^Sfeontabaur
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Nr. 30/85
^ jwjesordnung:
I. Öffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Übernahme wei- ^ terer Personalkosten für den Kindergarten Ruppach- .. Qoidhausen
Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der a 26 o?i TI:-Richtlinien der Verbandsgemeinde Montabaur zur Gewäh- “i '*ung von Zuschüssen zu Maßnahmen der Dorferneuerung 02624/3J 3, Verschiedenes
LII. Nichtöffentliche Sitzung:
^ Beratung und Beschlußfassung über die Erteilung des nvernehmens zu einer Ausnahme von der Verände- ungssperre für den Bebauungsplanbereich »Ruppach 'Ost.
2, Vertragsangelegenheit
3. Verschiedenes 43*1 Ruppach-Goldhausen, 23.7.85
' Inand, Ortsbürgermeister
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Verloren - gefunden
JZCCm iP^***" Ortsbürgermeister wurde ein goldenes Armband als Fund- 02664 i!sac he abgegeben.
HiiisnhiOer Verlierer kann bei entsprechendem Eigentumsnachweis dle- e Armband während der allgemeinen Sprechstunden abholen, erdinand, Ortsbürgermeister
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Miami • Lakes - Waves auf Ihrer Europa-Tournee beim TuS ^trbach
091 (Ki/fin besonderes Erlebnis steht den Fußball-Damen des TuS Ahr-
-bad& ins Haus. Vom 29.7. bis 2.8.85 werden sie von den Miami ■
Lakes - Waves, einem U 19 Team, besucht.
Die amerikanischen Gäste zählen zu den spielstärksten Mannschaften ihres Landes, wo der Damen-Fußball (Lady-Soccer) mit (Hilfe von Sponsoren populär gemacht wird. Einem Sponsor ver- 32602% m t ten die Miami - Lakes - Waves auch ihre 3-wöchige Europa- Tournee, die sie in verschiedene Länder, außer Deutschland, z.B. 32603/ ZHolla nd, Luxemburg, führt.
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_Die Amerikanerinnen wollen in Europa, neben dem Kennenlernen von Land und Leuten, wertvolle Erfahrungen in Sachen Fußball, amerikanisch ■ Soccer, sammeln.
«Den Miami - Lakes - Waves wollen die gastgebenden Ahrbache- ) 2602 > nen ihren Aufenthalt während der folgenden nächsten Tage so ) 2626 / 5 ^ n9enehm wie mö 9 |ich gestalten. Geplant sind u.a. Ausflugsfahr- )2624(iF n ?u Sehenswürdigkeiten im heimischen Raum, z.B. Keramik-
_museum in Höhr-Grenzhausen, oder Marksburg in Braubach,um
entsprechende Eindrücke aus »OldGemany« zu vermitteln.
Auch der gesellschaftliche Teil wird nicht zu kurz kommen, neben einem Disco-Abend findet eine Grill-Party statt.
Fehlen darf natürlich nicht die wichtigste Nebensache der Welt: ein sportliches Kräftemessen auf dem Fußbailfeld. Am Dienstag, lern 30.7.1985 um 19.30 Uhr, treffen im Waldstadion Großhol- ich der TuS Ahrbach und die Miami - Lakes - Waves aufeinan-
o die Ei abgedi 18.6.191
Heiligenroth
Mandolinen-Vereln
Am Freitag, 2.8.1985, treffen sich alle Orchestermitglieder um ,19.30 Uhr am Vereinslokal Neuroth zum Polterabend.
Nach der Sommerpause beginnen wir mit den Proben am Freitag, 9.8.1985, um 20.00 Uhr. Alle Aktiven mögen den blauen Bauernkittel mit Halstuch mitbringen, da diese verliehen werden sollen. Damit jeder seinen Kittel wieder zurückbekommt, ist es erforderlich, mit einem Wäschestift den Kittel individuell zu kennzeichnen. RuppP as i Ze ltlager des Mandolinen-Vereins wird durchgeführt ab um 2P amst ag. 10.8.1985. Hierzu ergeht noch eine persönliche Mittei- ’ lung.
AUGST
EStelborn
Spielgerät wird montiert
Die Lieferung des neuen Spielgerätes für den Kinderspielplatz »Auf der Höll« -erstellt durch die Behindertenwerkstatte- ist erfolgt.
Wie in der letzten Ratssitzung vereinbart, wollen Rat sowie Bauausschußmitglieder die Montage vornehmen, zu der auch freiwillige Helfer aus dem Wohngebiet »Auf der Höll« sehr herzlich eingeladen sind.
Arbeitstermin:
Samstag, 28.7.1985, ab 9.00 Uhr.
Treffpunkt: Kinderspielplatz »Auf der Höll«
Hümmerich, Ortsbürgermeister
Simmern
öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »In der Trift« der Ortsgemeinde Simmern: Veröffentlichung der Genehmigung der Bebauungsplanänderung und Rechtsverbindlichkeit gemäß § 12 des ßun- desbaugesetzes (BBauG)
Die vom Ortsgemeinderat Simmern am 15,4.1985gemäß §§2und 10 des Bundesbaugesetzes (BBauG) in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) als Satzung be- schlosene Änderung des Bebauungsplanes »In der Trift« wurde durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises am 12.7.1985 (Az. 6A/60,610-13) genehmigt.
Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
»Zu der Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fasung vom 18.8.1976(BGBI. IS. 2256), zuletzt geändertdurch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben Im Städtebau recht vom 6,7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit Ziffer 1 der Anlage zu § 2 der Landesverordnung Überzuständigkeiten nach dem Bundesbaugesetz auf die Weitergeltung städtebaulicher Pläne vom 10.11.198? (GVBI. S. 422) die Genehmigung erteilt.
Bestandteil dieser Genehmigung sind die Begründung und das Deckblatt zum Bebauungsplan.
Die Genehmigung der Bebauungsplanänderung wird hiermit gemäß § 12 BBauG öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Bebauungsplanänderung mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Die Bebauungsplanänderung hat zum Inhalt:
1. Die Straße»ln der T ritt« wird als verkehrsberuhigt ausgewiesen.
2. In Verlängerung der Straße »In der Trift« zum Weg Nr. 187 wird ein Fußweg in einer Breite von 2,50 m ausgewiesen. Die überbaubare Grundstücksfläche im Bereich des westlich an diesen Fußweg angrenzenden Grundstückes wird erweitert.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes »In der Trift« wird im groben begrenzt:
im Norden und Osten: von der Wegeparzelle Nr. 187 im Süden: von der Hauptstraße (K 113) im Westen: vom Flurstück Nr. 182
Die Änderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer Platz 8, Zimmer 219, während der Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie auf §24 Abs. 6 GemO hingewiesen:
§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht

