Montabaur
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MGV »Eintracht«, Welschneudorf
Am nächsten Freitag, dem 16. August 1985 trifft sich der Festausschuß nach der Chorprobe zu einer abschließenden Sitzung im Westerwälder Hof. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
MGV »Eintracht«, Welschneudorf
Am Sonntag, 18.8.85 fahren die Sänger zum Freundschaftssingen nach Fachbach. Treffpunkt ist um 9.30 Uhr am Westerwälder- Hof. Näheres wird in der Chorprobe am Freitag bekanntgegeben.
Kinderchor Welschneudorf
Am Freitag, 16. August 1985 um 16.45 Uhr,beginnt der Kinderchor wieder mit den Proben. Treffpunkt ist wie immer am Pfarr- heim. Wir bitten die Kinder um vollzähliges Erscheinen.
Alte Herren, Welschneudorf
Am Samstag, dem 17.8.85 spielen wir gegen Hillscheid.Spielbeginn 16.30 Uhr Spielort Welschneudorf.
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EISBACHGEMEINDEN
Girod
Nachruf
Am 12. August 1985 verstarb im Alter von 84 Jahren unser langjähriger Gemeindediener
Herr Georg Dennes
Herr Dennes stand über 30 Jahre im Dienst der Gemeinde Girod und war langjähriger Feuerwehrkommandant der gemeindlichen Feuerwehr.
Zuverlässigkeit und Einsatzfreude zeichneten ihn besonders aus. Herr Dennes hat sich durch seine Hilfsbereitschaft für die Gemeinde verdient gemacht.
Die Verwaltung der Gemeinde dankt dem Verstorbenen für die geleistete Arbeit.
Unsere Anteilnahme gilt seinen Angehörigen.
Für die Gemeinde Girod: Hannappel I. Ortsbeigeordneter
Girod, den 13. August 1985
Großholbach Ausgabe von Fahnen
Am kommenden Sonntag, dem 18.8.1985 werden im Gemeindehaus in derzeit von 10.00-12.00 Uhr die bestellten Fahnen ausgegeben. Der Kaufpreis hat sich geringfügig laut Angebot erhöht.Es wird gebeten, den Abholtermin zu beachten.
Verloren - Gefunden
ln der Gaststätte Dorfschänke Gallus ist vor ca. 14 Tagen ein Schlüsselbund mit einem BKS- und zwei gleichartige kleine Schlüssel liegengeblieben. Der Verlierer kann dieselben bei entsprechendem Eigentumsnachweis beim Ortsbürgermeister abholen.
Metternich,Ortsbürgermeister
Heilberscheid Kirmes in Heilberscheid
An diesem Wochenende feiert unsere Gemeinde traditionsgemäß ihr Kirchweihfest. Alle Bürger und Gäste heiße ich herzlich willkommen und wünsche ihnen frohe und gesellige Stunden.
Recht herzlich gedankt sei allen, besonders den JugJ die zur Gestaltung der Kirmestage beitragen. ’ Der MGV Waldeslust wird durch einige Liedvorträge ö schoppen am Montag einleiten. Gaststätten und SclJ wünsche ich einen guten Verlauf der Kirmes. Reichwein, Ortsbürgermeister
Nentershausen Möhnenclub Klatschmohn
Voranzeige:
Unser diesjähriger Ausflug findet am 28. Sept. 85 zuiti Park in Cleebronn, statt. Abschluß ist in Sachsenhausi
Niedererbach
Öffentliche Bekanntmachung über Festsetzung der Gemeindeabgaben Kalenderjahr 1985
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 desGrui gesetzesvom7.8.1973 -BGBl. IS. 965, geändert durch Ai Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 19 ; 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 der Hundesteuer gern.§äj Steuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie di Wirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgeset die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7J der derzeit geltenden Fassung).
Die Ortsgemeinde N iedererbach erhebt im Kalenderjahr Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forsti (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundven (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1984.
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Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nichted Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid| gesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zusteif 8 ^ er Abgabenbescheide allgemein festgesetzt. fluolder
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin •zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall ausden^® ö ’ schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die A» Schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öflj Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, J ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugef wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Fest der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nadj fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 baur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widers ist die Widerspruchsfrist (Satz 1 ) nur gewahrt, wenn der! Spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde| gangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflicht! Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben 5431 Niedererbach, 2.8.1985 Ortsgemeindeverwaltung Niedererbach Zey, Ortsbürgermeister (Siegel)
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ARBEITSPLAN der
VOLKSHOCHSCHULE DER VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR
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