Einzelbild herunterladen

fdemSi

Montabaur

Seite 7

Nr. 30/85

^ Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Halfterweg« der Ortsgemein­de Gackenbach; Offenlage des Bebauungsplanentwurfes ein- schl. Textfestsetzungen und Begründung gemäß § 2a Abs. 6 des ite OrtsTundesbaugesetzes (BBauG), t. Die Ei]

n um

nun eo

lesehei

eren

immenig- nnen i bei Edi

Bn des

Der Ortsgemeinderat von Gackenbach hat in seiner Sitzung am 21.10.1984 beschlossen, im Bereich »Halfterweg«/»Neue Hohl« den Bebauungsplan »Halfterweg« aufzustellen. DerGeltungsbe- ein Kirf eic ^ ' st in der vorstehenden Skizze dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschl. Textfestsetzungen ten Fa^nd Begründung liegt gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 5. August 1985 bis 5. Sept. 1985 (einschließlich)

Kirmesßei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, während der Dienststun­den (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.30

_Uhr und 13.30 -18.30 Uhr) sowie nachrichtlich bei der Ortsge-

meinde Gackenbach während der ortsüblichen Dienststunden öf- ID fentlich aus.

--f5@0bnken und Anregungen können während dieser Zeit bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemein­de Gackenbach schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorge­bracht werden.

Gackenbach, 23.7.1985 Wilhelmi, Ortsbürgermeister

A

AJt \

EISBACHGEMEINDEN

*

ärmitz* Grundstücke mähen

erreicwir bitten alle Grundstückseigentümer ihre Baugrundstücke im Ortsbereich, sowie die Grundstücke in Ortsnähe zu mähen.

I V. Hannappel, I. Ortsbeigeordneter

Großholbach

Öffentliche Bekanntmachung

Berufung eines Nachfolgers in den Ortsgemeinderat Großhol- bach

Herr Hubert Schmidt, Südstraße 13, Großholbach, hat die Nieder­legung seines Ratsmandates erklärt.

Als nächster noch nicht berufener Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl wurde

Herr Albrecht Schönberger,Kirchstraße 3, Großholbach, in den Ortsgemeinderat berufen (§ 45 Abs. 5 KWG).

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit liegen vor (§ 4 KWG). Ge­mäß §66 Abs. 3 KWOwirddie Berufung hiermit öffentlich bekannt­gemacht.

5431 Großholbach, 22. Juli 1985

Metternich, Ortsbürgermeister

als Wahlleiter der Ortsgemeinde Großholbach

Görgeshausen

Besondere Information für alle Hausbesitzer der Ortsgemeinde Görgeshausen

Die Gasversorgung Westerwald GmbH mit Sitz in Höhr- Grenzhausen plant den weiteren Ausbau der Gasversorgung im Westenwald.

Gemeinden, die bisher noch keine Gasversorgung haben, sollen an das Gasversorgungsnetz angeschlossen werden.

Da aber nicht alle Gemeinden gleichzeitig an die Gasversorgung angeschlossen werden können, muß ein genauer Plan aufgestellt werden. Dabei wird auch untersucht, wie groß der Kreis der vor­aussichtlichen Gaskunden in den jeweiligen Gemeinden sein wird, um die künftige Versorgung besser auf den zu erwartenden Bedarf abstimmen zu können.

Um dies zu ermitteln, werden bei den Hausbesitzern verschiede­ner Westerwaldgemeinden Befragungen durchgeführt.

Eine solche Befragung führt das Institut IRES ab 29. Juli 1985 im Auftgrag der Gasversorgung Westerwald GmbH in Görgeshau­sen durch.

Wir bitten um Unterstützung und danken allen Hausbesitzern schon im voraus für die freundliche Bereitschaft, die Fragen der Beauftragten der Gasversorgung Westerwald GmbH zu beant­worten.

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen am 11.7.1985

Zahlung zusätzlicher Personalkosten für den Kindergarten Nentershausen zugestimmt

Das Kath.Pfarramt Nentershausen legte gegenüber den Gemein­den, die ihre Kinder im Kindergarten Nentershausen gemeldet ha­ben, dar, daß, um allen Kindern einen Kindergartenplatz zur Vefü- gung zu stellen, die Einstellung einer zusätzlichen Kraft als Grup­penhelferin erforderlich ist.

Aus diesem Grunde wurde von den beteiligten Gemeinden die Aussage erbeten, ob diese sichan den dadurch bedingten zusätz­lichen Personalkosten beteiligen.Durch einstimmigen Beschluß erklärte der Ortsgemeinderat Görgeshausen, daß er einer anteil­mäßigen Beteiligung an den zusätzlichen Personalkosten zu­stimmt.

Aussagen des Rates über die Investitionstätigkeit der Ge­meinde in den kommenden Jahren

Vom Ortsgemeinderat wurde die Aussage erbeten, welche Inve­stitionsmaßnahmen in den kommenden Jahren zur Ausführung kommen sollen. Diese Aussage zum jetzigen Zeitpunkt ist erfor­derlich, um bereits mit den Vorarbeiten für den Haushalsplan 1986 beginnen zu können. Bestandteil eines jeweils für ein Jahr zu erstellenden Haushaltsplanes ist u.a. auch das sogenannte In- vestitrionsprogramm. Dieses beinhaltet die Auflistung der Investi- tiuonsvorhaben einer Gemeinde, die innerhalb eines Planungs­zeitraumes von 5 Jahren zur Ausführung gelangen sollen.

Der Ortsgemeinderat erklärt, daß ergrundsätzlich an dem mit Ver­abschiedung des Haushaltsplanes 1985 beschlossenen Investi­tionsprogramm festhält. Aussagen über die Ergänzung dieser In­vestitionsliste wurden noch nicht getroffen, da zunächst noch der Ausgang einiger Verhandlungen, die auf die Investitionstätigkeit der Gemeinde in den kommenden Jahren Einfluß nehmen