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Montabaur
Seite 7
Nr. 30/85
^ Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Halfterweg« der Ortsgemeinde Gackenbach; Offenlage des Bebauungsplanentwurfes ein- schl. Textfestsetzungen und Begründung gemäß § 2a Abs. 6 des ite OrtsTundesbaugesetzes (BBauG), t. Die Ei]
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Der Ortsgemeinderat von Gackenbach hat in seiner Sitzung am 21.10.1984 beschlossen, im Bereich »Halfterweg«/»Neue Hohl« den Bebauungsplan »Halfterweg« aufzustellen. DerGeltungsbe- ein Kirf eic ^ ' st in der vorstehenden Skizze dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschl. Textfestsetzungen ten Fa^nd Begründung liegt gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 5. August 1985 bis 5. Sept. 1985 (einschließlich)
Kirmesßei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.30
_Uhr und 13.30 -18.30 Uhr) sowie nachrichtlich bei der Ortsge-
meinde Gackenbach während der ortsüblichen Dienststunden öf- ID fentlich aus.
--f5@0bnken und Anregungen können während dieser Zeit bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Gackenbach schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gackenbach, 23.7.1985 Wilhelmi, Ortsbürgermeister
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EISBACHGEMEINDEN
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ärmitz* Grundstücke mähen
■ erreicwir bitten alle Grundstückseigentümer ihre Baugrundstücke im Ortsbereich, sowie die Grundstücke in Ortsnähe zu mähen.
I V. Hannappel, I. Ortsbeigeordneter
Großholbach
Öffentliche Bekanntmachung
Berufung eines Nachfolgers in den Ortsgemeinderat Großhol- bach
Herr Hubert Schmidt, Südstraße 13, Großholbach, hat die Niederlegung seines Ratsmandates erklärt.
Als nächster noch nicht berufener Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl wurde
Herr Albrecht Schönberger,Kirchstraße 3, Großholbach, in den Ortsgemeinderat berufen (§ 45 Abs. 5 KWG).
Die Voraussetzungen der Wählbarkeit liegen vor (§ 4 KWG). Gemäß §66 Abs. 3 KWOwirddie Berufung hiermit öffentlich bekanntgemacht.
5431 Großholbach, 22. Juli 1985
Metternich, Ortsbürgermeister
als Wahlleiter der Ortsgemeinde Großholbach
Görgeshausen
Besondere Information für alle Hausbesitzer der Ortsgemeinde Görgeshausen
Die Gasversorgung Westerwald GmbH mit Sitz in Höhr- Grenzhausen plant den weiteren Ausbau der Gasversorgung im Westenwald.
Gemeinden, die bisher noch keine Gasversorgung haben, sollen an das Gasversorgungsnetz angeschlossen werden.
Da aber nicht alle Gemeinden gleichzeitig an die Gasversorgung angeschlossen werden können, muß ein genauer Plan aufgestellt werden. Dabei wird auch untersucht, wie groß der Kreis der voraussichtlichen Gaskunden in den jeweiligen Gemeinden sein wird, um die künftige Versorgung besser auf den zu erwartenden Bedarf abstimmen zu können.
Um dies zu ermitteln, werden bei den Hausbesitzern verschiedener Westerwaldgemeinden Befragungen durchgeführt.
Eine solche Befragung führt das Institut IRES ab 29. Juli 1985 im Auftgrag der Gasversorgung Westerwald GmbH in Görgeshausen durch.
Wir bitten um Unterstützung und danken allen Hausbesitzern schon im voraus für die freundliche Bereitschaft, die Fragen der Beauftragten der Gasversorgung Westerwald GmbH zu beantworten.
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen am 11.7.1985
Zahlung zusätzlicher Personalkosten für den Kindergarten Nentershausen zugestimmt
Das Kath.Pfarramt Nentershausen legte gegenüber den Gemeinden, die ihre Kinder im Kindergarten Nentershausen gemeldet haben, dar, daß, um allen Kindern einen Kindergartenplatz zur Vefü- gung zu stellen, die Einstellung einer zusätzlichen Kraft als Gruppenhelferin erforderlich ist.
Aus diesem Grunde wurde von den beteiligten Gemeinden die Aussage erbeten, ob diese sichan den dadurch bedingten zusätzlichen Personalkosten beteiligen.Durch einstimmigen Beschluß erklärte der Ortsgemeinderat Görgeshausen, daß er einer anteilmäßigen Beteiligung an den zusätzlichen Personalkosten zustimmt.
Aussagen des Rates über die Investitionstätigkeit der Gemeinde in den kommenden Jahren
Vom Ortsgemeinderat wurde die Aussage erbeten, welche Investitionsmaßnahmen in den kommenden Jahren zur Ausführung kommen sollen. Diese Aussage zum jetzigen Zeitpunkt ist erforderlich, um bereits mit den Vorarbeiten für den Haushalsplan 1986 beginnen zu können. Bestandteil eines jeweils für ein Jahr zu erstellenden Haushaltsplanes ist u.a. auch das sogenannte In- vestitrionsprogramm. Dieses beinhaltet die Auflistung der Investi- tiuonsvorhaben einer Gemeinde, die innerhalb eines Planungszeitraumes von 5 Jahren zur Ausführung gelangen sollen.
Der Ortsgemeinderat erklärt, daß ergrundsätzlich an dem mit Verabschiedung des Haushaltsplanes 1985 beschlossenen Investitionsprogramm festhält. Aussagen über die Ergänzung dieser Investitionsliste wurden noch nicht getroffen, da zunächst noch der Ausgang einiger Verhandlungen, die auf die Investitionstätigkeit der Gemeinde in den kommenden Jahren Einfluß nehmen

