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Montabaur
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3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 30,- DM
für den zweiten Hund 60,-DM
für jeden weiteren Hund 90,- DM
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973(GVBI.S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Haushaltsjahr 1985 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite von
66.300,- DM
Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. GRUNDSTEUER
a) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe Hebesatz
b) für Grundstücke (B)Hebesatz
220 v.H. 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz
5430 Montabaur, 22.7.1985
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10
(S.) Im Aufträge: gez. Meckel
320 v.H.
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 5.8.1985 bis 14.8.1985 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Ruppach-Goldhausen, 26.7.1985 Ortsgemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen (S.) Ferdinand, Ortsbürgermeister
Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Ruppach- Goldhausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419; BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen vom 11.7.1985
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1985 beschlossen. Einstimmig bei einer Enthaltung entsprach der Rat dem im Entwurf vorgelegten Haushaltsplan bzw. der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1985.
Die Haushaltssatzung (diese stellt die summarische Zusammenfassung der Einzelansätze des Haushaltsplanes dar) enthält folgende Festsetzungen:
je 849.000 DM
VERWALTUNGSHAUSHALT Einnahme/Ausgabe
VERMÖGENSHAUSHALT
Einnahme/Ausgabe je 392.000 DM
Der Gesamtbetrag der Kredite wurde auf 66.300 DM festgelegt. Die Steuersätze bleiben gegenüberdem Vorjahr unverändert und betragen:
Grundsteuer A 220%
Grundsteuer B 240%
Gewerbesteuer 320%
Hundesteuer
für den 1. Hund 30,- DM
für den 2. Hund 60,- DM
für jeden weiteren Hund 90,- DM.
(Im Rahmen der Diskussion überden Haushaltsplan wurde von einem Ratsmitglied der Antrag gestellt, die Steuersätze für die Gewerbesteuer sowie die Grundsteuer um je 20% herabzusetzen.
Dieser Antrag wurde jedoch bei einer Ja-Stimme mehrhei gelehnt). ^usgabei
Aussagen über die Finanzsituation derGemeindeenthältiLBaugebie Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden ijloberfläcl hend einige Angaben zur Kenntnis gegeben: TBaugebie
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Rückblick auf das Haushaltsjahr 1984 Dorf«
Positiv ist zunächst herauszustellen, daß die für das HaÄtoischaffi jahr 1984 eingeplante Neuverschuldung von 254.000 D|Hiw erb v( eingetreten ist. Gründe hierfür waren erhebliche MehrzmJBführuni gen vom Verwaltungshaushalt an den VermögenshausiifTijgun9 sl< grund von Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und dJafieditmai Zessionsabgaben. Hart wir.
Im Vermögenshaushalt selbst führten die Nichtausfühnijrten Einnal schiedenster Maßnahmen sowie Ausgabeeinsparungenl Zuschuß < positiven Ergebnis. ; me unter
Letztlich ergab sich sogar noch ein Rücklagenbestand(GiA Zuschuß < von 4.400,- DM. Der Gesamtschuldenstand der Ortsgef hutte betrug zum Jahresende 1984 418.436,75 DM und liegtdaf ^schließ, terdem Landesdurchschnitt von Gemeinden vergleichbar Zuweisun ßenordnung. \ der Bürge
Zuschuß«
Haushalt 1985 - Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigert sich über dem Vorjahr um 33.000 DM.
Hauptverantwortljph hierfür sind auf der Einnahmenseitel Einnahmen im Fo’rstetat und im Sektor Steuern und allgi Zuweisungen.
Auf der Ausgabenseite sind allerdings höhere Steigerunt auf der Einnahmenseite zu verzeichnen. Dies verdeutlicht! ders der Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushaltz schuß des Verwaltungshaushaltes, der dem Vermögens!)! zufließt.) Währfend in 1984 noch 61.000 DM zu veranschlag ren, sind in 1985 lediglich noch 22.000 DM ausgewiesen'
Diese rückläufige Tendenz begründet sich insbesondere
1. zusätzlich bereitgestellte Planungskosten in Höhe
von 32.00dl
(1984 19.000 DM) L, 0
5Fußweges
2. bereitgestellte Mittel für die Wiederherstellung nähren in/
beschädigter Bürgersteige in der Hauptstraße n der mittelf
(1985) 26.000B man zur F
(1984 -10.000 DM) iiildungvon
zusätzlich aufzuwendende Personalkosten durch ndertilgung
Einstellung eines 2. Gemeindearbeiters
erhöhter Zuschußbedarf des Forstetats gegenüber dem Vorjahr (1985 35.800 DM/1984 10.000 DM)
maßnahm
glärsteige
Erstattunc
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Einnahme stücken ajstattung eiwerb zu Zuführung itnahme fnnahme
fick 1986 fitere Ers lieBlich Sra ie Erschl
3.
4.
Eine etwas erfreulichere Entwicklung zeigt sich bei den Ui ansätzen. Aufgrund einer verschlechternden Umlagegrui vermindern sich die von der Gemeinde zu erbringenden U leistungen um ca. 3.000 DM gegenüber dem Vorjahr
Die freie Finanzspitze (diese gilt als Maßstab zur Beurteilui finanziellen Leistungsfähigkeit einer Gemeinde) weist für lij
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nen Uberschuß von 15.000 DM aus. Dies ist grundsätzliche,- Q em< nicht zufriedenstellend zu bezeichnen, jedoch weist die Enjhr j^ re z, lung für die kommenden Jahre ein Ansteigen aus, da davopri 2un g en j, zugehen ist, daß die vorgenannten Ausgabenschwerpunkli * alljährlich in einem solchen Umfang den Verwaltungsetal ,s e Zustimm sten werden. «sBeschluß(
VERMÖGENSHAUSHALT ^ Fur d ' 6
Ein gegenüberdem Vorjahr um 604.000 DM geringeresVol weist der Vermögensetat auf. Dies ist darauf zurückzuführej im Vorjahresetat die Umschuldung mit 418.000 DM veransi war und daß die Investitionen des Jahres 1985 durch Art, Ui und Anzahl einen geringeren Ausgabebedarf erfordern. -„
Ausweislich des vom Rat beschlossenen lnvestitionsprc.^j s Ru mes sollen folgende Investitionen und Ausgaben realisiei^jj
den: Stücken«
Maßnahme
Ausweisung Bahnlinie Mi
neuen K Ausweisung
1 .
2 .
3.
4.
5.
Ausbau der Räume unter der Turnhalle Bau einer Schutzhütte nebst Außenanlagen Ausbau des Fußweges Langwieser Straße Restfinanzierung des Bürgersteigausbaus in der K 101/153
Durchgrünungsmaßnahmen im Zuge des Ausbaus der Bürgersteige
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