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Nr. 41/85
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. pebruar 1986 II. Kappensitzung '5'„ Fe br. 1986 Seniorensitzung ' 5 Rosenmontag, Rosenmontagsumzug ’■ n „Karnevalstermine des Vereinsrings Eitelborn, auf die ’ nsring - schon i etzt Hinweisen, damit Sie sich Ihren Ter- Meitig vormerken können.
I h r Überraschungen, ein noch bunteres Programm zei- *n letzt ihre Konturen, so daß die Kappensitzungen wie- Uerichtige Einstimmung in die närrischen Tage geben.
schade, wenn einige unserer älteren Mitbürger dieser kaqsveranstaliung fern bleiben und die Halle alsdann K den letzten Platz gefüllt wäre.
P r e jne derGemeinde werden wieder -wie im Vorjahr-gell die Veranstaltungen »über die Bühne bringen«.
Igistauch, schon jetzt auf den Rosenmonagsumzug in Eitel- Imzuweisen.
Len Beteiligung ist jedermann, ob Fußgruppe, ob mit Fahr- Lar wie auch immer, sowohl aus Eitelborn wie hoffentlich lusden Nachbargemeinden, herzlich eingeladen.
Ln mehr Musikkapellen verpflichtet als 1986.
Neuhäusel
Öffentliche Bekanntmachung
Lg eines Nachfolgers in den Ortsgemeinderat Neuhäu- Lic Borsotto hat das Mandat als Mitglied des Ortsgemein-
ls niedergelegt.
Jctisler noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschla- tfCDU in der Reihenfolge der auf die Kandidaten des Wahl- lagesentfallenden Personenstimmen wurde nachdem vor- eBewerber die Übernahme des Ratsmandates abgelehnt
Elosef Prothmann, Lampertsweg 12, 5411 Neuhäusel lOrtsgemeinderat berufen. (§ 45 Abs. 3 KWG). Jpraussetzungen der Wählbarkeit liegen vor (§ 4 KWG). Ge- |56Abs.3KWO wird die Berufung hiermit öffentlich bekannt-
Bösel, 2. Okt. 1985 |erich, Ortsbürgermeister ililleiler der Ortsgemeinde Neuhäusel
Simmern
Lug des Kindergarten- und Spielplatzgeländes in Sim-
[nder vielen Schäden an Anlagen und Gebäuden des Kin- Wensunddes Kinderspielplatzes muß in Zukunft die Benut- Ides Geländes von der Gemeinde eingeschränkt werden: ■Kinderspielplatz darf nur von Kindern bis zu 14 Jahren belterden,
|hEinbruch der Dunkelheit ist das Betreten des Kindergar- Jlandes und des Spielplatzes untersagt ^tretendes Daches der Pausenhalle wird ausdrücklich ver-
nund Erziehungsberechtigten werden gebeten, entspre- Jdauf ihre Kinder einzuwirken.
IsemZusammenhang muß noch einmal darauf hingewiesen fn.daß Hunde nicht auf dem Spielplatzz ausgeführt werden i. Es sollte doch jedem Hundehalter klar sein, daß die »Hin- jsenschaften« seines Vierbeiners konkrete Gesundheitsge- plürspielende Kinderbedeuten. InZukunft müssen die Hun- Iter mit Anzeigen bzw. dem Erlaß von Polizeiverfügungen len.
pdsgemeindeverwaltung Montabaur Polizeibehörde
Bericht über die Sitzung des jsgemeinderates Simmern vom 30.9.1985
p Beschlüsse im Bebauungsplanverfahren »Im Hüt- “ gefaßt
f e 9inn der öffentl. Sitzung am 30.9.1985 wurde zur Erörte- Itezu Beginn der Sitzung anstehenden Tagesordnungs- pfßebauungsplanverfahren »Im Hütschert«) eine Ortsbe- pgim Bereich des Seifen- und Wambachales im Gemar- N»lm Hütschert« durchgeführt, per Besichtigung nahm der I. Beigeordnete der Verbandspie,Herr Reusch, teil und erläuterte dem Rat vor Ort die
die geplante Ausführung für die Kläranlage. Seinen Ausführungen war zu entnehmen, daß diese Kläranlage als belüftete Teichanlage mit vier Teichbecken ausgeführt werden soll.
Nach Beendigung der Ortsbesichtigung befaßte sich der Rat mit dem Bebauungsplanverfahren, welches der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Kläranlage auf dem Flurstück Nr. 54 dient. Die Auswahl dieses Grundstückes für den Bau der Kläranlage wurde seinerzeit getroffen, nachdem Ermittlungen der mit der Wasserwirtschaft betrauten Behörden übereinstimmend zu dem Ergebnis führte, daß sich dieses Grundstück im Bereich des Zusammenflusses von Seifenbach und Wambach am besten für die Errichtung der Kläranlage eignet, denn dieser Standort befindet sich abseits der Ortslage in unmittelbarer Nähe zu Bachläufen und die Topografie weist eine nahezu ebenerdige Fläche aus. Von besonderer Bedeutung ist jedoch, daß die Kläranlage in die Landschaft eingebunden werden kann zum einen durch einen natürlichen Grüngürtel zum anderen wird an den noch freien Stellen eine Aufforstung vorgenommen.
Die Planungen sehen also vor,daß die reizvolle Tallage des Seifen- und Wambachtales nicht durch einen »Fremdkörper« gestört wird.
Das eingeleitete Bebauungsplanverfahren war nunmehr soweit vorangeschritten, daß der Rat über die Bedenken und Anregungen, die im Rahmen der Offenlage gern. § 2 a Abs. 6 BBauG eingegangen waren zu entscheiden hatte. Nach Erörterung über die Berechtigung der vorgetragenen Bedenken und Anregungen wurden diese vom Rat mit großer Mehrheit zurückgewiesen. Daran anschließend wurde gleichfalls mit breiter Mehrheit im Rat Zustimmung zur Planung erklärt und der Satzungsbeschluß gefaßt.
Mithin ist - was die Mitarbeit des Rates anbelangt - das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen. Die entsprechenden Unterlagen werden nunmehr der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt.
Zustimmung zur geplanten Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes in der Gemarkung Urbar erklärt und Anregungen zur Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes im Wambachtal der Gemarkung Simmern ausgesprochen.
Dem Ortsgemeinderat wurde zur Kenntnis gegeben, daß die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz bei der Bezirksregierung Koblenz die Durchführung eines raumplanerischen Verfahrens zur Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes in derGemarkung Urbar beantragt hat. Dieses Gebiet soll die Bezeichnung »Landschaftsschutzgebiet Mallendarer Bachtal« erhalten.
Dieser Bereich grenzt an die Gemarkung Simmern, so daß diese am formellen Verfahren zu beteiligen ist.
Der Rat erklärte,daß er gegen diese Ausweisung keine Bedenken erhebe. Mit Mehrheit des Rates wurde darüber hinaus die Anregung ausgesprochen, auch im Bereich der Ortsgemeinde Simmern einen Landschaftsschutzbereich auszuweisen. Eine solche Ausweisung verfolgt folgende Ziele:
1. Die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes mit schützenswerten Lebensgemeinschaften und Lebensräumen wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tierarten
2. die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes in Verbindung mit der herausragenden Bedeutung für die Naherholung
Die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes setzt zunächst den Entwurf einer entsprechenden Verordnung voraus, dann muß ein förmliches Verfahren nach den Bestimmungen des Landespflegegesetzes durchgeführt werden.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde mit der Erarbeitung einer entsprechenden Verordnung beauftragt. Der Gemeindeausschuß für Umwelt, Landwirtschaft und Ortsverschönerung wurde beauftragt, den Geltungsbereich für das Landschaftsschutzgebiet festzulegen.
Sowohl der Vorschlag über den festzulegenden Geltungsbereich als auch die Verordnung sollen dem Rat zu gegebener Zeit zur Entscheidung vorgelegt werden.
Finanzielle Beteiligung am geplanten Neubau des Feuerwehrgerätehauses erklärt
In Verhandlungen zwischen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde wurde Einigkeit darüber erzielt, daß in dem zu errichtenden Dorfgemeinschaftshaus zugleich auch Räumlichkeiten

