bchenblatt
x Verbandsgemeinde Montabaur
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lenzcftung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortagemeincfen
en, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiiigen- K, Holter, Horbach, Hübingen, Ködenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhausei, Niederelbert, Idererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Qoldhausen, Simrnern, Stahlhofen, Untershausen, schneudorf
ine der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14, Dezember I 73 - GVBI, S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung,
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Freitag, 13. Dezember 1985
Nummer 50
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Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger!
Kennen Sie dieses Zeichen?
Ein Kind und ein Ball mitten auf der Straße. Kann das richtig sein?
Wir haben in den vergangenen Jahren bereits in 15 Gemeinden unserer Verbandsgemeinde, in Eitelborn, Neuhäusel, Kadenbach, Simrnern, Holler, Niederelbert, Oberelbert, Montabaur, Großholbach, Ruppach- Goldhausen, Nomborn, Girod, Weichneudorf, Stahlhofen und Horbach Straßen so verändert, daß jeder Autofahrer überlegen muß, ob er hier richtig ist.
Es gibt keinen Bürgersteig mehr. Die Pflasterung erstreckt sich von Hauswand zu Hauswand oder von Vorgarten zu Vorgarten, ne stehen mitten im Straßenraum, Pflanzeninseln zeigen den Anfang der Straße an. Ein altes [werkhaus bleibt stehen und engt die Straße ein. Selbst eine Bank steht vor einem Haus.
[lein ortsgerechter Ausbau und damit ein verkehrsberuhigter Raum entstanden. Was will diese lehrsberuhigung?
^Verkehrssicherheit erhöhen [nötigen Durchgangsverkehr fernhalten,
jVerhalten der Verkehrsteilnehmer an die Bedürfnisse eines Wohngebietes anpassen, ^Kommunikation zwischen den Anwohnern verbessern.
Wiese Ziele zu erreichen, ist neben dem Ausbau der Straße eine Änderung Ihres Verhaltens not- Jdig; denn
[ußgänger können die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen,
Kinderspiele sind überall auf der Straße erlaubt, er Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhalten
|ie Auto- und Motorradfahrer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn lötig, müssen sie warten.
|e Fußgänger hingegen dürfen den Fährverkehr nicht unnötig behindern, bmenfassung:
Idieser Straße hat das Auto keine Vorfahrt«!
Wicht wohnen Sie selbst in einer solchen Straße.

