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Senioren Buchfinkenland
Zum alljährlichen Grillnachmittag laden wir alle Senioren recht herzlich ein. Wir treffen uns am Samstag, dem 20. Juli um 14.30 Uhr an der Grillhütte in Gackenbach »Auf der Dick:.
Um einigermaßen planen zu können, benötigen wir Anmeldungen bei den bekannten Stellen bis zum Dienstag, dem 16. Juli 1985.
Hübingen
Freiw. Feuerwehr Hübingen
Die Freiw. Feuerwehr Hübingen feiert am 27. und28. Juli 1985 die Einweihung ihres neuen Feuerwehrgerätehauses in Verbindung mit ihrem 20jährigen Bestehen.
Folgender Programmablauf ist vorgesehen:
Samstag, 27. Juli,
20.00 Uhr Tanz in der Buchfinkenlkandhalle Sonntag, 28. Juli
9.00 Uhr Gottesdienst in der Wendelinus-Kapelle in Hübingen mit anschl. Gerätehauseinweihung.
Im Anschluß Frühschoppenkonzert und Schauübung der Freiw. Feuerwehr Montabaur am Gerätehaus in der Kapellenstraße. Am Nachmittag großer Ballonwettbewerb.
MGV »Cäcilia«Horbach
Die Sänger werden gebeten, zur letzten Chorprobe vor der Sommerpause am Freitag, 12.7.1985, 18.30 Uhr pünktlich und vollzählig zu erscheinen.
gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) zugestimmt.
Die Änderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zim- mer219, während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Welschneudorf während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie § 24 Abs. 6 GemO hingewiesen.
§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiüfhren, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug):
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
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ELBERTGEMEINDEN
Niederelbert ^Brunnenfigur am Dorfanger wurde zerstört
ln der Nacht vom Freitag, 5.7. auf Samstag, 6.7.1985 wurde der Bronzehahn auf dem Dorfbrunnen mit roher Gewalt zerstört. (Schaden ca. 5.000 DM.)
Die Bevölkerung wird gebeten, zweckdienliche Hinweise, die zur Ermittlung der Täter führen, diese werden selbstverständlich diskret behandelt, an das Polizeiamt Montabaur, Tel. 02602-5011 oder an die Gemeindeverwaltung Niederelbert (In Vertretung I. Beigeordneter Wüst) Tel. 02602-4459 weiterzugeben.
(2) Absatz 2 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug):
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Stahlhofen, Ortsbürgermeister
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Ortig^ Oberelbert
nahmH Urlaub des Ortsbürgermeisters
den so^OrtsbürgermeisterWeyand befindet sich vom 15. Juli 1985 bis 28.
,5 Jüli 1985 in Urlaub. Die Vertretung übernimmt der I. Ortsbeigeord- planu| nete Jakob Spitzhorn, Zum Wiesengrund 7. n Häuf ln dringenden Fällen wird gebeten, unmittelbar Verbindung mit der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur aufzunehmen. -Weyand, Ortsbürgermeister
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Welschneudorf Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Im Krautfeld - Oberes Dielkopffeld« der Ortsgemeinde Welschneudorf im Bereich des Flurstückes Nr. 57/2 (Flur 5) nach § 13 des Bundesbaugesetzes (BBauG);
Veröffentlichung gemäß § 12 BBauG.
in Alt Der Ortsgemeinderat von Welschneudorf hat in seinerSitzungam 5.3.1985 beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungspla- im OrtP^ s Krautfeld« - Oberes Dielkopffeld« um das Flurstück 57/2 rwerk|K^ ur 5 ) zu erweitern und hierfür eine überbaubare Grundstücks- n isollttäche festzusetzen.
v ° ra '|Di e Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat mit Verfügung 1 ir ™ vom 19.6.1985dervereinfachtenÄnderungdeBebauungsplanes
Oberelbert
SV Oberelbert, Abt. Alte Herren
Samstag, 13.7.1985 spielen wir um 16.30 Uhr in Niederahr. Abfahrt 16.00 Uhr im Vereinslokal »Zur guten Quelle«
Seniorengruppe Oberelbert
Am Dientag, dem 16.7. wandern die Senioren nach Welschneudorf zum Rückerhof. Wirtreffen uns um 13.30 Uhr im Trifter Weg. Wer nicht laufen kann, fährt mit dem Bus. Anmeldungen bitte umgehend bei Frau Schwarz, (517).
Sollte es regnen, fahren alle mit dem Bus.
Verloren-Gefunden
Auf dem Friedhof wurdeeineinzelnerTürschlüssel gefunden. Der Verlierer kann sich diesen bei entsprechendem Eigentumsnachweis beim Ortsbürgermeister während der allgemeinen Sprechstunden abholen.
Weyand, Ortsbürgermeister
Welschneudorf
Sportverein 1920 Welschneudorf e.V.
Abt. Fußball
Die Seniorenfußballmannschaft sucht für die neue Saison 1985/86 einen Betreuer. Interessenten können sich bei Norbert Labonte, Tel. 02608/247 melden.

