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Nochmal: Thema Ferienjob
Der vor 14 Tagen erschienene Artikel zum Thema Ferienjob hat so viele Anfragen ausgelöst, daß die AOK nochmals auf die sozialversicherungsrechtlichen Probleme eingeht.
Bei Jobs während der Schulzeit oder in den Ferien können eventuell Beiträge zur Sozialversicherung fällig werden. Dies gilt dann, wenn bestimmte »Grenzen« überschritten werden.
Grundsätzlich beitragsfrei bleiben Beschäftigungen, die zwei Monate oder fünfzig Arbeitstage im Jahr nicht überschreiten. Die Höhe des Verdienstes spielt hier keine Rolle. Mehrere Jobs innerhalb eines Jahres werden aber zu sam mengerechnet.
Diese Grenzen gelten auch für Beschäftigungen zwischen Schulabschluß und Aufnahme des Studiums oder des Wehr- bzw. Zivildienstes.
Andere Regeln gelten, wenn ein Job zwischen Schulende und Beginn der Ausbildung bzw. dem Berufsbeginn ausgeübt wird. Solche Aushilfstätigkeiten zählen bereits als Start in das Berufsleben und sind versicherungspflichtig. Zu beachten ist in diesen Fällen aber die generelle Regelung, daß solche Beschäftigungen beitragsfrei bleiben, deren wöchentliche Arbeitszeit weniger als 15 Stunden und deren Verdienst pro Monat maximal 400 Mark beträgt. Auch hierbei werden mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet.
Wenn Sie noch Fragen dazu haben - die AOK hilft gerne weiter.
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