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Görgeshausen
Sitzung der Jagdgenossenschaft Görgeshausen
Oienstag, 24.9.1985, findet im Sitzungssaal, Rathaus, in Gör- iiausen, eine Sitzung der Jagdgenossenschaft Görgeshau- [statt. Die Sitzung beginnt um 20.00 Uhr.
sordnung:
(euwahl des Jagdvorstandes
Verschiedenes
Ungeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigen- Bmer, die bejagdbare Grundstücke innerhalb des gemeinschaft- kihen Jagdbezirkes Görgeshausen besitzen. Bejagdbare G rundste sind alle Eigentumsflächen, die weder bebaut noch einge- frjgjet sind.
Bsj(Grundstücken,die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. jede r Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch ein® andere, mit SCHRIFTLICHER VOLLMACHT versehene volljährige Person vertreten lassen. Besonders zu beachten ist dies, wennbeiEheleutendasGrundeigentumnurauf einen Ehepartner eingetragen ist.
Mehr als 3 Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person einigen.
Holl, Jagdvorsteher
Nentershausen Öffentliche Bekanntmachung
_»infachte Änderung nach § 13 des Bundesbaugesetzes
(BBbuG) des Bebauungsplanes »Steinbit?« der Ortsgemeinde Nentershausen für das Flurstück Nr. 232 (Flur 60) der Gemarkung Nentershausen
__ ! hier: Bekanntmachung nach §12 BBauG
| DerjOrtsgemeinderat von Nentershausen hat in seiner Sitzung amE8.2.1985 beschlossen, den Bebauungsplan »Steinbitz« für dasjFlurstück Nr. 232 (Flur 60) dergestalt zu ändern, daB diese eien: Grundstücksfläche insgesamt als private Grünfläche und somit
15.00Uhij als nicht überbaubar ausgewiesen wird.
£ -Durch diese Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht ch um böfQhrt, so daß gemäß § 13 BBauG ein vereinfachtes Änderungs
verfahren durchgeführt wurde.
DiejKreisverwaltung des Westerwaldkreises hat dieser vereinfachten Änderung zugestimmt.
Die{Änderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde- Tel o{|» verv y al,lin 9 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Bauamt, Zim- är sindlitl während der Dienststunden sowie in den Diensträumen
u 1 desprtsbürgermeisters in Nentershausen während den ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c BBauG, 155 a BBauG und 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) hingewie- .. >.. sen:
§ 44 c BBauG:
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögens-- snachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruc hes herbeigeführt wird.
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§ 155 a BBauG:
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll,ist darzulegen.
(3) Abs. 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung
Hinweis auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz (GemO):
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeindrates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrü nden kön nen, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht wor den ist.
5431 Nentershausen, 23.8.1985 Perne, Ortsbürgermeister
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ARBEITSPLAN der
VOLKSHOCHSCHULE DER VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR
für HERBST/WINTER 85/86.
Veranstaltungen in Nentershausen
69. Französisch für Fortgeschrittene I
Lehrmittel: „A bientöt”, Klett-Verlag (ab Lektion 7) Beginn: Mittwoch, 4. September 1985,19.00 Uhr
Dauer: 15 Abende
Ort: Freiherr-vom-Stein-Schule, Nentershausen
Leitung: Gerd Büntzly
ßehnhmrr 50— DM
Girod
Achtung, Tennisfreunde
»Tennis für jedermann« kann auch in Girod wahr werden. Was wir brauchen? Eine Anzahl begeisterungsfähige Leute!
Am Freitag, 6.9.1985, treffen wir uns zu einer Gründerversammlung in der Gastwirtschaft Meurer um 20.00 Uhr. Bitte informieren Sie sich unverbindlich, indem Sie teilnehmen oder telefonisch unter 06485/8525 Ihr Interesse zeigen.
Großholbach / Girod Alte Herren Eisbachtal
Am Freitag, 30.8.1985, nehmen wir an einem Freundschaftstreffen bei unseren Sportkameraden in Ruppach-Goldhausen teil. Wir spielen um 20.00 Uhrgegen Eschelbach. Spielkleidung blau.
Am Samstag, 31.8.1985, erwarten wir die Sportfreunde aus Venlo (Holland), zu einem Freundschaftsspiel um 15.30 Uhr auf dem Sportplatz in Großholbach.
Spielkleidung rot.
Ebenfalls um 15.30 Uhr treffen sich die Mitgliederfrauen zu emern Kaffeekränzchen am Sportplatz, (bei schlechter Witterung im Gasthaus Galles).

