Montabaur
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Nr. 2/86 Mc
II. Entlastungsbeschluß
Nach Kenntnisnahme vom Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds werden die Jahresrechnungen für das Jahr 1984 beschlossen. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Vom Bericht der Wirtschaftsprüfer Dr. Schwarzenberger/ Dr.Jaacks über die Sanierungstätigkeit vom 1.1. bis 31.12.1984 wird zustimmend Kenntnis genommen.
Gleichzeitig wird dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und Stadt Montabaur, den Beigeordneten der Stadt Montabaur sowie dem I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für die Jahresrechnungen der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds für das Jahr 1984 gern. § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung Entlastung erteilt.
III. Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnungen liegen zur Einsichtnahme vom 13.1.1986 bis 21.1.1986 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 109, öffentlich aus. Montabaur, 6.1.1986
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
I.V.
Siegel: Reusch, I. Beigeordneter
Tierseuchenpolizeiliche Anordnung
Aufgrund des §10 Abs. 1 derVerordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom 11.3.1977 (BGBl. I S. 444) in Verbindung mit §79 Abs. 1 und §21 Abs. 2 Tierseuchengecciz i.d.F. der Bekanntmachung vom 28.3.1980 (BGBl. IS. 387 ff.) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 1.5.1912 (Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 105 vom 1.5.1912) (VAVG)
in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und Abs. 6 des (Preußischen) Ausführungsgesetzes zum Viehseuchengesetz vom 25.7.1911 i.d.F. der Bekanntmachung vom 27.11.1968 (GVBI. 1968 Sonder-Nr. Koblenz, Trier, Montabaur S. 164) und in Verbin- dunt mit §§ 3 und 12 Nr. 3 des Landesgesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen, Zuständigkeitsanordnungen und Anstaltsordnungen vom 3.12.1973 (GVBI. S. 375) wird folgendes angeordnet:
§1
Bei einem am 23.12.1985 in 5431 Girod getöteten Reh wurde amtstierärztlich die Tollwut festgestellt.
Die Gemarkung Girod wird zum gefährdeten Bezirk erklärt.
Ordnungswidrig im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 2 des Tierseuchengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im gefährdeten Bezirk einer Schutzmaßregel bei Hunden oder Katzen nach § 10 Abs. 3 der Tollwutverordnung zuwiderhandelt (§ 16 Nr. 7 Tollwut- Verordnung).
§2
Diese Tierseuchenpolizeiliche Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
als Ortspolizeibehörde
Abt. 11/1. 182.23
5430 Montabaur, 6.1.1986
Kühnen, Amtsrat.
Für den gefährdeten Bezirk gilt folgendes:
1. Hunde, die nicht gegen Tollwut geimpft worden sind, dürfen außerhalb von geschlossenen Ortschaften und von Siedlungen
a) nur an der Leine geführt werden
b) auf öffentlichen Straßen jedoch frei umherlaufen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen
2. Hunde, die nachweislich seit mindestens vier Wochen und längstens einem Jahr gegen Tollwut geimpft worden sind, darf man außerhalb geschlossener Ortschaften und Siedlungen frei umherlaufen lassen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen.
3. Katzen darf man außerhalb von geschlossenen Ortschaften und von Siedlungen nicht frei umherlaufen lassen
4. Hunde und Katzen, die entgegen diesen Vorschriften angetroffen werden, sind durch die von der zuständigen
Behörde beauftragten Personen einzufangen oder, falls dies nicht möglich ist, zu töten.
5. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften können aufgrund des § 76 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes vom 26.6.1909 (RGBl. I S. 519) in der Neufassung des Tierseuchengesetzes vom 28.3.1980 (BGBl. I S. 480 ff.) und § 16 Ziff. 7 der Verordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom 11.3.1977 (BGBl. I S. 444) als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.
Stadt Montabaur
Bericht über die Sitzung des Stadtrates vom
19.12.1985
Bereits in der letzten Ausgabe des Wochenblattes wurde in kurzer Zuammenfassung über die vom Stadtrat im öffentlichen Teil der Sitzung am 19.12.1985 getroffenen Entscheidungen berichtet. Mit Blick auf die Gewichtigkeit einiger dieser Entscheidungen wird ergänzend noch folgendes zur Kenntnis gegeben:
Hervorragende Leistungen von Jürgen Bach gewürdigt Zu Beginn der öffentlichen Sitzung am 19.12.1985 begrüßte Bürgermeister Dr. Possel-Dölken neben den Ratsmitgliedern auch Jürgen Bach aus Montabaur-Horressen. Zur Begründung für die gesonderte Einladung zur Ratssitzung führte Bürgermeister Dr. Possel-Dölken aus, daß Jürgen Bach sich durch hervorragende Leistungen beim alljährlich stattfindenden Wettbewerb für Gesellen der Handwerksberufe ausgezeichnet hat. Nach einer kurzen Schilderung des bisherigen schulischen bzw. beruflichen Werdeganges wurde darauf verwiesen, daß Jürgen Bach an dem alljährlich vom Zentralverband der Deutschen Elektrohandwerke initier- ten Wettbewerb für Gesellen der Handwerksberufe teilgenommen und das von ihm gefertigte Gesellenstück zur Bewertung vorgelegt hatte. Mit diesem Gesellenstück erreichte er im Bereich der Handwerkskammer Koblenz den 1. Platz und nahm daraufhin am Landesentscheid teil. Auch dort wurde die von Jürgen Bach ausgeführte Arbeit mit dem 1. Platz ausgezeichnet. Zugleich mit dem erzielten Erfolg im Landesentscheid qualifizierte sich Jürgen Bach für die Teilnahme am Bundeswettbewerb im November 1985. Hierzu mußteerein neues Werkstück anfertigen und wurde damit zum Bundessieger ernannt.
Namens des Stadtrates sprach Bürgermeister Dr. Possel-Dölken in Anerkennung dieser hervorragenden Leistungen Jürgen Bach Glückwünsche aus und überreichte ihm einen Geschenkgutschein.
Unser Bild zeigt Bürgermeister Dr. Possel-Dölken bei Überrei chung des Geschenkgutscheins an Jürgen Bach.
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Jahresrechnung 1984 beschlossen und Entlastung erteilt
Zu Beginn des Tagesordnungspunktes, in welchem die Entschei-i düng über die Jahresrechnung 1984 und die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten für die Stadt und den Hospi talfonds anstand, übergab Bürgermeister Dr. Possel-Dölken da| ^ er selbst sowie der I. Beigeordnete befangen waren - die Sitzungs leitung an das erst kürzlich in den Rat berufene älteste Ratsmit- p gliedGustavHannappel(SPD), Gustav Hannappel erteilte seinerseits daraufhin Andreas König (CDU) als Vorsitzenden des Rech- ^ nungsprüfungsausschusses das Wort zur Berichterstattung über? die vom Rechnungsprüfungsausschuß in mehreren Sitzungenj durchgeführte Überprüfung der Kassen- und

