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Nr. 28/85

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Senioren Buchfinkenland

Zum alljährlichen Grillnachmittag laden wir alle Senioren recht herzlich ein. Wir treffen uns am Samstag, dem 20. Juli um 14.30 Uhr an der Grillhütte in Gackenbach »Auf der Dick:.

Um einigermaßen planen zu können, benötigen wir Anmeldungen bei den bekannten Stellen bis zum Dienstag, dem 16. Juli 1985.

Hübingen

Freiw. Feuerwehr Hübingen

Die Freiw. Feuerwehr Hübingen feiert am 27. und28. Juli 1985 die Einweihung ihres neuen Feuerwehrgerätehauses in Verbindung mit ihrem 20jährigen Bestehen.

Folgender Programmablauf ist vorgesehen:

Samstag, 27. Juli,

20.00 Uhr Tanz in der Buchfinkenlkandhalle Sonntag, 28. Juli

9.00 Uhr Gottesdienst in der Wendelinus-Kapelle in Hübingen mit anschl. Gerätehauseinweihung.

Im Anschluß Frühschoppenkonzert und Schauübung der Freiw. Feuerwehr Montabaur am Gerätehaus in der Kapellenstraße. Am Nachmittag großer Ballonwettbewerb.

MGV »Cäcilia«Horbach

Die Sänger werden gebeten, zur letzten Chorprobe vor der Som­merpause am Freitag, 12.7.1985, 18.30 Uhr pünktlich und voll­zählig zu erscheinen.

gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) zugestimmt.

Die Änderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zim- mer219, während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Welschneudorf während der ortsübli­chen Dienststunden eingesehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie § 24 Abs. 6 GemO hingewiesen.

§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichneten Vermö­gensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspru­ches dadurch herbeiüfhren, daß er die Leistung der Entschädi­gung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug):

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

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ELBERTGEMEINDEN

Niederelbert ^Brunnenfigur am Dorfanger wurde zerstört

ln der Nacht vom Freitag, 5.7. auf Samstag, 6.7.1985 wurde der Bronzehahn auf dem Dorfbrunnen mit roher Gewalt zerstört. (Schaden ca. 5.000 DM.)

Die Bevölkerung wird gebeten, zweckdienliche Hinweise, die zur Ermittlung der Täter führen, diese werden selbstverständlich dis­kret behandelt, an das Polizeiamt Montabaur, Tel. 02602-5011 oder an die Gemeindeverwaltung Niederelbert (In Vertretung I. Beigeordneter Wüst) Tel. 02602-4459 weiterzugeben.

(2) Absatz 2 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsp­lanes oder der Satzung.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Be­zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung be­gründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Stahlhofen, Ortsbürgermeister

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Ortig^ Oberelbert

nahmH Urlaub des Ortsbürgermeisters

den so^OrtsbürgermeisterWeyand befindet sich vom 15. Juli 1985 bis 28.

,5 Jüli 1985 in Urlaub. Die Vertretung übernimmt der I. Ortsbeigeord- planu| nete Jakob Spitzhorn, Zum Wiesengrund 7. n Häuf ln dringenden Fällen wird gebeten, unmittelbar Verbindung mit der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur aufzunehmen. -Weyand, Ortsbürgermeister

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Welschneudorf Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Im Krautfeld - Oberes Dielkopffeld« der Ortsgemeinde Welschneudorf im Be­reich des Flurstückes Nr. 57/2 (Flur 5) nach § 13 des Bundesbau­gesetzes (BBauG);

Veröffentlichung gemäß § 12 BBauG.

in Alt Der Ortsgemeinderat von Welschneudorf hat in seinerSitzungam 5.3.1985 beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungspla- im OrtP^ s Krautfeld« - Oberes Dielkopffeld« um das Flurstück 57/2 rwerk|K^ ur 5 ) zu erweitern und hierfür eine überbaubare Grundstücks- n isollttäche festzusetzen.

v ° ra '|Di e Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat mit Verfügung 1 ir vom 19.6.1985dervereinfachtenÄnderungdeBebauungsplanes

Oberelbert

SV Oberelbert, Abt. Alte Herren

Samstag, 13.7.1985 spielen wir um 16.30 Uhr in Niederahr. Abfahrt 16.00 Uhr im Vereinslokal »Zur guten Quelle«

Seniorengruppe Oberelbert

Am Dientag, dem 16.7. wandern die Senioren nach Welschneu­dorf zum Rückerhof. Wirtreffen uns um 13.30 Uhr im Trifter Weg. Wer nicht laufen kann, fährt mit dem Bus. Anmeldungen bitte um­gehend bei Frau Schwarz, (517).

Sollte es regnen, fahren alle mit dem Bus.

Verloren-Gefunden

Auf dem Friedhof wurdeeineinzelnerTürschlüssel gefunden. Der Verlierer kann sich diesen bei entsprechendem Eigentumsnach­weis beim Ortsbürgermeister während der allgemeinen Sprech­stunden abholen.

Weyand, Ortsbürgermeister

Welschneudorf

Sportverein 1920 Welschneudorf e.V.

Abt. Fußball

Die Seniorenfußballmannschaft sucht für die neue Saison 1985/86 einen Betreuer. Interessenten können sich bei Norbert Labonte, Tel. 02608/247 melden.