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Nr. 49/85

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hshaltsjahr I986könne man nicht mehr auf Rücklagen zurück- da diese im laufenden Jahr restlos aufgebraucht werden, lykunft müsse die Stadt daher von ihren Einnahmen leben.

irthoffe, durch die Ansiedlung von Gewerbebetreiben im Indu- lebiet »Alter Galgen« eine Verbesserung der Steuerkraft zu

(eichen.

Utragshaushaltssatzung ohne politischen Zündstoff Ljtglied Karl-Heinz Bacher (SPD) führte aus, die Nachtrags- ^altssatzung biete an und für sich wenig politischen Zünd- ) da sie im wesentlichen ein Spiegelbild der vorangegange- iBeschlüsse in den Ausschüssen und im Stadtrat sei. Es sei Hauerlich, daß die bereitgestellten Mittel für die Fassadener- ^yng und die Modernisierung von Wohnhäusern bei weitem i Anspruch genommen wurden. Die Ursache ist nach Auf- jngvon Karl-Heinz Bacher (SPD) in der Tatsache zu sehen,

[dem einzelnen Bürger die Aufbringung der zusätzlichen Mit- jtierdie Zuschußbeträge hinaus nicht möglich ist.

Lntliche Veränderungen im Haushalt seien auf Verschiebun­gen Maßnahmen zurückzuführen, die im Haushaltsplan 1986 Lschlagt werden müßten. Die SPD-Fraktion stimme dem Pragshaushaltsplan zu. Karl-Heinz Bacher (SPD) wies aus- klich darauf hin, damit habe man sich aber nicht für eine Zu- Lung zur Investitionsplanung für das Jahr 1986 festgelegt, f Klarstellung des vorgelegten Entwurfes stellte der SPD- cher eine Anzahl von Eizelfragen, die von Bürgermeister Dr. al-Dölken bzw. der Verwaltung beantwortet wurden.

Leder FWG-Fraktion lehnen Nachtragshaushalt ab [Sprecher der FWG-Fraktion Franz-Josef Eschenauer erläu- 5 ,der Nachtragshaushalt stelle eine Korrektur des Ursprung- kaltes dar. Da die nun erfolgte Korrektur den ursprünglichen nshaltsplan noch schlechter aussehen lasse, lehne die Mehr- iseiner Fraktion den vorgelegten Entwurf ab. Wegen der ge- tien Neuverschuldung, die sich im Nachtragsplan um 0,- DM erhöhe, habe man bereits den Haushaltsplan 1985 (dehnt. Folgerichtig könne auch die Nachtragshaushaltssat- gnicht die Zustimmung der FWG-Fraktion finden. k-Josef Eschenauer (FWG)kritisierte den Anstieg der Neuver- lldung trotz einer Steigerung der Rücklagenentnahme um 1400,- DM.

[Vorsitzende der SPD-Fraktion, Paul Widner, merkte an, die «Fraktion habe fast allen Beschlüssen über Geldausgaben laufe des Jahres zugestimmt. Die Ablehnung des Nachtrags­les könne er daher nicht verstehen.

Seiten der CDU-Fraktion wurde durch die Ratsmitglieder Al- fKram und Karl-Heinrich Stock darauf hihgewiesen, daß die büßen bei der Gewerbesteuer nicht vorhersehbar waren. Da­liei aber nicht nur die Stadt Montabaur betroffen, dies gelte in per Weise für andere Gewerbestandorte.

abschließenden Abstimmung fand die Nachtragshaus : |ssatzung sowie der Nachtragshaushaltsplan der Stadt Monta- ilürdas Haushaltsjahr 1985 in der vorgelegten Form mit 23 limmen und 3 Nein-Stimmen die Mehrheit des Stadtrates, pzeitig wurde das geänderte Investitionsprogramm für die ^1984 bis 1988 beschlossen.

[[liebliche Haushaltsüberschreitungen des Hospitalfonds flaushalsjahr 1984 zur Kenntnis genommen Sladtrat nahm zustimmend Kenntnis von mehreren unerheb- püber- und außerplanmäßigen Ausgaben im Bereich des Ho- lllonds. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen im Rahmen (Gesamthaushaltes.

plußfassung über die zweite Satzung der Stadt zur Ände- fcder Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen Ickgestellt

|Stadtrat lag ein Änderungsvorschlag der Verwaltung zur I über die Reinigung der öffentlichen Straßen vor. Hier- Nlte die Verwendung von Streusalz im Bereich der Pflast pen des Konrad-Adenauer-Platzes in der Fußgängerzone [sagt werden. Zur Begründung wurde ausgeführt, bei einem Jslzvon Streusalz seien Schäden an den Pflasterflächen zu Fiten.

dem Bürgermeiste Dr. Possel-Dölken den Verwaltungsvor- pgvorgestellt hatte, begründete Karl-Heinz Bacher (SPD) ei- l*eiergehenden Antrag seiner Fraktion, wonach für den ge­rn Geltungsbereich der Satzung ein generelles Verbot der [endung von Salz ausgesprochen werden sollte.

Die Erfahrungen hätten gezeigt, daß eine Reinigung von Fußwe­gen besser ohne als mit Salz möglich ist. Die Verwendung von Streusalz führe u.a. durch Nitratanreicherungen im Grundwasser zu Gesundheitsgefährdungen.Ein Schutz der Fußgänger vor Un­fällen durch die Bildung von Glatteis auf Bürgersteigen sei weiter­hin möglich. Ratsmitglied Bächer(SPD) wies auf Schwierigkeiten bei der Anwendung der bestehenden Satzungsregelung hin, wo­nach Salz in geringen Mengen nur gegen Eis auf Gehwegen nicht jedoch zur Beseitigung von Schnee verwendet werden darf. Es gebe keine klare Definition, wie die Begriffe »Eis« und »festgefah­rene Schneedecke« auszulegen sind. Daher bereinige der Antrag der SPD-Fraktion diesen Mißstand.

Fürdie CDU-Fraktion seilte Fritz Schwind fest, am Tatbestand ha­be sich nichts geändert, so daß eine Satzungsänderung entbehr­lich sei. Er führte weiter aus, für den Bereich der Fußgängerzone und des Konrad-Adenauer-Platzes müsse weitergedacht wer­den. Die CDU-Fraktion stellte daher den Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, in einer der nächsten Fachausschußsitzungen über Möglichkeiten zu berichten, im Bereich der Fußgängerzone und des Konrad-Adenauer-Platzes eine ganzjährige Säuberung von der Stadt durchführen zu lassen.

Zur Begründung führte Fritz Schwind (CDU) aus, der größte Teil der Fläche in der Fußgängerzone bzw. auf dem Konrad- Adenauer-Platz müsse schon jetzt von der Stadt gesäubert wer­den. Nach der bestehenden Satzung sind die Anlieger lediglich zur Reinigung eines Streifens von 1,50 m von der Grundstücksflä­che in den öffentlichen Verkehrsraum hinein verpflichtet, wenn kein Gehweg vorhanden ist.

Der Vorsitzende der FWG-Fraktion Paul-Heinz Schweizer sprach sich ebenfalls für eine Beibehaltung der bisherigen Satzungsre­gelung und gegen ein generelles Verbot der Verwendung von Streusalz aus.

Der Antrag der SPD-Fraktion auf Regelung eines generellen Ver­botes der Verwendung von Salz im gesamten Stadtgebiet wurde mit 8 Ja-Stimmen und 18 Nein-Stimmen abgelehnt. Der Antrag der CDU-Fraktion auf Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes für den Bereich der Stadt Montabaurfand die Zustimmung des Stadt­rates.

Beschlußfassungen über Bebauungspläne

Jeweils einstimmig faßte der Stadtrat folgende Beschlüsse:

a) Zustimmungs- und Satzungsbeschluß zum Bebauungsplan »Horresser Berg«,

b) Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Horresser Berg« im Bereich des Flurstücks Nr. 5/1 (Flur 14) und

c) Zustimmungs- und Satzungsbeschluß über den Bebauungs­plan »Im Hahn - Erweiterung«.

Zu den vorgenannten Beschlüssen wird eine weitergehende In­formation in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes er­folgen.

Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungspläne »Altstadt III« und »Altstadt I - Erweiterung«

Ratsmitlgied Paul Widner (SPD) führte aus, er sei sehr froh über die vorgelegte Planung des Büros Dr. Schirmacher. Dr. Schirma- cher habe ausgeführt, er möchte im Plangebiet ein ausgewoge­nes Maß zwischen Wohnen und Geschäftsnutzung und somit eine Verödung vermeiden. Insgesamt werde die SPD-Fraktion dem Plan zustimmen.

Der I. Beigeordnete Dr. Hütte stellte fest, die CDU-Fraktion unter­stütze ebenfalls die vorgelegte Plankonzeption. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich »Altstadt III«, »Altstadt I« und ebenfalls im Bereich Hinterer Rebstock sei besonders dringlich, da in diesem Teil der Altstadt viele Probleme im Erhalt der Bausub­stanz bestünden. Zur Ausweisung von Wohn- und Geschäftsge­bieten erklärte Dr. Paul Hütte (CDU), im Bereich der Kirchstraße müsse über den Vorschlag von Dr. Schirmacher hinaus die Mög­lichkeit geschaffen werden, auch im I. Obergeschoß Geschäfts­räume einzurichten, soweit sich noch mindestens ein 2. Oberge­schoß für Wohnzwecke anschließt.

Der Stadtat faßte mehrheitlich folgende Beschlüsse:

1. Zustimmungsbeschluß zum Entwurf des Bebauungspla­nes »Altstadt III« in seinen Teilen A - C und »Altstadt I - Er­weiterung« (Teil D).

Der Beschluß erfolgte mit der Maßgabe, daß bei Fortfüh­rung der Aufstellungsverfahren in den Teilplänen A-C die gewerbliche Nutzung der Obergeschosse erst ab dem 2. Obergeschoß

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