Einzelbild herunterladen

Montabaur

Seite 10

Nr. 2/86 Mc

II. Entlastungsbeschluß

Nach Kenntnisnahme vom Bericht des Rechnungsprüfungsaus­schusses über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Monta­baur und des Hospitalfonds werden die Jahresrechnungen für das Jahr 1984 beschlossen. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hier­mit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Vom Bericht der Wirtschaftsprüfer Dr. Schwarzenberger/ Dr.Jaacks über die Sanierungstätigkeit vom 1.1. bis 31.12.1984 wird zustimmend Kenntnis genommen.

Gleichzeitig wird dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und Stadt Montabaur, den Beigeordneten der Stadt Montabaur sowie dem I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für die Jahresrechnungen der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds für das Jahr 1984 gern. § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung Entla­stung erteilt.

III. Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnungen liegen zur Einsichtnahme vom 13.1.1986 bis 21.1.1986 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 109, öffentlich aus. Montabaur, 6.1.1986

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

I.V.

Siegel: Reusch, I. Beigeordneter

Tierseuchenpolizeiliche Anordnung

Aufgrund des §10 Abs. 1 derVerordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom 11.3.1977 (BGBl. I S. 444) in Verbindung mit §79 Abs. 1 und §21 Abs. 2 Tierseuchengecciz i.d.F. der Bekanntmachung vom 28.3.1980 (BGBl. IS. 387 ff.) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Viehseuchenpolizeilichen Anord­nung vom 1.5.1912 (Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 105 vom 1.5.1912) (VAVG)

in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und Abs. 6 des (Preußi­schen) Ausführungsgesetzes zum Viehseuchengesetz vom 25.7.1911 i.d.F. der Bekanntmachung vom 27.11.1968 (GVBI. 1968 Sonder-Nr. Koblenz, Trier, Montabaur S. 164) und in Verbin- dunt mit §§ 3 und 12 Nr. 3 des Landesgesetzes über die Verkün­dung von Rechtsverordnungen, Zuständigkeitsanordnungen und Anstaltsordnungen vom 3.12.1973 (GVBI. S. 375) wird folgen­des angeordnet:

§1

Bei einem am 23.12.1985 in 5431 Girod getöteten Reh wurde amtstierärztlich die Tollwut festgestellt.

Die Gemarkung Girod wird zum gefährdeten Bezirk erklärt.

Ordnungswidrig im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 2 des Tierseuchen­gesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im gefährdeten Bezirk einer Schutzmaßregel bei Hunden oder Katzen nach § 10 Abs. 3 der Tollwutverordnung zuwiderhandelt (§ 16 Nr. 7 Tollwut- Verordnung).

§2

Diese Tierseuchenpolizeiliche Anordnung tritt am Tage nach ih­rer Veröffentlichung in Kraft.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

als Ortspolizeibehörde

Abt. 11/1. 182.23

5430 Montabaur, 6.1.1986

Kühnen, Amtsrat.

Für den gefährdeten Bezirk gilt folgendes:

1. Hunde, die nicht gegen Tollwut geimpft worden sind, dür­fen außerhalb von geschlossenen Ortschaften und von Siedlungen

a) nur an der Leine geführt werden

b) auf öffentlichen Straßen jedoch frei umherlaufen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuver­lässig gehorchen

2. Hunde, die nachweislich seit mindestens vier Wochen und längstens einem Jahr gegen Tollwut geimpft worden sind, darf man außerhalb geschlossener Ortschaften und Siedlungen frei umherlaufen lassen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehor­chen.

3. Katzen darf man außerhalb von geschlossenen Ortschaf­ten und von Siedlungen nicht frei umherlaufen lassen

4. Hunde und Katzen, die entgegen diesen Vorschriften an­getroffen werden, sind durch die von der zuständigen

Behörde beauftragten Personen einzufangen oder, falls dies nicht möglich ist, zu töten.

5. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften können auf­grund des § 76 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes vom 26.6.1909 (RGBl. I S. 519) in der Neufassung des Tierseu­chengesetzes vom 28.3.1980 (BGBl. I S. 480 ff.) und § 16 Ziff. 7 der Verordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom 11.3.1977 (BGBl. I S. 444) als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.

Stadt Montabaur

Bericht über die Sitzung des Stadtrates vom

19.12.1985

Bereits in der letzten Ausgabe des Wochenblattes wurde in kurzer Zuammenfassung über die vom Stadtrat im öffentlichen Teil der Sitzung am 19.12.1985 getroffenen Entscheidungen berichtet. Mit Blick auf die Gewichtigkeit einiger dieser Entscheidungen wird ergänzend noch folgendes zur Kenntnis gegeben:

Hervorragende Leistungen von Jürgen Bach gewürdigt Zu Beginn der öffentlichen Sitzung am 19.12.1985 begrüßte Bür­germeister Dr. Possel-Dölken neben den Ratsmitgliedern auch Jürgen Bach aus Montabaur-Horressen. Zur Begründung für die gesonderte Einladung zur Ratssitzung führte Bürgermeister Dr. Possel-Dölken aus, daß Jürgen Bach sich durch hervorragende Leistungen beim alljährlich stattfindenden Wettbewerb für Gesel­len der Handwerksberufe ausgezeichnet hat. Nach einer kurzen Schilderung des bisherigen schulischen bzw. beruflichen Werde­ganges wurde darauf verwiesen, daß Jürgen Bach an dem alljähr­lich vom Zentralverband der Deutschen Elektrohandwerke initier- ten Wettbewerb für Gesellen der Handwerksberufe teilgenom­men und das von ihm gefertigte Gesellenstück zur Bewertung vor­gelegt hatte. Mit diesem Gesellenstück erreichte er im Bereich der Handwerkskammer Koblenz den 1. Platz und nahm daraufhin am Landesentscheid teil. Auch dort wurde die von Jürgen Bach aus­geführte Arbeit mit dem 1. Platz ausgezeichnet. Zugleich mit dem erzielten Erfolg im Landesentscheid qualifizierte sich Jürgen Bach für die Teilnahme am Bundeswettbewerb im November 1985. Hierzu mußteerein neues Werkstück anfertigen und wurde damit zum Bundessieger ernannt.

Namens des Stadtrates sprach Bürgermeister Dr. Possel-Dölken in Anerkennung dieser hervorragenden Leistungen Jürgen Bach Glückwünsche aus und überreichte ihm einen Geschenkgut­schein.

Unser Bild zeigt Bürgermeister Dr. Possel-Dölken bei Überrei chung des Geschenkgutscheins an Jürgen Bach.

f||

s

9

li

c

G

K

C

Jahresrechnung 1984 beschlossen und Entlastung erteilt

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes, in welchem die Entschei-i düng über die Jahresrechnung 1984 und die Entlastung des Bür­germeisters und der Beigeordneten für die Stadt und den Hospi talfonds anstand, übergab Bürgermeister Dr. Possel-Dölken da| ^ er selbst sowie der I. Beigeordnete befangen waren - die Sitzungs leitung an das erst kürzlich in den Rat berufene älteste Ratsmit- p gliedGustavHannappel(SPD), Gustav Hannappel erteilte seiner­seits daraufhin Andreas König (CDU) als Vorsitzenden des Rech- ^ nungsprüfungsausschusses das Wort zur Berichterstattung über? die vom Rechnungsprüfungsausschuß in mehreren Sitzungenj durchgeführte Überprüfung der Kassen- und