Einzelbild herunterladen

Montabaur

Seite 7

Nr. 26/85

Die Kindervom Kindergarten und von derGrundschuleRuppach- Goldhausen haben hierzu Lieder, Singspiele, Tänze und Mär­chen eingeübt.

Außerdem laden die Veranstalter zu lustigen Spielen auf dem Schul- und Kindergartengelände ein. Für das leibliche Wohl mit Getränken und Speisen ist bestens vorgesorgt.

Folgendes Programm ist im einzelnen vorgesehen:

11.00 Uhr 11.15 Uhr

ab 12.15 Uhr ab 13.00 Uhr 14.30 Uhr

ab 15.30 Uhr außerdem:

Beginn der interessanten und lustigen Reise um die Welt

Vorführungen von Kindergarten- und Schulkin­dern in der Turnhalle der Grundschule

Ruppach-Goldhausen (1. Teil)

Mittagessen

- Erbsensuppe, Bratwürste, Grillkoteletts - Spiele für Kinder und Eltern auf dem Schul- und Kindergartengelände

Vorführungen von Kindergarten- und Schulkin­dern in der Turnhalle der Grundschule

Ruppach-Goldhausen (2. Teil)

Kaffee und Kuchen - Gemütliches Beisammen­sein Spiele für Kinder und Eltern Ausstellung von Schülerarbeiten aus den Berei­chen Bildende Kunst, Werken, Textiles Gestal­ten und den Neigungsgruppen im Schulge­bäude.

Die Kindergartenleiterin, Frau Winter, und der Schulleiter, Herr Gerlach, würden sich übereinen regen Besuch der Veranstaltung sehr freuen.

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschriften (nichtöffentlicher Teil) über die Sitzungen des Rates am 9.5.1985 und 30.5.1985

2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Ar­beiten zur Räumung von 3 Grabreihen auf dem Friedhof

4. Verschiedenes

5411 Neuhäusel, 24.6.1985 gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Neuhäusel zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 25. Juni 1985

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeord­nung für Rheinland - Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBI. S. 419 BS 2020-1), sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. Sept. 1977 (GVBI. S. 305, BS 610-10), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 7.2.1983(GVBI. S. 25) die folgende Sat­zung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreiverwal- tung des Westerwaldkreises vom 21. Juni 1985 hiermit bekannt­gemacht wird:

§1

Die Satzung über die Erhebu ng von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 12. Juli 1983 wird wie folgt geändert:

Am 29./30.6.85 feiert der Tennisclub Heiligenroth sein Sjähriges Bestehen

Aus diesem Anlaß finden auf der Tennisanlage eine Reihe von sportlichen Aktivitäten statt, wobei auch der gesellige Teil nicht zu kurz kommen soll. Folgendes Programm ist vorgesehen:

Samstag, 29.6.85

14.00 Uhr Freundschaftsspiel der Damen T.C. Heiligen­

roth - T.C. Staudt

Anschi, gemütliches Beisammensein.

Sonntag, 30.6.85

9.00 Uhr Jungseniorenspiel

T.C. Heiligenroth - T.C. Staudt

Daran anschl. Mix-Turnier für Jedermann bis ca. 18.00 Uhr. An­schließend gemütliches Beisammensein mit den Gästen.

Neben Kaffee und Kuchen wird ab 18 Uhrein Spanferkel bereitge­halten. Alle Mitglieder, aber auch Freunde des Vereins, sind herz­lich eingeladen.

py <ugst m

Neuhäusel

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet am Donnerstag, dem 4. Juli 1985, um 20.00 Uhr

im Sitzungsraum des Gemeindehauses statt.

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschriften (öffentlicher Teil) über die Sitzungen des Rates am 9.5.1985 und 30.5.1985

2. Beratung und Beschlußfassung über die Verbandsordnung für den Kindergartenzweckverband Simmern/Neuhäusel

3. Beratung und Beschlußfassung über die Zustimmung gern.

§ 67 Abs. 2 GemO zur 1. Novellierung des Flächennut­zungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur

4. Beratung und Beschlußfassung über das Investitionspro­gramm für den Planungszeitraum bis 1989

5. Beratung und Beschlußfassung über den Beitritt der Ge­meinde zum Verein "Freundeskreis Landschaftsmuseum Westerwald e.V.

6. Verschiedenes

§ 1 Abs. 3 erhält folgende Neufassung:

Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstel­lung und den Ausbau von Erschließungsanlagen, soweit diese nicht beitragsfähig nach §§ 127 ff BBauG sind."

§2

Diese Satzungsänderung tritt am Tage nach der öffentlichen Be­kanntmachung in Kraft.

Neuhäusel, 25. Juni 1985 Ortsgemeinde Neuhäusel (S.) gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister

Genehmigt gern. § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz.

Montabaur, den 21. Juni 1985

(Siegel) Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Im Aufträge: gez. Hannappel, Regierungsamtmann

Hinweis:

Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31), wird auf folgendes hingewie­sen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtverletzung begründen kön­nen, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Ortsgemeinde Neuhäusel

Neuhäusel, 25. Juni 1985 (S) Hümmerich, Ortsbürgermeister

Eitelborn

Tierseuchenpolizeiliche Verfügung Die Tierseuchenpolizeiliche Anordnung vom 25.2.1985 für das Gebiet der Ortsgemeinde Eitelborn wird hiermit aufgehoben.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde - Abt. 11/182.23

* * *

* * *