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Nr. 45/85

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n6ac h und dem alten Mühlgraben zur Michelmühle (Gemar- Kleinholbach) auf der bereits einplanierten Fläche erneut Scher und Erde abgekippt wurden. Dies ist nicht erlaubt und Lab sofort untersagt. Die Bezirksregierung Koblenz macht mit Libenvom 8.8.1985 auf die unbedingte Einhaltung und Über­düng der Umweltgesetze aufmerksam. Zuwiderhandelnde jLn damit rechnen, zur Verantwortung gezogen zu werden.

I Hannappel. I. Ortgsbeigeordneter

Görgeshausen Öffentliche Bekanntmachung

^nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen fin- ^mMittwoch, 13. Novemberf 1985, um 20.00 Uhr im Rathaus

II.

aesordnung:

.öffentliche Sitzung:

iVerpflichtung eines in den Rat nachgerückten Mitgliedes Beratung und Beschlußfassung über den 1 . Sonderplan T für das Forstwirtschaftsjahr 1986 (Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der (Satzung über die Erhebung von Gebühren für das IFriedhofs- und Bestattungswesen J Verschiedenes Nichtöffentliche Sitzung:

Ipesonalangelegenheiten

(Verschiedenes.

,1 Görgeshausen, 5.11.1985 u, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

jrufung eines Nachfolgers in den Ortsgemeinderat Görges-

Len

Ich dem Tode von Ratsmigiied Edgar Henrich wurde als näch- IFnoch nicht berufener Bewerber mit der höchsten Stimmen- I

-jEgon Nink, Mittelstr. 18, Görgeshausen, len Ortsgemeinderat berufen (§45 Abs. 5 KWG). ^Voraussetzungen der Wählbarkeit liegen vor (§ 4 KWG). mäB§ 66 Abs. 3 KWO wird die Berufung hiermit öffentlich be- Intgemacht.

(1 Görgeshausen, 5.11.1985 n, Ortsbürgermeister

|Wahlleiter der Ortsgemeinde Görgeshausen.

Großholbach

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 31.10.1985

htwirtschaftspläne 1985 und 1986 beschlossen, leisein des zuständigen Revierbeamten, Forstamtman Noll, ichiedder Rat überden 1. Nachtragsplan zum Hauungs-und lurplan 1985 sowie über den Hauungs- und Kulturplan für das Wirtschaftsjahr 1986.

Ii entsprechenden Erläuterungen durch den Revierförster Iden die Pläne jeweils einstimmig genehmigt.

[1. Nachtragsplan sieht die Mittelbereitstellung für den Aus- leines Teilstückes eines Holzabfuhrweges auf einer Länge [BOOm vor. Diese Arbeiten sind nach Aussagen des Revierbe- |ndringend erforderlich, um die ganzjährige Holzabfuhr und ftiiscmießung forstwirtschaftlicher Betriebsstätten zu ermög-

lin diesem Zusammenhang aufzuwendenden Mittel von ]0ODM wurden überplanmäßig bereitgestellt. Eine Deckung ferAusaben ist zu einem Großteil gewäh rleistet du rch einen zu finnahmenden Landeszuschuß.

prhinaus sollen Mehreinnahmen aus Holzverkäufen die Fi- lierungslücke schließen.

IHauungs- und Kulturplan 1986 schließt nach den Berechnun- (derForstverwaltung in Einnahmen mit 58.350,-DM und in den laben mit 55.577,-DM ab. Es wird mithin die Erwirtschaftung l s Überschusses von ca. 2.800,- DM im Forstwirtschaftsjahr ^erwartet.

fOlzeinschlag für 1986beträgt insgesamt 570f m und teilt sich folgt auf:

Eiche, 130 fm Buche, 305 fm Fichte, 95 fm Kiefer.

Weiterer Auftrag für den Bau der Buswartehalle vergeben. Nach vorangegangener Ausschreibung wurden von^der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur die Ausschreibungser­gebnisse ausgewertet und dem Rat in der Sitzung am 31.10.1985 zur Kenntnis gegeben.

Durch einstimmigen Beschluß erteilte der Rat der mindestbieten- den Firma den Auftrag zur Dacheindeckung der neuen Buswarte­halle.

Görgeshausen Altentag 1985

Allen sage ich hiermit ein herzliches Dankeschön, die bei der Aus­richtung des diesjährigen Altentages so tatkräftig mitgeholfen ha­ben.

Herz, Ortsbürgermeister

Heilberscheid

Martinszug in Heilberscheid

Am Montag, dem 11.11.1985 beginnt um 18.00 Uhr mit einem Martinsspiel an der alten Schule unsere diesjährige Martinsfeier. Anschließend findet der Umzug durch den Ort statt, welcher mit dem Abbrennen des Martinsfeuers am Sportplatz endet.

Dort erhält wieder jedes Kind eine Martinsbrezel.

Reichwein, Ortsbürgermeister

Niedererbach

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach vom 30.10.1985

Gemeindeanteil für die Ausbaumaßnahme Gartenstraße fest­gelegt und Erhebung von Vorausleistungen beschlossen. Mehrheitlich beschloß der Ortsgemeinderat, den Anteil der Orts­gemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Gar­tenstraße auf 35% festzusetzen.

Außerdem wurde beschlossen, Vorausleistungen auf den zu er­wartenden Ausbaubeitrag zu erheben. Der Vorausleistungsbe­trag wurde auf 9,- DM pro qm beitragspflichtiger Grundstücksflä­che festgesetzt.

Mit Blick auf die im Rahmen der Ausbaumaßnahme ausgeführten Arbeiten im Bereich der Hofeinfahrten wurde vom Gemeinderat beschlossen, entsprechend dem Antrag der Anlieger, einen Teil der dadurch bedingten Kosten in Form eines Zuschusses zu er­statten. Über die Höhe des Zuschusses soll in jedem Einzelfall entschieden werden.

I. Sonderplan für das Forstwirtschaftsjahr 1986 beschlossen

Unter dem Gesichtspunkt, daß vom Land kurzfristig Förderungs­mittel für Wegebaumaßnahmen zur Verfügung gestellt werden (70 %ige Bezuschussung) wurde von der Forstverwaltung ein Sonderplan, der den zusätzlichen Ausbau eines Waldweges bein­haltet, erstellt. Die Gesamtkosten für die Befestigung des Tal­randweges in Abt. 18a über eine Länge von 520 m wurden auf 15.400,- DM beziffert.

Die Finanzierung dieser Maßnahme erfolgt durch den Landeszu­schuß, sowie durch einen durch die Gemeinde aufzubringenden Eigenanteil.

Der Ortsgemeinderat erklärte zum vorgenannten Sonderplan sei­ne einstimmige Zustimmung.

Nomborn

St. Martinszug in Nomborn

Die Ortsgemeinde und der Familiengottesdienstkreis laden alle Kinder und deren Eltern zur Martinsfeier in Nomborn am Montag,

II. 11.1985 um 17.30 Uhr in die Kirche ein.

Anschließend ca. 18.00 Uhr, findet der Martinszug zum Feuer statt. Dieser wird begleitet von den »Nomborner Schrammeln« und endet mit dem Abbrennen des Martinsfeuers am Geisenberg. Dort erhält wieder jedes Kind einen Martinsbrezel. Die Freiwillige Feuerwehr wird gebeten, die Sicherung des Zuges und die Über­wachung des Martinsfeuers zu übernehmen. Den Mitwirkenden sei jetzt schon recht herzlich gedankt.

Verloren - Gefunden

Bei der Ortsgemeindeverwaltung nomborn wurde ein Schlüssel­bund abgegeben. Der Verlierer kann diesen bei entsprechendem