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Montabaur

Seite 14

Ortsdurchgrünung (Teilmaßnahme) 5.000

Erwerb v.Straßenparzellen (vorsorgl.Ansatz) 1.000

Ausbau der Gartenstraße (Restsumme) 60.000

Bau einer Friedhofshalle (Restsumme) 30.000

Gemeindliche Hochbaumaßnahmen 200.000

Ausbau von Wirtschaftswegen (Teilmaßnahme) 3.000

Vorsorglicher Ansatz zum Erwerb von Grundstücken Erschließung von Kleingebieten 50.000

Erschließung »In der Au« (Teilmaßnahme) 118.000

Ausbau des Bürgersteiges Bergstr. bis zum Anwesen Fuchs 10.000

Ausbau des Wirtschaftsweges vom Anwesen Happe bis zum Hochbehälter 50.000

Bau von Wanderwegen (Teilmaßnahme) 10.000

DM

DM

DM

DM

DM

DM

DM

DM

DM

DM

DM

1988

Bau eines Dorfplatzes (Restsumme) 40.000 DM

Neugestaltung der Kinderspielplätze (Teilmaßnahme)15.000 DM Ortsdurchgrünung (Teilmaßnahme) 5.000 DM

Vorsorglicher Ansatz zum Erwerb von

Straßenparzellen 1.000 DM

Weitere Unterhaltungs- und Erweiterungsarbeiten an der Straßenbeleuchtung 5.000 DM

Neugestaltung des Friedhofes 30.000 DM

Gemeindliche Hochbaumaßnahmen 350.000 DM

Ausbau von weiteren Wirtschaftswegen 5.000 DM

Vorsorglicher Ansatz zum Erweb v.Grundstücken 5.000 DM Erschließung »In der Au« (Restsumme) 120.000 DM

Bau von Wanderwegen (Teilmaßnahme) 10.000 DM

1989

Ortsdurchgrünung (Teilmaßnahme)

Vorsorgl. Ansatz zum Erwerb v.Straßenparzellen

Weitere Unterhaltungs- u.Erweiterungsarbeiten

an der Straßenbeleuchtung

Gemeindliche Hochbaumaßnahmen

Ausbau von Wirtschaftswegen (Teilmaßn.)

Vorsorglicher Ansatz zum Erwerb v.Grundstücken

Bau eines Minigolfplatzes

Erschließung von Kleingebieten

Bau von Wanderwegen (Teilmaßnahme)

Ausbau des Weges hinter der Schule

5.000 DM 1.000 DM

5.000 DM 350.000 DM 5.000 DM 5.000 DM 40.000 DM 50.000 DM 10.000 DM 85.000 DM

Weitere Entscheidungen zur Erhaltung der Grundschule in Kadenbach getroffen

In Anlehnung an die bereits in der Sitzung am 24.6.1985 getroffe­nen Feststellungen und Entscheidungen wurden durch mehrheit­lichen Beschluß (13 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen) vom Rat Aus­sagen getroffen, die nach dessen Auffassung den Erhalt der Grundschule Kadenbach rechtfertigen.

Hierzu wurde u.a.darauf verwiesen, daß nicht wie ursprünglich angenommen, seit 150 Jahren sondern bereits seit 250 Jahren ei­ne eigene Schule in Kadenbach existiert. Darüber hinaus wurde angeführt, daß nach eingeholten Auskünften im Bereich der Be­zirksregierung Koblenz ca. 20 Grundschulen mit je 3 Klassen und 18 Grundschulen mit je 2 Klassen existieren. Dies wurde als Indiz dafür angesehen, daß es sich bei der Situation betreffend die Grundschule Simmern/Kadenbach um keinen Einzelfall handelt.

Unter diesen Gesichtspunkten sowie in Anlehnung an frühere Aussagen wurde die Aussage getroffen, daß die Erhaltung der Grundschule mit allen rechtlichen Mitteln angestrebt werde. Die Bürger, die sich nach Aufforderung des Rates für die Rechtswahr­nehmung zur Verfügung gestellt haben, wurden vom Rat gebe­ten, die Rechtsmittel auszuschöpfen. Für die Gemeinde wurde er­klärt, daß die Kanwaltskosten und Gerichtskosten übernommen werden. Im Haushaltsplan 1986 soll hierfür ein Betrag von 4.000 DM eingeplant werden. Der Ortsbürgermeister wurde er­sucht,den Bürgern jede erdenkliche Unterstützung im Zusam­menhang mit diesem Verfahren zu gewähren. An die betreffen­den Bürger wurde der Auftrag gerichtet, den Ortsbürgermeister und den Ortsgemeinderat über den Fortschritt des Gerichtsver­fahrens auf dem laufenden zu halten.

Ihre Ablehnung zur vorgenannten Entscheidung gaben durch persönliche Erklärungen der Niederschrift Ratsmitglied Klippel und Ortsbürgermeister Karbach zur Kenntnis.

Die Aussagen von Ratsmitglied Klippel bezogen sich darauf,daß seines Erachtens keine neuen Anhaltspunkte Vorlagen, die Grund und Veranlassung zu den vorgenannten Ratsentscheidun­gen gegeben hatten. Von ihm wurde daher, ohne daß dieser An­trag dieerforderliche Mehrheit gefunden hatte, die Absetzung des

Tagesordnungspunktes zu Beginn der Sitzung beantra Ortsbürgermeister Karbach wandte gegen die Entscheid ' Rates ein, daß er der Aufwendung von Steuergeldern z , zierung von Prozessen, die von Privatpersonen anqestri den, nicht zutimme. Nach seiner Auffassung könnten h' zudem Berufsfälle geschaffen werden. niei

Friedhof Kadenbach

ln den vergangenen Wochen wurde wiederholt festqestJ

innerhalbder Friedhofsanlage Hunde frei herumlaufen uni

Stätten beschädigen. Nach der Friedhofssatzung der r meinde Kadenbach ist es untersagt, Tiere auf den Friedhon bringen. Dies gilt auch dann, wenn sie angeleint sind Fest] te Verstöße müssen künftig mit einer Geldbuße geahndet«

Außerdem wurde festgestellt, daß der Friedhof von Kindl Spielplatz genutzt wird. Es wird daher darauf hingewiesJ Kinder unter 12 Jahren den Friedhof nur in Begleitung En] ner betreten dürfen. Wir bitten die Eltern im Rahmen ihrer pflicht auf ihre Kinder entsprechend einzuwirken. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Friedhofsverwaltung

was^o^gwo

Sitzung des Zweckverbandes »Abwasserverband Bad Montag, den 4. November 1985,17.00 Uhr im Sitzungsra Kläranlage Bad Ems.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1. Prüfung der Jahresrechnung 1984 Entlastung des Verbandsvorstehers und des Stellveij ters DS 3/24

2. Kreditaufnahme zur Finanzierung der MaßnahmendJ Vermögenshaushaltes 1985 DS 3/25

3. Auftragsvergaben;

Mehrkosten für die Herstellung des Verbindungssam| lers im Bereich Bad Ems »Große Wiese« DS 3/27

4. Sachstandsbericht des Ingenieurbüros Leis-Bodora I RÜB 1

Verbindungssammler Kemmenau - Dausenau Anschluß Neuhäusel nordwestlicher Teil Weiterführung des Verbindungssammlers im Stadt!» von Bad Ems

5. Verschiedenes

Weiterführung der Sanierung des Wohnhauses inc Kläranlage (Masurczak) nichtöffentlicher Teil:

6. Grundstücksangelegenheiten Diel, Verbandsvorsitzender

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Abt,<j pflege

Für den Jugendraum wird im Moment eine Hausordnungl Zu diesem Anlaß wird für Dienstag, den 22. Oktober ll 18.00 Uhr in den Sitzungssaal des Gemeindehauseseingj

Eitelborn

Freiwillige Feuerwehr-Stiftungsfest

Zu unserem traditionellen Stiftungsfest laden wir alle M| mit Frauen bzw. Bräuten recht herzlich für Sams« 26.10.1985 in unser Vereinslokal Westerwälder Hol ein)

Jahreshauptversammlung Freiw. Feuerwehr

Am Samstag, dem 30.11.1985 findet unsere diesjährig!

Versammlung in derGaststätte WesterwälderHofum20l|

Wir laden alle aktiven und inaktiven Mitglieder der FeueiJ telborn hierzu recht herzlich ein.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Totenehrung

3. Jahresbericht

4. Kassenbericht

5. Entlastung des Kassierers durch die Kassenprüfe r

6. Diskussion über die Arbeit des Vorstandes

7. Entlastung des Vorstandes