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Montabaur

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Nr. 4|

Sowie es Herr Bundespräsident Richard von Weizsäcker in seiner Rede zum 40. JahrestagdeTis

digung des Krieges in Europa und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft im Plenarsaal Deutschen Bundestages am 8. Mai 1985 an die Jugend aussprach, so können wir seine Worte no mals in Erinnerung rufen und uns ihnen uneingeschränkt anschließen:

«Lassen Sie sich nicht hineintreiben in Feindschaft und Haß gegen andere Menschen, gegen R Us< oder Amerikaner, gegen Juden oder Türken, gegen Alternative oder Konservative, gegen Schw oder Weiß.

Lernen Sie miteinanderzu leben, nicht gegeneinander.

Ehren wir die Freiheit. Arbeiten wir für den Frieden.

Halten wir uns an das Recht. Dienen wir unseren inneren Maßstäben der Gerechtigkeit«.

Zur Besinnung über den Gräbern findet die Gedenkstunde auf dem Friedhof der Stadt Montabaui der Friedenstraße »Ehrenhain Westerwald« am

Sonntag, dem 17. November 1985 um 17.30 Uhr

statt.

Die Kranzniederlegung erfolgt im Auftrag der Landesregierung.

Mitgestaltet wird die Gedenkstunde durch

- das Blasorchester der Freiwilligen Feuerwehr Montabaur -

- den Männergesangverein »Cäcilia« Ruppach-Goldhausen -

- den Ehrenzug der Bundeswehr -

- die Freiwillige Feuerwehr Montabaur-

- die Fahnenabordnung der Schützengesellschaft »St.Sebastian« Montabaur

Die Gedenkrede hält Herr Landrat Peter-Paul Weinert.

Wir laden recht herzlich zur Teilnahme an der Gedenkstunde ein.

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister Dieter Kranz,

Beauftragter des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

Wassergeld und Kanalgebühren - IV.Quartal 1985 fällig

Wir weisen darauf hin, daß in Montabaur einschl. Stadtteilen so­wie in den Ortsgemeinden

Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Großholbach, Heilberschid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kaden­bach, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbäch, Nomborn, Oberel­bert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershau- sen, Welschneudorf

die Abschläge für das IV. Quartal 1985 am 15.11.1985 fällig sind. Wir bitten, die fälligen Abschläge zu überweisen.

Bei Bankabbuchern wird die IV. Rate in den nächsten Tagen durch Lastschriftverfahren eingezogen.

5430 Montabaur, 14. Nov. 1985 Verbandsgemeindewerke Montabaur Piwowarsky, Werkleiter

Berufung eines Nachfolgers in den Verbandsgemeinderat

Herr Eberhard Stahl, Montabaur hat die Niederlegung seines Ratsmandates erklärt.

Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschla­ges der SPD in der Reihe des Wahlvorschlages (Listenstimme) wurde

Herr Wolfgang Drenkelfort, Taunusstr. 28,5430 Montabaur, in den Verbandsgemeinderat berufen (§ 45 Abs. 3 KWG).

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit liegen vor (§ 4 KWG). Gemäß § 66 Abs. 3 KWO wird die Berufung hiermit öffentlich be­kanntgemacht.

5430 Montabaur, 12. November 1985

Dr. Possel-Dölken,Bürgerm.

als Wahlleiter der Verbandsgem.Montabaur

I. Änderung des Flächennutzungsplanes < Verbandsgemeinde Montabaur

Veröff entl ichung der Genehm igung und Wirksamkeit der' chennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 6 des Bum baugesetzes (BBauG.)

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat am 25.10,1 (Az.Z-05-610-12-(4)- die Genehmigung der I. Änderung des chennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaurer|

Auszug aus der Genehmigungsverfügung:

»Zu der I. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verba] gemeinde Montabaur erteilen wir gern. § 6 Abs. 1 BBauG in Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. IS. 2256), zuletzt geändert d| das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleis rung von Investitionsvorhaben im Städtebau recht vom 6.7. (BGBl. IS. 949) in Verbindung mit Ziffer 2 der Anlagen zu §2 Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundes] gesetz und die Weitergeltung städtebaulicher Pläne 10.11.1982 (GVBI. S. 422) hiermit die Genehmigung.

Wir haben davon Kenntnis genommen, daß der Plan nachvd gegangener öffentlicher Bekanntmachung im Sinne des f Abs. 6 BBauG einen Monat öffentlich ausgelegen hat unddif teiligten Behörden und Stellen gern. § 2 ABs. 5 BBauG berfl richtigt wurden. Gleichzeitig haben die Ortsgemeinden dies deriiche Zustimmung gern. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung so Die während der Offenlage vorgetragenen Bedenken bzw. ff gungen hat der Verbandsgemeinderat geprüft und berückj tigt.«

Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes wird hiermit!] § 6 Abs. 6 BBauG öffentlich bekanntgemacht mit dem P daß mit der Bekanntmachung dte Änderung des Flächei] zungsplanes wirksam wird.

Die Änderungspläne und der Erläuterungsbericht können ba

Verbandsgemeindeverwaitung Montabaur, Bauamt, Ko] Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, während den Dienststunder] gesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden.