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Montabaur

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ÖffentL bekannt/nachunqen

Gemäß § 8 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Waschmittelgesetz) vom 20. Aug. 1975 (BGBl. Nr. 100 S. 2255) werden die Wasserhärteberei­che für das Versorgungsgebiest der Verbandsgemeinde Monta­baur nachfolgend bekanntgegeben.

Ortsgemeinde

deutsche

m.

Boden

7,60

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Daubach

1,20

Hol 1er

3,70

Kadenbach

4,90

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Niederelbert

3,90

Niedererbach

9,90

Oberelbert

3,30 .

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Stahlhofen

4,70

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Untershausen

1,20

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Welschneudorf

5,30

BuchfInkenland

5,90

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Ruppach-Go!dhausen

6,50

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Helltgenroth

4,10

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Großholbach

6,50

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Girod

6,50

Marborn

6,50

I : . J

Görgeshausen

9,90

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Nentershausen

9,90

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Heilberscheid

6,50

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Neuhäusel

4,90

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Eitelborn

4,90

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Slmrern

4,90

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Montabaur-Stadt

4,10

Eigendorf

4,10

Eschelbach

4,10

Horressen

4,10

Wl rzenbom

7,00

4' '

Bladernheim

3,90

Ettersdorf

7,80

Reckenthal

3,20

2

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1

1

2

1

1

1

1

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1

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1

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Zu dieser Bekanntmachung geben wir noch folgende Infor­mation

Waschmittel genau dosiert, bedeutet Geld gespart

Obwohl die modernen Waschmittel nicht mehr dicke Schaumber­ge auf Flüsse und Bäche zaubern, wie dies noch vor 15 Jahren der Fall war, enthalten sie auch heute noch Phosphat, das vor allem in stehenden Gewässern unerwünscht ist. Phosphat wirkt in den Gewässern wie ein Düngemittel, d.h. Plankton, Algen und Was­serpflanzen wachsen in dem ohnehin nährstoffreichen Wasser besonders stark. Der Sauerstoffgehalt des Wassers schwankt in den oberen Wasserschichten, am Grunde des Gewässers tritt Sauerstoffmangel ein. Dann »kippt das Gewässer um«, d.h. die im Wasserenthaltenen Stoffe beginnen zu faulen, das Wasser stinkt. Für die Versorgung von Menschen, Tieren und Gewerbe mit Trink- und Brauchwasser kann ein solches Gewässer nicht mehr genutzt werden.

Andererseits ist der Zusatz von Phosphat zu den Waschmitteln nicht zu umgehen, da die Waschkraft sonst erheblich geringer wä­re. Phosphat bindet die im Wasser vieler Versorgungsunterneh­men enthaltene natürliche Härte (in erster Linie Kalk) ab. Die Här­te wiederum ist es, die die Wirkung der eigentlichen Waschsub­stanzen behindert. Je härter das Wasser ist, um so mehr Pho­sphat wird zum Abbinden der Härte benötigt.

Um zu gewährleisten, daß nursoviel Phosphat mit der Lauge in die Gewässer gelangt, wie bei gegebener Wasserhärte erforderlich ist, sollen die Waschmittel entsprechend dosiert werden. Die Waschmittelindustrie muß inzwischen auf den Packungen ab- drucken, wieviel Meßbecher man bei einer bestimmten Wasser­härte für einen Waschgang zusetzen soll.

Nach Kenntnis der Wasserhärte kann dann jede Hausfrau die er­forderliche Waschmittelmenge in die Waschmaschine geben. In keinem Fall sollte sie großzügig ein wenig mehr Waschmittel hin­zufügen, die Wäsche wird dadurch nicht weißer.

Sie sparen, wenn nicht mehr Waschmittel zugegeben wird, als für reine Wäsche nötig ist. Sie tragen damit auch wesentlich zum U m- weltschutz bei. Denn alle Waschmittel enthalten Substanzen, die nur schwer aus Abwasser und Gewässern zu entfernen sind. Dieser Tip gilt also auch dem Umweltschutz.

5430 Montabaur, 9.Juli 1985,Verbandsgemeindewerke Monta­baur: Verbandsgemeindewerke Montabaur, Wasserversorgung, Piwowarsky, Werkleiter.

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt fiiij Ortsgemeinde GIROD den Neubau eines Sportplatzes öfter* aus:

Leistungsumfang:

8.000 qm Rasendecke 2.000 qm Tennendecke

Bei der zeichne angege und sei chen, di werden.

H-Berelch

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, den gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgeri deverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430! tabaur, anzufordern.

Mit dem die offei nicht Be Siegel Der Vor:

Hardt

Die Schutzgebühr in Höhe von 25,- DM ist unter Angabe des^ wendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbam meindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Monti einzuzahlen. Ein NachweisfürdiegetätigteEinzahlung istde(T forderung beizulegen.

Ausschlußfrist: 19. Juli 1985

Termin für die Abgabe des Angebotes ist:

Freitag, 9. August 1985,10.00 Uhr

ir

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen) müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgem v s deverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430I -' tabaur, einzureichen.

Montabaur, 8. Juli 1985 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter

Die Verb Ortsgem« Trift« öffe

Leistungs ca. 1.000

Öffentliche Bekanntmachung

über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzt Nachschätzung. -

Die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung gern) des Bodenschätzungsgesetzes vom 16. Okt. 1934 (Reic^'^ setzbl. I S. 1050) - der Gemarkung(en)

Heiligenroth

Die Offenlegung beschränkt sich auf folgende Gemarki) teile:-

Flur 6: In der obersten Illbach, Vor der Heck Flur 9: Oberste Nachler Flur 13: In der Thornwiese Flur 14, Flurstück 924,958/2 Flur 15: Unterste Loch, Kellerswiese, Angelstein Flur 17: Flurstück 1331,1348, Apfelbaumen Flur 19: Flurstück 1550,1551, 2300 Flur 24: Flurstück 2141/1 Flur 27: Flurstück 2505,2516, 2517, 2566 Flur 28: Flurstück 2591

Flurstück Ober der Gewann, 1. Gewann Flurstück 3515, 3558, 2765/1 Flurstück Bränkenfeldchen Flurstück 103/2,102

Flurstück 131,132, In der unteren Illbach Flurstück 86/9, Hammelroth Flurstück 109

werden in der Zeit vom 1.8.1985 bis 31.8.1985 In den Dien)

men des Finanzamts Montabaur, Kehreinstraße, währenl' ®

Dienststunden von 8.00bis 12.00Uhrund 14.00-16.00 UhrlT® nc \ un 9 !

meindeve

® ®' einzuzahl

Offengelegt werden die Schätzungskarten und die Schätzi| forder ung bücher für Ackerland und Grünland, in denen die Ergebnisajq-- . ... Bodenschätzung -Nachschätzung- niedergelegt sind. DiefL . ^ gelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümer!^.9' Flurstücke nicht besonders bekanntgegeben. müssen s

Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt esk b ? verwalt Grundbuch- oder Katasterauszüge bzw. Abfindungsnachi(p mmer 2 mitzubringen. Montabau

Verbandsi

Rechtsbehelfsbelehrung: .Bauamt

Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung -NachschätfDr. Posse steht den Eigentümern der betreffenden Flurstücke dijgörgerme schwerde zu. Die Beschwerde ist beim oben bezeichn Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift! klären. Die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs betrIL. nen Monat. Sie beginnt mit Ablauf deroben aufgeführten 0ff u,e Verba

Flur 29 Flur 30 Flur 39 Flur 47 Flur 49 Flur 50 Flur 51

Firmen, d den gebe deverwalt Platz 8,5.

gungsfrist.

Ortsgemei