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Jtio ntabaur

Seite 19

Nr. 51/52/85

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Iforstwirtschaftspläne 1986 beschlossen Lach sachkundigen Erläuterungen durch den zuständigen Re- lyierbeamten, Forstamtmann Keller, genehmigte der Ortsgemein- Iderat durch jeweils einstimmigen Beschluß den ersten Sonder- Iplan tür das Forstwirtschaftsjahr 1986 und den Hauungs-'und Kul- Iturplan 1986.

Iper erste Sonderplan beinhaltet die Mittelbereitstellung für den Lusbau von Waldwegen in zwei Teilbereichen des Gemeindewal- Jdes. Hierfür werden nach den Berechnungen der Forstverwal- jiyng ca. 28.500,- DM aufzuwenden sein. Die Finanzierung stellt lieh jedoch sehr günstig dar, weil das Land Rheinland-Pfalz, Forstdirektion Koblenz, Förderungsmittel für Wegebaumaßnah- men (70% der Gesamtkosten) zur Verfügung gestellt hat. Es wer- LenZuweisungen des Landes in Höhe von ca. 17.600,- DM erwar- . Die Wegebaumaßnahme belastet die Gemeinde daher ledig­lich noch mit dem verbleibenden Restanteil von ca. 10.900,- [oM.Dieser Anteil soll durch allg. Einnahmen im Forstwirtschafts- Ijahr 1986 abgedeckt werden. Der in gleicher Sitzung beschlosse­ne Hauungs- und Kulturplan 1986 enthält Aussagen über die im [Einzelnen geplanten Maßnahmen, die aufzuwendenden Mittel [und die zu erwartenden Einnahmen. In der Gesamtzusammen- |assung stellt sich dies wie folgt dar:

Gesamteinnahmen: 161.400,-DM

(Gesamtausgaben: 173.392,- DM

[erwarteter Fehlbetrag 11.992,- DM

löesweiteren enthält der Hauungs- und Kulturplan Aussagen über Iden insgesamt beabsichtigten Holzeinschlag. Für das Forstwirt- schaftsjahr 1986 wurden 1.085 fm angesetzt, die sich wie folgt auf- eilen:

R80fm Buche, 100 fm Fichte, 5 fm Kiefer.

Zuschuß an Karnevalsverein »Kornblumenblau« bewilligt Einstimmig entsprach der Ortsgemeinderat dem Antrag des Kar- tevalsvereins »Kornblumenblau« auf Gewährung eines Zuschus­ses zur Gestaltung des Fastnachtszuges am 9.2.1986. Der Zu- [chußbetrag wurde auf 800,- DM festgesetzt, und entspricht so­mit zugleich der vom KVK beantragten Zuschußhöhe.

ftaderung des Bebauungsplanes »Im Wolfen/Im hohen Rain« «schlossen

bem Ortsgemeinderat wurde eine Beschlußvorlage als Empfeh­lung zur Änderung des Bebauungsplanes »Im Wolfen/Im Hohen jlain« vorgelegt. Die Gründe, die eine solche Änderung rechtferti­gen bzw. erfordern, wurden wie folgt dargelegt:

Bereits am 15.7.1983 hatte der Ortsgemeinderat beschlossen, ben Industriebebauungsplan teilweise, insbesondere mit einer trößeren Fläche in südlicher Richtung zu ändern. Bei näherer Un­tersuchung hatte sich herausgestellt, daß der südlichste Bereich picht entwässert werden konnte, aufgrund der gegebenen- kenverhältnisse. Es wurde daher ein Ingenieurbüro mit einer ent- |/ässerungstechnischen Untersuchung beauftragt. Dieses Gut­achten liegt nunmehr vor, und legt die Bauflächen fest, die ohne bwasserhebeanlage entwässert werden können. InderSituung pm 13.12.1985 wurde daher dem Ortsgemeinderat ein Bebauungsplanentwurf vorgelegt, der diese Flächen aufzeigt. Der Bereich der Flurstücke 2851 bis 2859 und 2874 bis 2882 (öst­lich der Wegeparzelle 5659/2) ist als Grundschulstandort vorge- ehen. Bislang ist dieser Bereich als Gewerbegebiet ausgewie- len. Um die Errichtung der Grundschule mit den dazugehörigen Sporteinrichtungen zu ermöglichen, müssen die bauleitplanmä- ligen Voraussetzuungen in Form einer Umwandlung zu einer Flä­che für den Gemeinbedarf geschaffen werden. Darüber hinaus chien es sinnvoll, auch die in westlicher Richtung bis zur B 49 an­grenzenden Flächen als allgemeines Wohngebiet (WA) auszu- Ireisen. Von der B 49 ausgehende Lärmimmissionen sind bereits furch den vorhandenen und bepflanzten Straßendamm kein Stö- element mehr. Außerdem sieht der Plan eine weitere geringfügi- BeDammaufschüttung vor unter Berücksichtigung der 20 m Bau- lerbotszone.

ferdemRat vorgelegte Planentwurf beinhaltete die vorg.Überle- engen und fand dessen einstimmige Zustimmung. Der von der fnderung betroffene Teilbereich des Industriebebauungsplanes pird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes durch öf­fentliche Bekanntmachung zur Kenntnis gegeben, pemäß den weiteren Entscheidungen des Rates wird eine Bür- erbeteiligung in der Form durchgetührt,daß der Entwurf für ei­len Zeitraum von zwei Wochen beim Bauamt der Verbandsge- peinde Montabaur eingesehen werden kann (die Frist der Offen- fegung wird durch gesonderte öffentliche Bekanntmachung zur lenntnis gegeben')

Darüber hinaus wurde die Kreisplanungsstelle beauftragt, das

Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange einzulei­ten.

Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich »Orts­mitte« beschlossen

Nach Darlegung der Verwaltung bedarf der Bereich »Ortsmitte« (Marktplatz mit Brunnen und die Grundstücke der umgebenden Bebauung)dringend einer Neugestaltung, um die Verkehrssitua­tion zu verbessern, da an diesem neuralgischen Punkt die Eppen- roder Straße und die Straße nach Heilberscheid und in die B 49 einmünden. Auf der gegenüberliegenden Seite mündet zudem die Straße nach Niedererbach ein. Das Verkehrsaufkommen ist sehr hoch, insbesondere auch durch das Befahren der Straßen mit Schulbussen (bedingt durch den Hauptschulstandort). Es er­scheint daher unumgänglich für den vorgenannten Knotenpunkt eine Verkehrsplanung zu erarbeiten, die Niederschlag in einem Bebauungsplan finden muß. Ziel und Zweck dieser Planung ist es, die Verkehrssituation zu verbessern, und die Unfallhäufigkeit auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Dieser Argumentation folgend, beschloß der Ortsgemeinderat für den Bereich »Ortsmitte« einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Kreisplanungsstelle wurde mit der Aufstellung des Bebauungs­planes beauftragt. Zudem wurde ein Architekturbüro mit der Pro­jektplanung beauftragt.

Niedererbach

Öffentliche Bekanntmachung

der Nachtragshaushaltssatzuung der Ortsgemeinde Niederer­bach für das Jahr 1985 vom 12.12.1985.

I.

Der Ortsgemeindeat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeord­nung fürRheinland-Pfatzvom 14.12.1973(GVBI. S.419)folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi­gung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 11.12.1985 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Mit dem I. Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um vermindert um

a) im Verwaitungshaushalt die Einnahmen

106.000 0 ,~

572.000

die Ausgaben 106.000 0,~

572.000

b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen

0," 24.000

644.000

die Ausgaben

0,- 24.000

644.000

und damit der Gesamt­betrag des Haus­haltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber auf nunm. bisher DM festges.DM

678.000

678.000

620.000

620.000

§2

85.500,- DM 80.263,- DM

0,- DM 44.535,- DM

Es werden neu festgesetzt:

1 . der Gesamtbetrag der Kredite von bisher auf

(Umschuldung: unverändert Neuverschuldung: - 5.237,- DM)

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen von bisher auf

§3

Die Steuersätze werden nicht verändert.

II.

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung:

Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Nach­tragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Niedererbach für das Haushaltsjahr 1985 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 80.263,- DM.

5430 Montabaur, 11.12.1985 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Unterschrift.