Einzelbild herunterladen

Montabaur

Seite 14

der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Hubingen erhebt im Kalenderjahr 1985 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1984.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu fest­gesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschüldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neu­er Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daB die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Monta­baur, zu erheben-. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

Hübingen, 2.8.1985 Ortsgemeindeverwaltung Hübingen (Siegel) Hoffmann, Ortsbürgermeister

was

HÜBINGEN

Kirmes in Hübingen vom 24. - 26.8.85

Vom 24.8. bis 26.8.1985 findet wieder die Kirmes in Hübingen statt. Auch in diesem Jahr hat die Kirmesjugend die Organisation der Festtage übernommen, so daß ein reibungsloser Ablauf ge­währleistet ist. Schon jetzt allen Kirmesburschen und -mädchen herzlichen Dankt

Das Programm der Festtage:

Samstag: 14.00 Uhr Aufstellen des Kirmesbaumes 20.00 Uhr Tanz in der Buchfinkenlandhalle Sonntag: Ab 10.00 Uhr Frühschoppen am Kirmesplatz

14.00 Uhr Umzug der Kirmesgesellschaft mit dem Blasorchester der Freiw. Feuerwehr Meudt 20.00 Uhr Tanz in der Buchfinkeniandhalle Montag: 9.00 Uhr Gottesdienst in der Kapelle für die Gefal­lenen und Verstorbenen der Gemeinde 10.00 Uhr Frühschoppen in der Buchfinkenland­halle, gestaltet vom MGVFrohsinn Hübingen 20.00 Uhr Tanz in der Buchfinkenlandhalle mit großer Verlosung (Kirmesgesellschaft)

Allen Einwohnern und Gästen wünsche ich einige frohe Festtage.

S. Hoffmann, Ortsbürgermeister

HORBACH Spvgg. Horbach'

Folgende Spiele finden am Wochenende statt:

Freitag, 23.8.85:

AH Steinefrenz AH Horbach, um 18.30 Uhr Samstag, 24.8.85:

B-Jugend JSG Nassau/Winden/Horbach B-Jugend Flints- bach/Obernbayern, um 15.00 Uhr in Horbach

Nr.J

Sonntag, 25.8.85:

Horbach I Görgeshausen I, um 15.00 Uhr Hundsangen II Horbach II, um 13.00 Uhr.

abaur

Möhnenversammlung

Die nächste Versammlung aller Möhnenmitgliederfindetair'l nerstag, dem 29.8.85, um 20.00 Uhr in der Buchfinkenia#

etatt I Im w/\ll?^hlinae Crerhalnan u/ir/H nohofan

statt. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

litag. > Uhr

4

/Al \

EISBACHGEMEINDElJj

Uhr

lUhr

940 Uhr

GIROD

Überprüfung der Standfestigkeit von Grabsteinen

Bei der jährlich durchzuführenden Kontrolle der Standfet der Grabsteine auf den Friedhöfen der Ortsgemeinde Girodl ten auch in diesem Jahr wieder eine große Zahl von Grabgi Zeichen mit einem entsprechenden Hinweiszettel gekenr net werden. Es wird darauf hingewiesen, daß nach dem9 1985 eine Nachkontrolle erfolgen wird. Die Unterhaltungsp) gen der Grabstätten werden daher gebeten, die Befestige Steine spätestens zu diesem Termin vornehmlich zu lasi

1 & 2 P Uhr

Freitag, 3( Uhr

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Friedhofsverwaltung -

laden h theal

B

NIEDERERBACH Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert ~d| gern, am Rheinland

Mittwoch, 28. August 1985, um 18.30 Uhr zulaf t gee in der Dorfgemeinschaftshalle statt. Vor Beginn derOrtsge^Bjährl deratssitzung wird eine Anliegerversammlung mit den Ani^Hemei der Gartenstraße abgehalten.

2 .

3.

4.

p-üemeir

TOfiisOF

iierich dem öi

Qerich

blndsr meindi Vprste .fbrtsli Diskus

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

I. Verlesung und Genehmigung der Niederschrift

ten Ratssitzung

Beratung über die Verlegung der 20 KV-Leitung ausdrj 2 - BaugebietAm Hehlberg [

Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung! von Grabschmuckmatten 3.

Beratung und Beschlußfassung über die Übernahme.: Personalkosten des Kindergartens in Nentershausen j 4, Beratung über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für [ tm Gemeir schwervermittelbare Jugendliche ; Alle Bürge

Beratung und Beschlußfassung über die Durchführunfeörgferver: von Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung in dl Nonlborn/I

Bahnhofstraße jOrtsgemei

7. Verschiedenes Brach, Ort

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Grundstücksangelegenheit

2. Grundstücksangelegenheit

3. Auftragsvergabe

4. Verschiedenes

5.

6

Dr. Pjpssel

Niedererbach, 12.8.85 Zey, Ortsbürgermeister

Kirmes in Niedererbach

Nach alter Tradition feiert die Gemeinde Niedererbach af dienende, 24. - 26. August 1985 ihr Kirchweihfest. |

Die Ortsgemeinde wünscht der Kirmesjugend viel Erfolgt Gestaltung der Kirmestage.

Gleichzeitig bedanken wir uns bei allen, die mithelfen beidij ge des Brauchtums. Allen Mitbürgern sowie den Qästen,it| während der Kirmestage besuchen, wünsche ich frohe undj haltsame Stunden in der Gemeinde Niedererbach.

Veri

Zey, Ortsbürgermeister