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Görgeshausen

Sitzung der Jagdgenossenschaft Görgeshausen

Oienstag, 24.9.1985, findet im Sitzungssaal, Rathaus, in Gör- iiausen, eine Sitzung der Jagdgenossenschaft Görgeshau- [statt. Die Sitzung beginnt um 20.00 Uhr.

sordnung:

(euwahl des Jagdvorstandes

Verschiedenes

Ungeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigen- Bmer, die bejagdbare Grundstücke innerhalb des gemeinschaft- kihen Jagdbezirkes Görgeshausen besitzen. Bejagdbare G rund­ste sind alle Eigentumsflächen, die weder bebaut noch einge- frjgjet sind.

Bsj(Grundstücken,die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. jede r Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch ein® andere, mit SCHRIFTLICHER VOLLMACHT versehene voll­jährige Person vertreten lassen. Besonders zu beachten ist dies, wennbeiEheleutendasGrundeigentumnurauf einen Ehepartner eingetragen ist.

Mehr als 3 Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person einigen.

Holl, Jagdvorsteher

Nentershausen Öffentliche Bekanntmachung

_»infachte Änderung nach § 13 des Bundesbaugesetzes

(BBbuG) des Bebauungsplanes »Steinbit?« der Ortsgemeinde Nentershausen für das Flurstück Nr. 232 (Flur 60) der Gemar­kung Nentershausen

__ ! hier: Bekanntmachung nach §12 BBauG

| DerjOrtsgemeinderat von Nentershausen hat in seiner Sitzung amE8.2.1985 beschlossen, den Bebauungsplan »Steinbitz« für dasjFlurstück Nr. 232 (Flur 60) dergestalt zu ändern, daB diese eien: Grundstücksfläche insgesamt als private Grünfläche und somit

15.00Uhij als nicht überbaubar ausgewiesen wird.

£ -Durch diese Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht ch um böfQhrt, so daß gemäß § 13 BBauG ein vereinfachtes Änderungs­

verfahren durchgeführt wurde.

DiejKreisverwaltung des Westerwaldkreises hat dieser verein­fachten Änderung zugestimmt.

Die{Änderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde- Tel o{|» verv y al,lin 9 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Bauamt, Zim- är sindlitl während der Dienststunden sowie in den Diensträumen

u 1 desprtsbürgermeisters in Nentershausen während den ortsübli­chen Dienststunden eingesehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c BBauG, 155 a BBauG und 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) hingewie- .. >.. sen:

§ 44 c BBauG:

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeifüh­ren, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht in­nerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögens-- snachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruc hes herbeigeführt wird.

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§ 155 a BBauG:

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif­ten dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächen­nutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Ge­setz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich inner­halb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächen­nutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Ge­meinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll,ist darzulegen.

(3) Abs. 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung

Hinweis auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz (GemO):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeindrates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrü nden kön nen, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht wor den ist.

5431 Nentershausen, 23.8.1985 Perne, Ortsbürgermeister

was-^^Iwo

ARBEITSPLAN der

VOLKSHOCHSCHULE DER VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR

für HERBST/WINTER 85/86.

Veranstaltungen in Nentershausen

69. Französisch für Fortgeschrittene I

Lehrmittel:A bientöt, Klett-Verlag (ab Lektion 7) Beginn: Mittwoch, 4. September 1985,19.00 Uhr

Dauer: 15 Abende

Ort: Freiherr-vom-Stein-Schule, Nentershausen

Leitung: Gerd Büntzly

ßehnhmrr 50 DM

Girod

Achtung, Tennisfreunde

»Tennis für jedermann« kann auch in Girod wahr werden. Was wir brauchen? Eine Anzahl begeisterungsfähige Leute!

Am Freitag, 6.9.1985, treffen wir uns zu einer Gründerversamm­lung in der Gastwirtschaft Meurer um 20.00 Uhr. Bitte informieren Sie sich unverbindlich, indem Sie teilnehmen oder telefonisch un­ter 06485/8525 Ihr Interesse zeigen.

Großholbach / Girod Alte Herren Eisbachtal

Am Freitag, 30.8.1985, nehmen wir an einem Freundschaftstref­fen bei unseren Sportkameraden in Ruppach-Goldhausen teil. Wir spielen um 20.00 Uhrgegen Eschelbach. Spielkleidung blau.

Am Samstag, 31.8.1985, erwarten wir die Sportfreunde aus Venlo (Holland), zu einem Freundschaftsspiel um 15.30 Uhr auf dem Sportplatz in Großholbach.

Spielkleidung rot.

Ebenfalls um 15.30 Uhr treffen sich die Mitgliederfrauen zu emern Kaffeekränzchen am Sportplatz, (bei schlechter Witterung im Gasthaus Galles).