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Krankenschein für das Adoptionspflegekind

0 e 'ni D [f ürjKinder, die mit dem Ziel einer späteren Adoption in Pfle- en B -genommen werden, besteht nunmehr Anspruch auf Lei- irant Ostungen der Familienhilfe. Sind die neuen Eltern bei der AOK versichert, ist auch das Adoptionspflegekind in diesen irchdiejSchutz einbezogen. Diese Neuregelung trat mit dem soge- ite nocf nannten Adoptionsanpassungsgesetz in Kraft, das kürzlich leietwalvom Parlament verabschiedet wurde. Bisher waren Adop- e leichltionspflegekinder mit ihren leiblichen Eltern versichert.

Die Neuregelung dient dem Ziel, die Unterscheidung zwi- zeigt siq sehen ehelichen und adoptierten Kindern möglichst weitge- ur.Deijhend zu beseitigen und so die Integration des Kindes in die ergibii iAdoptivfamilie zu fördern. Das Kind, das zur Adoptionspfle- Gebrafgeibei den annehmenden Eltern aufgenommen wird, soll sich, noch bevor es förmlich adoptiert wird, ganz zu Hause sn in wählen in der neuen Familie.

I handij Außerdem erspart die Neuregelung den Adoptivpflegeeltern beiieiner Erkrankung des Kindes die Kontaktaufnahme mit

__ den leiblichen Eltern, um von ihnen einen Krankenschein für

das Kind zu erbitten. Die Adoptivpflegeeltern können sich nun an ihre eigene Krankenkasse wenden, bei der das Kind |g !![wie jedes andere mitversichert ist. Dies gilt natürlich auch für

__ den Besuch beim Zahnarzt und alle anderen Leistungen der

Familienhilfe.

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Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Braubach ist die Stelle einer/eines

Bautechnikerin/Bautechnikers

sofort zu besetzen. Bevorzugt wird die Fachrichtung Hochbau. Die Vergütung erfolgt nach BAT. Aufstiegs­möglichkeiten sind gegeben.

Gesucht wird eine Kraft, die in der Lage ist, weitge­hend selbständig und eigenverantwortlich zu arbeiten und Publikumsverkehr abzuwickeln sowie sich in Wort und Schrift verbindlich ausdrücken kann.

Bewerbungen sind an die Verbandsgemeinde Braubach z. Hd. Herrn Bürgermeister llgner Friedrichstraße 12, 5423 Braubach zu richten.

Bekanntmachung der Gasversorgung Westerwald GmbH, 5410 Höhr-Grenzhausen Anpassung der Gas-Abschlagszahlungen

Wohlige Wärme in kalten Zeiten bedarf kostbarer Energie zürn Betrieb der Heizung. Wieviel Gas der Bürger dabei im Einzelfall benötigt hat, erfährt er meist erst nach dem Jahresende. Dann verschicken die Energieversorgungsunternehmen ihre Jahresa­brechnungen. Diese enthalten die genauen Verbrauchsdaten und weisen unter Berücksichtigung der monatlichen Abschlags­zahlungen das Guthaben des Kunden oder einen verbleibenden Forderungsbetrag aus.

Die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen orientiert sich am Vorjahresverbrauch. Folgt nun auf ein recht mildes Jahr ein solches mit einem langanhaltenden und strengen Winter wie dem letzten, reichen die festgelegten Abschläge zur Abdeckung des tatsächlichen Gesamtverbrauchs nicht aus.

Um bei der Jahresabrechnung allzu hohe Nachzahlungen zu vermeiden, empfiehlt die Gasversorgung Westerwald GmbH (GVW) ihren Kunden eine entsprechende Anpassung der Ab­schläge. Allen Gaskunden wird die Möglichkeit geboten, ihre noch ausstehenden Abschlagszahlungen für die Monate August bis einschließlich Dezember des lautenden Jahres 1985 erhöhen zu lassen.

Bei Fragen steht die GVW unter der Rufnummer 02624/10119 oder 10118 jederzeit zur Verfügung.

Wärme nach Maß

spart Energie

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