Montabaur
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Nr. 26/85
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Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt vom
8. Juli 1985 bis 22. Juli 1985
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, während der Dienststun- den (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.30 Uhr).
Montabaur, 25.6.85
gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Altstadt II” der Stadt Montabaur; hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gern. §2 Ab. 6 in Verbindung mit§2Abs. 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
Der Stadtdrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 12.6.1985 beschlossen, den Bebauungsplan “Altstadt II” wie folgt zu ändern:
1. Die öffentliche Verkehrsfläche im Bereich des “Kleinen Marktes” wird einheitlich als solche - ohne Differenzierung in Straße und Bürgersteig - ausgewiesen.
2. Für die Grundstücke Kleiner Markt 15 und Steinweg 1 (Flurstücke Nr. 380 und 381 - Flur 44) wird das Maß der baulichen Nutzung wie folgt festgesetzt:
1. Die überbaubare Fläche ab dem Grundstück Kleiner Markt 13 in Richtung Bahnhofstraße wird auf 9,15 m festgesetzt. Im Erdgeschoßbereich wird hiervon eine Passage in einer Breite von 2,25 m als öffentlicher Fußgängerbereich ausgewiesen; der lichte Durchgang muß 1,80 m betragen.
2. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 1 ,o des als überbaubar ausgewiesenen Bereiches festgesetzt.
3. Die Geschossigkeit wird auf max. 3 Geschosse zuzüglich eines ausgebauten Dachgeschosses festgelegt; die Geschoßflächenzahl (GFZ) wird auf max. 3,8 festgesetzt.
4. Der Baukörper darf im Obergeschoß um max. 0,80 m in Richtung Steinweg ausragen.
5. Der Baukörper darf im Bereich der linken Gebäudehälfte (Kleiner Markt 15) mit der Trauf- und Firsthöhe die Höhe des jetzt vorhandenen Baukörpers (Traufhöhe 8,50 m) lediglich um 0,50 m überschreiten. Die rechte Gebäudehälfte ist entsprechend dem Geländeabfall zum Steinweg hin in gleicher Höhe anzupassen.
6. Die Giebelausbildung hat sowohl zum Steinweg als auch zum Kleinen Markt hin zu erfolgen.
Der Änderungsbeschluß de? Stadtrates wird hiermit gern. § 2 Abs. 6in Verbindung mit §2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.
|Montabaur, 25.6.85 i. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
|Bericht über die Sitzung des Stadtrates vom 12.6.1985
l&nderung des Bebauungsplanes “Altstadt II” beschlossen (Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erläuterte, die vorgeschlagene jÄnderungdes Bebauungsplanes stelle die Umsetzung einer Aus- Ischußempfehlung dar, wonach der Abriß des Hauses Kleiner ■Markt 15 und der Wiederaufbau an gleicher Stelle ermöglicht werden solle. Außerdem müsse eine Anpassung des Bebauungsplanes an den vorgesehenen Ausbau der Verkehrsfläche im Bereich Ides Kleinen Marktes vorgenommen werden.
■atsmitglied Lorenz (FWG) kritisierte die Festsetzung der Trauf- 'öhe im Bereich der linken Hälfte des Gebäudes Kleiner Markt 15 max. 9,00 m, da das Gebäude zu massiv wirke. Die FWG- iFraktion begrüße die Reduzierung des Baukörpers um eine Ge- Itchoßhöhe.
Jägermeister Dr. Possel-Dölken stellte fest, mit der linken Ge- ftäudehälfte sei die Traufhöhe zum Gebäude Kleiner Markt 13 hin Ingesprochen. Im Ausschuß sei einvernehmlich eine Geschos- Tsigkeit von max. 3 Geschossen zuzüglich eines ausgebauten Dachgeschosses festgelegt worden. Gegenüber der ursprüngli- pen Planung einer viergeschossigen Bauweise sei damit bereits Jine Reduzierung vorgenommen worden. Bezüglich der rechten iuG)hwebäudehälfte erklärte Oberamtsrat Kaltenhäuser, diese solle lungöfÄntsprechend dem Gefälle der Örtlichkeit abgestuft ausgebaut rung Zierden.
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Der Stadtrat beschloß mehrheitlich nachfolgende Änderung des Bebauungsplanes “Altstadt II”:
a) Die öffentliche Verkehrsfläche im Bereich des Kleinen
Marktes wird einheitlich als solche ohne Differenzierung in
Straße und Bürgersteig ausgewiesen.
b) Für die Grundstücke Kleiner Markt 15 und Steinweg 1 wird
das Maß der baulichen Nutzung wie folgt festgesetzt:
1. Die überbaubare Fläche ab dem Grundstück Kleiner Markt 13 in Richtung Bahnhofstr. wird auf 9,15 m festgesetzt. Im Erdgeschoßbereich wird hiervon eine Passage in einer Breite von 2,25 m als öffentlicher Fußgängerbereich ausgewiesen; der lichte Durchgang muß 1,80 m betragen.
2. Die Grundflächenzahl wird auf 1,0 des als überbaubar ausgewiesenen Bereiches festgesetzt.
3. Die Geschossigkeit wird auf max. 3 Geschosse zuzüglich eines ausgebauten Dachgeschosses fetgelegt; die Geschoßflächenzahl wird auf max. 3,8 festgesetzt.
4. Der Baukörper darf im Obergeschoß um max. 0,8 in Richtung Steinweg rausragen.
5. Der Baukörper darf im Bereich der linken Gebäudehälfte Kleiner Markt 15 mit der Trauf- und Firsthöhe die Höhe des jetzigen vorhandenen Baukörpers (Traufhöhe 8,50 m) lediglich um 0,5 m überschreiten. Die rechte Gebäudehälfte ist entsprechend dem Geländeabfall zum Steinweg hin in gleicher Höhe anzupassen.
6. Die Giebelausbildung hat sowohl zum Steinweg als auch zum Kleinen Markt hin zu erfolgen.
Gleichzeitig wurde beschlossen, die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 1 und 2 BBauG in der Form durchzuführen, daß die Entwurfsskizze auf die Dauer von 2 Wochen beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden kann.
Die Verwaltung wurde beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG einzuleiten.
Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplanentwurf “Feldchen” im Stadtteil Horressen Der Stadtrat beschloß einstimmig:
Der Rat stimmt dem Bebauungsplanvorentwurf in der vorgelegten Form zu.
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 1 und 2 BBauG wird in der Form durchgeführt, daß die Entwurfsskizze auf die Dauer von 2 Wochen beim Bauamt der Verwaltung eingesehen werden kann.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG einzuleiten.
Tierseuchenpolizeiliche Verfügung
Die Tierseuchenpolizeiliche Anordnung vom 18.6.1984 für das Gebiet der Stadt Montabaur wird hiermit aufgehoben.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde - Abt. 11/182.23
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Westerwaldverein e.V. Zweigstelle Montabaur
— Sommerfest —
Zum Sommerfest am Samstag, 29.6., ab 15.00 Uhr, lädt der Zweigverein seine Mitglieder, deren Angehörige und Freunde zum Grillplatz in Eschelbach ein. Es findet auch bei weniger gutem Wetter statt, da die große Hütte Platz genug hat. Für Speise und Trank zu volkstümlichen Preisen ist gesorgt. Der Grillplatz ist auch gut mit dem Pkw zu erreichen: Vom Ortsausgang Eschelbach nach Wirges führt der Weg über die Gleisanlage, dann rechts den geteerten Feldweg entlang direkt zum Grillplatz.
Mitgliederversammlung der Arbeiterwohlfahrt
Die Mitgliederversammlung der AW Montabaur ist am Dienstag, 2. Juli 985,19.30 Uhr im Hotel “Stadt Montabaur”. Alle Mitglieder sind dazu herzlich eingeladen.

