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Montabaur

Seite 10

Nr. 25/85 W&i

Zudem ist eine Vitalisierungsdüngung von Fichten-, Lärchen- und Douglasienbeständen vorgesehen. Diese Düngung dient zur Sta­bilisierung des Waldbodens und damit zum Schutz gegen Immis­sionsschäden. Die zuletzt genannten Maßnahmen erfordern ei­nen Kostenaufwand von ca. 4.700 DM. Hierzu wird eine Landes­zuweisung von ca. 1.900DM erwartet, sodaßvon der Ortsgemein­de noch ein Betrag von ca. 2.800 DM zu finanzieren ist.

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Horbach

Spieivereinigung 1920 Horbach e.V.

Am Freitag, 21. Juni 1985, findet um 20.00 Uhr im Vereinslokal in Horbach die diesjährige Jahreshauptversammlungstatt. Alle Ver­einsmitglieder sind eingeladen.

Hübingen

MGV Frohsinn

Zur Abfahrt zum Festkommers nach Moschheim treffen wir uns am Freitag, 21. Juni, um 19.30 Uhr am Marktplatz. Die Fahrt er­folgt mit Privat-Pkw.

ELBERTGEMEINDEN

Niederelbert Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Niederelbert vom 13.6.1985

Genehmigung/Kenntnisnahme von Haushaltsüberschreitun­gen

Um das Haushaltsjahr 1984 buchmäSig abschließen zu können, wurden von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die bislang ungenehmigten bzw. noch nicht zur Kenntnis gegebenen Haushaltsüberschreitungen ermittelt, in zwei getrennten Aufli­stungen erfaßt und dem Rat vorgelegt. Zunächst hatte der Rat über die Genehmigung von erheblichen Ansatzüberschreitungen mit einem Gesamtvolumen von ca. 30.400 DM zu entscheiden. Diese Haushaltsüberschreitungen waren bei fünf Einzelpositio­nen verursacht worden und betrafen:

a) Aufwendungen bei besonderen Anlässen

b) Mehrausgaben für den von der Gemeinde zu tragenden An­teil an Sozialhilfeleistungen

c) Mehrausgaben für Straßenbeschilderungen

d) Erhöhte Bauausgaben für die Gestaltung des Platzes hinter dem Rathaus

e) Erhöhte Bauausgaben beim Ausbau der Kirchstraße (diese Ausgaben waren an sich erst für 1985 vorgesehen, konnten jedoch ohne daß dies zu nächst eingeplant war - wegen zü­giger Ausführung bereits zum Teil 1984 realisiert werden.

Durch einstimmigen Beschluß erklärte der Rat, daß er die Haus­haltsüberschreitungen dem Grunde und der Höhe nach anerken­ne. Eine Deckung der Ansatzüberschreitungen ist gewährleistet durch Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer sowie durch Ko­steneinsparungen im Rahmen der Ausbaumaßnahme "Garten­straße.

Anschließend wurde dem Rat noch eine acht Punkte umfassende Auflistung mit unerheblichen Ansatzüberschreitungen zur Kennt­nis gegeben. Wegen der Geringfügigkeit im Einzelfall war hier ei­ne besondere Genehmigung nicht erforderlich. Eine Deckung ist im Rahmen des Gesamthaushaltes 1984 nach den Berechnun­gen der Verwaltung gewährleistet.

Erschließungseinheit für die Ausbaumaßnahme Gartenstra­ße und Kirchstraße beschlossen

Unter Ausschluß der befangenen Ratsmitglieder wurdedurch ein­stimmigen Beschluß festgelegt, daß die Kirchstraße, verlaufend von der L 327 bis zur Gartenstraße, gemeinsam mit der Garten­straße verlaufend von der Kirchstraße bis einschl. Parzelle 241/2 und Stichstraßen als Einheit abgerechnet wird.

Dies bedeutet, daß die Gartenstraße und Kirchstraße hinsichtlich der entstandenen Kosten für den Ausbau zusammengefaßt und alsdann auf die Anlieger beider Straßen gleichermaßen beitrags- mäßig verteilt wird. Die Bildung dieser Erschließungseinheit wur- j de seitens der Verwaltung vorgeschlagen, da beide Straßen in ei­nem unmittelbaren Funktionalzusammenhang stehen und zu­dem gleichzeitig ausgebaut wurden.

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Weitere Entscheidungen zur Fortführung des Bebauungs­planverfahrens "Ortslage

Wegen der Befangenheit der Mehrheit des Rates wurde zuri| Durchführung des BebauungsplanverfahrensOrtslage von der Kreisverwaltung ein Beauftragter (I. Beigeordneter der Ver­bandsgemeinde Montabaur, Herr Reusch) bestellt. Diesem oblag| es daher auch wiederum in der Sitzung am 13.6.1985, nach Anhö-I rung der nicht wegen Sonderinteresse auszuschließenden Rats­mitglieder, weitere zur Fortführung des Bebauungs- und Grünord­nungsplanverfahrens erforderliche Entscheidungen zu treffen.! Zunächst wurde durch Einzelentscheidung zu den im Rahmen! des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange ein-] gegangenen Bedenken und Anregungen Stellung bezogen. Hier-] zu war über insgesamt neun Einzeleingaben zu befinden.

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Nachdem dies vollzogen war, stimmte der Beauftragte dem Be-| bauungsplanentwurfOrtslage sowie dem Grünordnungsp!an|

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zu.

Letztlich wurde noch die Offenlage der Plan unterlagen gemä6§| 2 a Ab. 6 BBauG beschlossen.

Der Zeitraum, während dem die Planunterlagen offengelegt werL den, wird noch durch gesonderte öffentliche Bekanntmachung imV uc ^ Wochenblatt zur Kenntnis gegeben. V9 sl

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters geändert!

Während der Urlaubszeit vom 24.6. bis 15.8.85 sind Sprechstunl den des Ortsbürgermeisters oder dessen Vertreters nur donner| stags von 18 bis 20 Uhr.

gez. Hübinger, Ortsbürgermeister

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21.6. von 19* - 23* und

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