ytfochenzeKung mit öffentlicher» Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hubingeh, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, i J^iedererbach,Nomborn, Oberelbert, RuppaGh-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, •,? ^Velschneudorf
sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember
Bestimmungen der Hauptsatzung.
1973 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den
| Jahrgang 13
Freitag, 26. Juli 1985
Nummer 30
Örtenti ßekanntmachungen
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Repräsentative Zählung der Schweine am 2. August 1985
j Am 2. August 1985 findet bundesweit eine repräsentative Zählung 'Ties Schweinebestandes statt. Auskunftspflichtig sind nach dem ■ £jg|pfiehzählungsgesetz die Viehhalter sowie die mit der Viehhaltung ° befaßten Familienmitglieder oder Betriebsangehörigen.
' Die Angaben der einzelnen Viehhalter unterliegen der Geheim- (^Uj|khaltung. Sie dürfen lautGesetznurohne Nennung der Namen und ^Anschriften der Auskunftspflichtigen an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder oder an die von ihnen bestimmten Stellen wei- jtergeleitet werden. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken ist nicht statthaft.
1 Herrenuhr 1 Karnevalsorden
Die rechtmäßigen Eigentümer können sich während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung -Fundamt- Montabaur melden.
Vfc Verwaltung informiert
Auslobung
Am 10. Juli 1985 wurde bei Erdarbeiten im Bereich Krunkel- Horhausen, Kreis Altenkirchen, eine fast unbekleidete Frauenleiche gefunden. Sie konnte als
Anja Fiedler, geb. am 20.12.68 in Ehringshausen, zuletzt wohnhaft gewesen in 6332 Ehringshausen, Ortsteil Katzenfurt, Welschenbachstr. 4
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Abmähen unbebauter Grundstücke
Die Eigentümer unbebauter Grundstücke innerhalb geschlossener Ortslagen werden gebeten, mindestens 1 x jährlich für ein Abmähen des Gras- und Wildkräuterbewuchses zu sorgen.
Es muß darauf hingewiesen werden, daß sowohl die Stadt Montabaur als auch alle Ortsgemeinden Satzungen zum Schutz des LOrtsbildes erlassen haben, nach denen Beeinträchtigungen des Ortsbildes mit einer Geldbuße geahndet werden können. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde
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Gefunden
Folgende Gegenstände wurden beim Fundamt Montabaur abge geben:
2 Damenarmbanduhren,
2 Eheringe, lehrere Geldscheine ‘1 Sonnenbrille 1 Haarspange 1 Damenfahrrad 1 Armreif 1 Ring
|1 Damenarmbanduhr Kinderfahrräder Fa'hrrad Fotoapparat 1 Brosche 1 Jugendfahrrad
identifiziert werden. Sie ist Opfer eines Gewaltverbrechens geworden.
Die Tote wurde zuletzt gesehen, als sie von der Discothek »Poco« in Wetzlar-Hermannstein mit einem Bekannten ein Fahrzeug anhielt, um als Anhalterin nach Hause zu fahren. In Werdorf, Fahrtrichtung Herborn, verließ ihr Bekannter das Fahrzeug. Anja kam zu Hause nie an.
Sie war zuletzt bekleidet mit weißen Turnschuhen, blauer Jeanshose und hellgelbem T-Shirt. Ferner führte sie eine blaue Reisetasche aus Jeansstoff mit sich.
Der bisher unbekannte Fahrer des Pkw ist für die Ermittlungsbehörde derwichtigste Zeuge. Ersoll einen zweitürigen Pkw älteres Modell fahren. Im Bereich der hinteren Sitzbank sind die Armlehnen in die Setenverkleidung eingelassen, in ihnen befinden sich die Aschenbecher. Die Rückenlehne hinten könnte mit einem schwarz-weiß-karierten Muster versehen sein.
Der Fahrer wird wie folgt beschrieben: er ist 22 - 28 Jahre alt und hat rotes, fülliges, zurückgekämmtes und bis auf den Kragen reichendes Haar. Er trug ein kariertes Hemd und machte einen gepflegten Eindruck.
Für sachdienliche Hinweise, die zur Ermittlung und Ergreifung des Täters führen undfürdie Herbeischaffung von Beweismitteln wird eine Belohnung in Höhe von
3.000 (dreitausend) Deutsche Mark
ausgesetzt.
Deren Zuerkennung oder Verteilung erfolgt unter Ausschluß des Rechtsweges. Die Belehnung ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt. Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe und fragt:

