Montabaur
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Nr. 26/85
Die Kindervom Kindergarten und von derGrundschuleRuppach- Goldhausen haben hierzu Lieder, Singspiele, Tänze und Märchen eingeübt.
Außerdem laden die Veranstalter zu lustigen Spielen auf dem Schul- und Kindergartengelände ein. Für das leibliche Wohl mit Getränken und Speisen ist bestens vorgesorgt.
Folgendes Programm ist im einzelnen vorgesehen:
11.00 Uhr 11.15 Uhr
ab 12.15 Uhr ab 13.00 Uhr 14.30 Uhr
ab 15.30 Uhr außerdem:
Beginn der interessanten und lustigen Reise um die Welt
Vorführungen von Kindergarten- und Schulkindern in der Turnhalle der Grundschule
Ruppach-Goldhausen (1. Teil)
Mittagessen
- Erbsensuppe, Bratwürste, Grillkoteletts - Spiele für Kinder und Eltern auf dem Schul- und Kindergartengelände
Vorführungen von Kindergarten- und Schulkindern in der Turnhalle der Grundschule
Ruppach-Goldhausen (2. Teil)
Kaffee und Kuchen - Gemütliches Beisammensein • Spiele für Kinder und Eltern Ausstellung von Schülerarbeiten aus den Bereichen Bildende Kunst, Werken, Textiles Gestalten und den Neigungsgruppen im Schulgebäude.
Die Kindergartenleiterin, Frau Winter, und der Schulleiter, Herr Gerlach, würden sich übereinen regen Besuch der Veranstaltung sehr freuen.
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschriften (nichtöffentlicher Teil) über die Sitzungen des Rates am 9.5.1985 und 30.5.1985
2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Arbeiten zur Räumung von 3 Grabreihen auf dem Friedhof
4. Verschiedenes
5411 Neuhäusel, 24.6.1985 gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Neuhäusel zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 25. Juni 1985
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland - Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBI. S. 419 BS 2020-1), sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. Sept. 1977 (GVBI. S. 305, BS 610-10), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 7.2.1983(GVBI. S. 25) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreiverwal- tung des Westerwaldkreises vom 21. Juni 1985 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Die Satzung über die Erhebu ng von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 12. Juli 1983 wird wie folgt geändert:
Am 29./30.6.85 feiert der Tennisclub Heiligenroth sein Sjähriges Bestehen
Aus diesem Anlaß finden auf der Tennisanlage eine Reihe von sportlichen Aktivitäten statt, wobei auch der gesellige Teil nicht zu kurz kommen soll. Folgendes Programm ist vorgesehen:
Samstag, 29.6.85
14.00 Uhr Freundschaftsspiel der Damen T.C. Heiligen
roth - T.C. Staudt
Anschi, gemütliches Beisammensein.
Sonntag, 30.6.85
9.00 Uhr Jungseniorenspiel
T.C. Heiligenroth - T.C. Staudt
Daran anschl. Mix-Turnier für Jedermann bis ca. 18.00 Uhr. Anschließend gemütliches Beisammensein mit den Gästen.
Neben Kaffee und Kuchen wird ab 18 Uhrein Spanferkel bereitgehalten. Alle Mitglieder, aber auch Freunde des Vereins, sind herzlich eingeladen.
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Neuhäusel
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet am Donnerstag, dem 4. Juli 1985, um 20.00 Uhr
im Sitzungsraum des Gemeindehauses statt.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschriften (öffentlicher Teil) über die Sitzungen des Rates am 9.5.1985 und 30.5.1985
2. Beratung und Beschlußfassung über die Verbandsordnung für den Kindergartenzweckverband Simmern/Neuhäusel
3. Beratung und Beschlußfassung über die Zustimmung gern.
§ 67 Abs. 2 GemO zur 1. Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
4. Beratung und Beschlußfassung über das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum bis 1989
5. Beratung und Beschlußfassung über den Beitritt der Gemeinde zum Verein "Freundeskreis Landschaftsmuseum Westerwald e.V.”
6. Verschiedenes
§ 1 Abs. 3 erhält folgende Neufassung:
“Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung und den Ausbau von Erschließungsanlagen, soweit diese nicht beitragsfähig nach §§ 127 ff BBauG sind."
§2
Diese Satzungsänderung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Neuhäusel, 25. Juni 1985 Ortsgemeinde Neuhäusel (S.) gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister
Genehmigt gern. § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz.
Montabaur, den 21. Juni 1985
(Siegel) Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Im Aufträge: gez. Hannappel, Regierungsamtmann
Hinweis:
Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31), wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Ortsgemeinde Neuhäusel
Neuhäusel, 25. Juni 1985 (S) Hümmerich, Ortsbürgermeister
Eitelborn
Tierseuchenpolizeiliche Verfügung Die Tierseuchenpolizeiliche Anordnung vom 25.2.1985 für das Gebiet der Ortsgemeinde Eitelborn wird hiermit aufgehoben.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde - Abt. 11/182.23
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