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Nr. 46/85
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..gesehenen Stellplätze innerhalb des Geltungsbe-
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entfallen, da deren Anordnung bereits außerhalb
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Geltungsbereiches vorgenommen ist.
östlichen Teil des Geltungsbereiches werden folgende ir tii C he Nutzungen vorgesehen:
1 ^Spielfelder,
n für Tennisplätze und Kleinspielfelder mit Leicht-
iletikanlage,
l £ntwur f der Bebauungsplanänderung einschl. Textfestset- und Begründung liegt gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit U 11.1985 bis 30.12.1985 (einschließlich)
;a m 24.12.1985 keine Einsichtnahme möglich),
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, ^.Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, während der Dienststun- Lntags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - iljind 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.30 und .18.30 Uhr) sowie nachrichtlich in den Oiensträumen des lürgermeisters in Neuhäusel während der ortsüblichen ilstunden öffentlich aus.
iken und Anregungen können während dieser Zeit bei der idsgameindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemein- luhäusel schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorge- il werden.
'Geltungsbereich des Bebauungsplanes »Spiel- und Sport- jm« umfaßt den im Gemarkungsteil «In der Struth« gelegelereich, der im groben umgrenzt wird:
{den: vom Baugebiet »Auf der Haid« (hier: Wegefläche Nr.
( 1 ).
n:von den Flurstücken Nr. 52/1 und 60/1 in: von der Wegeparzelle Nr. 96 len: von der Wegeparzelle Nr. 92. foanbereich ist zudem aus der nachstehend abgedruckten (»ersichtlich.
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lausei, 8.11.1984
Vieh, Ortsbürgermeister
Verbesserung der Ortsdurchgrünung
tegemeinderat Neuhäusel werden Überlegungen ange- Ortsdurchgrünung entlang öffentlicher
Straßen in den älteren Ortsbereichen durch Anpflanzung von Bäumen zu verbessern. Angesprochen sind dabei die folgenden Straßen: Hauptstraße, SimmernerStraße, Neustraße, Eitelborner Straße, Kadenbacher Straße, Gartenstraße, Kirchstraße und Hillscheider Straße.
Da die zur Durchführung einer derartigen Maßnahme erforderlichen öffentlichen Flächen nicht im ausreichenden Umfange zur Verfügung stehen, werden die Grundstückseigentümer in den vorgenannten Straßen um ihre Mithilfe und Unterstützung gebeten. Bevor die Angelegenheit im Rat weiter behandelt wird, soll zunächst festgestellt werden, inwieweit Grundstückseigentümer mit einer Maßnahme zur Verbesserung der Ortsdurchgrünung einverstanden sind und eine derartige Maßnahme unterstützen. Ich bitte deshalb alle interessierten Grundstückseigentümer in den oben genannten Straßen, die mit der Anpflanzung eines Obstoder sonstigen heimischen Laubbaumes auf ihren Grundstücken bzw. im Bürgersteigsbereich vor ihren Grundstücken einverstanden sind, sich bis zum 15. Dez. 1985 bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel zu melden.
Volkstrauertag - Totenehrung
Am kommenden Sonntag, dem 17. November 1985, begehen wir den Volkstrauertag zum Gedenken an die Opfer beider Weltkriege. Die Totenehrung mit Kranzniederlegung findet um 11.00 Uhr am Gefallenen-Ehrenmal auf dem Friedhof statt. Die Einwohnerschaft ist zu diesem Gedenken an unsere Toten und Vermißten recht herzlich eingeladen.
Verwalter für die Schutzhütte gesucht
Nach Wegzug des bisherigen Verwalters sucht die Ortsgemeinde Neuhäusel zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen neue Kraft, die die Betreuung der Schutzhütte übernimmt. Aufgabe des Hütten- verwalters ist die Aufsicht über die Schutzhütte, Durchführung kleinerer Reparaturen, Vermietung der Hütte an die Benutzer und Erhebung der Benutzungsgebühren. Für die Tätigkeit wird eine Vergütung in Höhe eines monatlich festen Betrages sowie in Höhe eines Anteils an den Benutzungsgebühren gezahlt. Näheres kann bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel erträgt werden.
Interessierte Personen (z.B. rüstige Rentner), die die Betreuung der Schutzhütte übernehmen wollen, werden gebeten, sich bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel zu melden.
Verloren - Gefunden
Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel weurden in letzter Zeit folgende Fundsachen abgegeben:
2 Geldbörsen mit Inhalt,
1 Brille.
Die Verlierer können die Fundsachen bei entsprechendem Eigentumsnachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung abholen. Hümmerich, Ortsbürgermeister
Umlegungsausschuß
Bekanntmachung
Der Umlegungsausschuß der Gemeinde Neuhäusel hat am 30. Oktober 1985die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanesfürdas Umlegunggebiet »Unter dem Dorf« in der Gemarkung Neuhäuset beschlossen.
Gemäß § 71 BBauG wird die U nanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 16. November 1985 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd.Nr. 10 des Beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnisfestgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats

