Text
c) Begründung
Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 12 BBauG öffenj bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wirfj
Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgeif deverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zinf 219, während der Dienststunden eingesehen werden. Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie auf “ Abs. 6 GemO hingewiesen: v *
§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung vej gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und42 bis 44 bezeichneten Vtf £ gensnachteile eingetreten sind. Erkann die Fälligkeit des An| G ches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entscf ™ gung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantf§ j?
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innef a von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem: n Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile einget^ d sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
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§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug) ~
(1)Eine Verletzung von Verfahrens- und Form Vorschriften^ r! Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänenf ^ von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, weif

