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^Sfeontabaur

Seite 5

Nr. 30/85

^ jwjesordnung:

I. Öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Übernahme wei- ^ terer Personalkosten für den Kindergarten Ruppach- .. Qoidhausen

Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der a 26 o?i TI:-Richtlinien der Verbandsgemeinde Montabaur zur Gewäh- i '*ung von Zuschüssen zu Maßnahmen der Dorferneuerung 02624/3J 3, Verschiedenes

LII. Nichtöffentliche Sitzung:

^ Beratung und Beschlußfassung über die Erteilung des nvernehmens zu einer Ausnahme von der Verände- ungssperre für den Bebauungsplanbereich »Ruppach 'Ost.

2, Vertragsangelegenheit

3. Verschiedenes 43*1 Ruppach-Goldhausen, 23.7.85

' Inand, Ortsbürgermeister

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Verloren - gefunden

JZCCm iP^***" Ortsbürgermeister wurde ein goldenes Armband als Fund- 02664 i!sac he abgegeben.

HiiisnhiOer Verlierer kann bei entsprechendem Eigentumsnachweis dle- e Armband während der allgemeinen Sprechstunden abholen, erdinand, Ortsbürgermeister

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Miami Lakes - Waves auf Ihrer Europa-Tournee beim TuS ^trbach

091 (Ki/fin besonderes Erlebnis steht den Fußball-Damen des TuS Ahr-

-bad& ins Haus. Vom 29.7. bis 2.8.85 werden sie von den Miami

Lakes - Waves, einem U 19 Team, besucht.

Die amerikanischen Gäste zählen zu den spielstärksten Mann­schaften ihres Landes, wo der Damen-Fußball (Lady-Soccer) mit (Hilfe von Sponsoren populär gemacht wird. Einem Sponsor ver- 32602% m t ten die Miami - Lakes - Waves auch ihre 3-wöchige Europa- Tournee, die sie in verschiedene Länder, außer Deutschland, z.B. 32603/ ZHolla nd, Luxemburg, führt.

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_Die Amerikanerinnen wollen in Europa, neben dem Kennenler­nen von Land und Leuten, wertvolle Erfahrungen in Sachen Fuß­ball, amerikanisch Soccer, sammeln.

«Den Miami - Lakes - Waves wollen die gastgebenden Ahrbache- ) 2602 > nen ihren Aufenthalt während der folgenden nächsten Tage so ) 2626 / 5 ^ n9enehm wie 9 |ich gestalten. Geplant sind u.a. Ausflugsfahr- )2624(iF n ?u Sehenswürdigkeiten im heimischen Raum, z.B. Keramik-

_museum in Höhr-Grenzhausen, oder Marksburg in Braubach,um

entsprechende Eindrücke aus »OldGemany« zu vermitteln.

Auch der gesellschaftliche Teil wird nicht zu kurz kommen, neben einem Disco-Abend findet eine Grill-Party statt.

Fehlen darf natürlich nicht die wichtigste Nebensache der Welt: ein sportliches Kräftemessen auf dem Fußbailfeld. Am Dienstag, lern 30.7.1985 um 19.30 Uhr, treffen im Waldstadion Großhol- ich der TuS Ahrbach und die Miami - Lakes - Waves aufeinan-

o die Ei abgedi 18.6.191

Heiligenroth

Mandolinen-Vereln

Am Freitag, 2.8.1985, treffen sich alle Orchestermitglieder um ,19.30 Uhr am Vereinslokal Neuroth zum Polterabend.

Nach der Sommerpause beginnen wir mit den Proben am Freitag, 9.8.1985, um 20.00 Uhr. Alle Aktiven mögen den blauen Bauern­kittel mit Halstuch mitbringen, da diese verliehen werden sollen. Damit jeder seinen Kittel wieder zurückbekommt, ist es erforder­lich, mit einem Wäschestift den Kittel individuell zu kennzeichnen. RuppP as i Ze ltlager des Mandolinen-Vereins wird durchgeführt ab um 2P amst ag. 10.8.1985. Hierzu ergeht noch eine persönliche Mittei- lung.

AUGST

EStelborn

Spielgerät wird montiert

Die Lieferung des neuen Spielgerätes für den Kinderspielplatz »Auf der Höll« -erstellt durch die Behindertenwerkstatte- ist er­folgt.

Wie in der letzten Ratssitzung vereinbart, wollen Rat sowie Bau­ausschußmitglieder die Montage vornehmen, zu der auch freiwil­lige Helfer aus dem Wohngebiet »Auf der Höll« sehr herzlich ein­geladen sind.

Arbeitstermin:

Samstag, 28.7.1985, ab 9.00 Uhr.

Treffpunkt: Kinderspielplatz »Auf der Höll«

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Simmern

öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »In der Trift« der Ortsgemeinde Simmern: Veröffentlichung der Genehmigung der Bebauungs­planänderung und Rechtsverbindlichkeit gemäß § 12 des ßun- desbaugesetzes (BBauG)

Die vom Ortsgemeinderat Simmern am 15,4.1985gemäß §§2und 10 des Bundesbaugesetzes (BBauG) in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) als Satzung be- schlosene Änderung des Bebauungsplanes »In der Trift« wurde durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises am 12.7.1985 (Az. 6A/60,610-13) genehmigt.

Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:

»Zu der Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes wird hier­mit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fasung vom 18.8.1976(BGBI. IS. 2256), zuletzt geändertdurch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investi­tionsvorhaben Im Städtebau recht vom 6,7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit Ziffer 1 der Anlage zu § 2 der Landesverordnung Überzuständigkeiten nach dem Bundesbaugesetz auf die Weiter­geltung städtebaulicher Pläne vom 10.11.198? (GVBI. S. 422) die Genehmigung erteilt.

Bestandteil dieser Genehmigung sind die Begründung und das Deckblatt zum Bebauungsplan.

Die Genehmigung der Bebauungsplanänderung wird hiermit ge­mäß § 12 BBauG öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Bebauungsplanänderung mit dieser öffentlichen Be­kanntmachung rechtsverbindlich wird.

Die Bebauungsplanänderung hat zum Inhalt:

1. Die Straße»ln der T ritt« wird als verkehrsberuhigt ausgewiesen.

2. In Verlängerung der Straße »In der Trift« zum Weg Nr. 187 wird ein Fußweg in einer Breite von 2,50 m ausgewiesen. Die überbau­bare Grundstücksfläche im Bereich des westlich an diesen Fuß­weg angrenzenden Grundstückes wird erweitert.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes »In der Trift« wird im groben begrenzt:

im Norden und Osten: von der Wegeparzelle Nr. 187 im Süden: von der Hauptstraße (K 113) im Westen: vom Flurstück Nr. 182

Die Änderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer Platz 8, Zim­mer 219, während der Dienststunden eingesehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie auf §24 Abs. 6 GemO hingewiesen:

§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichneten Vermö­gensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspru­ches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädi­gung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht