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Montabaur

Seite 14

MGV »Eintracht«, Welschneudorf

Am nächsten Freitag, dem 16. August 1985 trifft sich der Festaus­schuß nach der Chorprobe zu einer abschließenden Sitzung im Westerwälder Hof. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

MGV »Eintracht«, Welschneudorf

Am Sonntag, 18.8.85 fahren die Sänger zum Freundschaftssin­gen nach Fachbach. Treffpunkt ist um 9.30 Uhr am Westerwälder- Hof. Näheres wird in der Chorprobe am Freitag bekanntgegeben.

Kinderchor Welschneudorf

Am Freitag, 16. August 1985 um 16.45 Uhr,beginnt der Kinder­chor wieder mit den Proben. Treffpunkt ist wie immer am Pfarr- heim. Wir bitten die Kinder um vollzähliges Erscheinen.

Alte Herren, Welschneudorf

Am Samstag, dem 17.8.85 spielen wir gegen Hillscheid.Spielbe­ginn 16.30 Uhr Spielort Welschneudorf.

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EISBACHGEMEINDEN

Girod

Nachruf

Am 12. August 1985 verstarb im Alter von 84 Jahren un­ser langjähriger Gemeindediener

Herr Georg Dennes

Herr Dennes stand über 30 Jahre im Dienst der Ge­meinde Girod und war langjähriger Feuerwehrkom­mandant der gemeindlichen Feuerwehr.

Zuverlässigkeit und Einsatzfreude zeichneten ihn be­sonders aus. Herr Dennes hat sich durch seine Hilfsbe­reitschaft für die Gemeinde verdient gemacht.

Die Verwaltung der Gemeinde dankt dem Verstorbe­nen für die geleistete Arbeit.

Unsere Anteilnahme gilt seinen Angehörigen.

Für die Gemeinde Girod: Hannappel I. Ortsbeigeordneter

Girod, den 13. August 1985

Großholbach Ausgabe von Fahnen

Am kommenden Sonntag, dem 18.8.1985 werden im Gemeinde­haus in derzeit von 10.00-12.00 Uhr die bestellten Fahnen ausge­geben. Der Kaufpreis hat sich geringfügig laut Angebot erhöht.Es wird gebeten, den Abholtermin zu beachten.

Verloren - Gefunden

ln der Gaststätte Dorfschänke Gallus ist vor ca. 14 Tagen ein Schlüsselbund mit einem BKS- und zwei gleichartige kleine Schlüssel liegengeblieben. Der Verlierer kann dieselben bei ent­sprechendem Eigentumsnachweis beim Ortsbürgermeister ab­holen.

Metternich,Ortsbürgermeister

Heilberscheid Kirmes in Heilberscheid

An diesem Wochenende feiert unsere Gemeinde traditionsge­mäß ihr Kirchweihfest. Alle Bürger und Gäste heiße ich herzlich willkommen und wünsche ihnen frohe und gesellige Stunden.

Recht herzlich gedankt sei allen, besonders den JugJ die zur Gestaltung der Kirmestage beitragen. Der MGV Waldeslust wird durch einige Liedvorträge ö schoppen am Montag einleiten. Gaststätten und SclJ wünsche ich einen guten Verlauf der Kirmes. Reichwein, Ortsbürgermeister

Nentershausen Möhnenclub Klatschmohn

Voranzeige:

Unser diesjähriger Ausflug findet am 28. Sept. 85 zuiti Park in Cleebronn, statt. Abschluß ist in Sachsenhausi

Niedererbach

Öffentliche Bekanntmachung über Festsetzung der Gemeindeabgaben Kalenderjahr 1985

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 desGrui gesetzesvom7.8.1973 -BGBl. IS. 965, geändert durch Ai Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 19 ; 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 der Hundesteuer gern.§äj Steuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie di Wirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgeset die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7J der derzeit geltenden Fassung).

Die Ortsgemeinde N iedererbach erhebt im Kalenderjahr Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forsti (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundven (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1984.

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Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nichted Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid| gesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zusteif 8 ^ er Abgabenbescheide allgemein festgesetzt. fluolder

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall ausden^® ö schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die A» Schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öflj Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, J ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugef wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Fest der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nadj fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 baur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widers ist die Widerspruchsfrist (Satz 1 ) nur gewahrt, wenn der! Spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde| gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflicht! Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben 5431 Niedererbach, 2.8.1985 Ortsgemeindeverwaltung Niedererbach Zey, Ortsbürgermeister (Siegel)

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ARBEITSPLAN der

VOLKSHOCHSCHULE DER VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR

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