Montabaur
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Beratung:
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachbearbeiter Herr Schrupp, Rathaus-Altbau, II. Stock, Zimmer 21, Tel.02602/126.156 möglicht nach vorheriger Terminvereinbarung.
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Anschriften fürdie Mitglieder, für die derZuschuB gewährt»^ soll, beizufügen.
Auf Anfrage können die Richtlinien bei der Verwaltung, R;D.2 j Z immer 206, eingesehen werden. 4 ^
Darüber hinaus bietet die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Berlin, sowie die Landesversicherungsanstalt Rheinland- Pfalz, Speyer, einen weitergehenden Beratungsservice, durch Einsatz einer mobilen Datenübermittlungsstation.
Informationen können jedoch nur dann abgerufen werden, wenn Ihr Versicherungskonto bereits »geklärt« ist.
Sollten Sie bisher noch keinen Versicherungsverlauf von Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten haben, so ist davon auszugehen, daß eine Kontenklärung noch nicht erfolgt ist. Den Antrag auf Kontenklärung stellen Sie bitte bei der Verbandsgemeindeverwaltung -Versicherungsamt-. Der zuständige Sachbearbeiter ist Ihnen bei der Antragstellung und der Beschaffung fehlender Nachweise behilflich.
Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und deren Versicherungskontogeklärt ist, erhalten unmittelbar bei ihrer Vorsprache eine Rentenberechnung.
Sprechtage:
Bundesersicherungsanstalt für Angestellte:
An jedem 1. Montag von 8.30 -12.30 Uhr und 13.30 -15.00 Uhr. Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz an jedem 1. Dienstag im Monat von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr.
Für die Nachmittagssprechstunden muß ein Termin vereinbart werden, Tel. 02602/125156.
Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz
Übung der Bundeswehr
Die Panzerbrigade 34 aus Koblenz führt in der Zeit vom 29.1. bis 30.1.1986 im Raum Montabaur / Neuhäusel eine Übung durch. Evtl, auftretende Übungsschäden in Gemarkungsbereichen wollen Sie bitte in der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur Abt. II mitteilen. Diese wird dann Ihren Schadensfall an die entsprechende Stelle weiterleiten.
Haus* und Straßensammlung des Deutschen Jugendherbergswerkes 1986
Das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz hat dem Deutschen Jugendherbergswerk für die Zeit vom 31. Januar 1986 bis 9. Februar 1986 die Durchführung einer Haus- und Straßensammlung genehmigt.
Die Jugendherbergen unseres Landes waren auch in diesem Jahr wieder bevorzugte Plätze unbeschwerter und sinnvoller Freizeitgestaltung, der Bildungsarbeit und des Schullandheimaufenthaltes und nicht zuletzt der Völkerfreundschaft und Verständigung.
Der Erlös dieser Sammlung kommt ausschließlich der Verbesserung der rheinland-pfälzischen Jugendherbergen zugute.
Zuschuß für Jugendarbeit in Vereinen
Seit dem 1.1.1980 gelten für den Bereich der Stadt Montabaur die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit. Anträge auf Gewährung von Zuschüssen können für 1986 bis zum 1.4.1986 gestellt werden.
Förderungsvoraussetzungen
1. Zuschüsse werden nur an Vereine und Jugendgemeinschaften mit mindestens 10 jugendlichen Mitgliedern, die Einwoihner von Montabaur sind und das 19. Lebensjahr am 31.12. des Jahres der Antragstellung nicht vollendet haben, gezahlt.
2. Die Stadt Montabaur gewährt den Vereinen bzw. Jugendgemeinschaften für jedes jugendliche Mitglied (Stichtag der Mitgliedschaft ist der 1.1. des Jahres, für das der Antrag gestellt wird) Zuschüsse.
3. Der Zuschußbetrag besteht aus einem Grundbetrag in Höhe von 200,-- DM je Verein bzw. Jugendgemeinschaft. Dieser Betrag erhöht sich für jeden Jugendlichen um 10,-- DM
Anträge sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zi. 206, einzureichen. Dem Antrag ist eine Aufstellung mit Angabe der Vor- und Zunamen, der Geburtsdaten und der
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