Einzelbild herunterladen

m.

Y'K'

-*3

|jiV

Öfontl Bekanntmachungen

Stellenausschreibung

Angesichts der Schwierigkeiten vieler Jugendlichen, in 1985 einen Ausbildungsplatz zu finden, stellt das Altenheim der Stadt Montabaur zu Beginn des kommenden Ausbildungsjah­res (1.8.1985) v

1 Auszubildende(n) für den Beruf Koch oder Köchin ein. Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daB keine Zusage auf Übernahme als Koch oder Köchin nach Abschluß der Ausbil­dungszeit erteilt werden kann.

Die Bewerbung soll möglichst kurzfristig erfolgen.

Ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (handgeschriebener Lebenslauf, Zeugnisabschriften,Licht­bild) richten Sie bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Personalamt Postfach 12 62 5430 Montabaur

Fußgängerzone am Samstag, 6. Juli 1985

Am verkaufsoffenen Samstag (6.7.1985) wird ein Teil der Innen­stadt zur Fußgängerzone umfunktioniert.

Wegen der Bauarbeiten in der BahnhofstraBe kann die Sperrung erst am Kleinen Markt (»Trichter«) beginnen; sie umfaßt den THeh­ler, den Großen Markt unddie KirchstraBebiszur Einmündung Eli­sabethenstraße. Die Durchfahrt vom Vorderen Rebstock zum Steinweg bleibt frei.

Die Sperr- und Umleitungsstrecken sind entsprechend beschil­dert, alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich auf die geän­derten Verhältnisse einzustellen.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

öffentliche Bekanntmachung

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises - U ntere Landespfle­gebehörde - beabsichtigt, aufgrund des §22 des Landespflegege­setzes in der Fassung vom 5.2.1979 (GVBI. S. 36), zuletzt geän­dert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4.3.1983 (GVBI. S.66), BS 791-1 bestimmte Bäume innerhalb des Westerwaldkreises durch Rechtsverordnung zu Naturdenkmalen zu bestimmen.

Aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur sind dies:

1. »Hirschkäfereiche« (1 Quercus robur) in der Gemarkung Daubach (Flur 11, Waldabteilung 11)

2. »Baumgruppe« (1 Aesculus hippocastganum, 2 Tiiia cor- data) In der Gemarkung Großholbach (an der Kirche), auf dem Flurstück Nr. 7/1 - Flur 1).

Der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung von Na­turdenk malen im Westerwaldkreis liegt gemäß § 28 bs. 1 des Lan­despflegegesetzes in der Zeit

vom 15. Juli 1985 bis 16. August 1985 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, während der Dienststun­den (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30-16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30-12.30 Uhr und 13.30 -18.30 Uhr) öffentlich aus.

Anregungen oder Einwendungen können von jedem, dessen Be­lange durch das Vorhaben berührt werden sowie den Landespfle­georganisationen schriftlich oder zur Niederschrift spätestens in­nerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Krelsverwaltung des Westerwaldkreises als Untere Landespfle­gebehörde oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur vorgebracht werden.

Montabaur, 27. Juni 1985 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

der I.Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Mor tabaur für das Haushaltsjahr 1985 vom 25.6.1985

I.

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindi Ordnung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) fc gende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Gt nehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsicht! behörde vom 18.6.1985 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden im VERMÖGENSHAUSHALT

die Einnahmen erhöht um 750.900 DM und damit der Gesamtbs trag des Haushaltsplanes einschl. der N achträge gegenüber bii her 5.933.100 DM auf nunmehr 6.584.000 DM die Ausgaben erhöht um 750.900 DM und damit der Gesamtbt trag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bi; her 5.833.100 DM auf nunmehr 6.584.000 DM festgesetzt.

§2

Es werden neu festgesetzt:

der Gesamtbetrag der Kredite von bisher 4.539.100 Dl

auf 5.290.000 Dl

(davon Umschuldungen unverändert 2.500.000 DM.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 2.880.000 Dl

auf 2.930.000 Dl

§3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite der Verbandsgemeinde urt des Verbandsgemeindewerkes (Wasserwerk und Abwasserb« seitigung) sowie der Gesamtbetrag der Kredite des Verbandsgt meindewerkes (Wasserwerk und Abwasserbeseitigung) werde nicht geändert.

§4

Die Verbandsgemeindeumlage, die Benutzungsgebühren fH Einrichtungen der Abwasserbeseitigung und die Abwasserabgt be werden nicht geändert.

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung

Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Ge meindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Naciij tragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur fi| das Haushaltsjahr 1985 wird hiermit erteilt.

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeinde MorJ tabaur für das Haushaltsjahr 1985 in Höhe von 5.290.000 Dlf 5430 Montabaur, den 18.6.1985 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Unterschrift

III.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vorr 8.7.1985 bis 16.7.1985 während der allgemeinen Dienststundeij^, im Rathaus in Montabaur, Zimmer 112, öffentlich aus. Montabaur, 25.6.1985 Verbandsgemeinde Montabaur (S.)Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ge| meinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach di< ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnun der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrü nden kör nen, gegenüber dem Bürgermeister der Verbandsgemeind Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabai geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnuni von Rheinland-Pfalz-GemO-vom 14.12.1973 (GVBI. S.419, Bi 2020-1)zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.198 (GVBI. S. 31).

I