Montabaur
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Nr. 25/85 W&i
Zudem ist eine Vitalisierungsdüngung von Fichten-, Lärchen- und Douglasienbeständen vorgesehen. Diese Düngung dient zur Stabilisierung des Waldbodens und damit zum Schutz gegen Immissionsschäden. Die zuletzt genannten Maßnahmen erfordern einen Kostenaufwand von ca. 4.700 DM. Hierzu wird eine Landeszuweisung von ca. 1.900DM erwartet, sodaßvon der Ortsgemeinde noch ein Betrag von ca. 2.800 DM zu finanzieren ist.
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Horbach
Spieivereinigung 1920 Horbach e.V.
Am Freitag, 21. Juni 1985, findet um 20.00 Uhr im Vereinslokal in Horbach die diesjährige Jahreshauptversammlungstatt. Alle Vereinsmitglieder sind eingeladen.
Hübingen
MGV Frohsinn
Zur Abfahrt zum Festkommers nach Moschheim treffen wir uns am Freitag, 21. Juni, um 19.30 Uhr am Marktplatz. Die Fahrt erfolgt mit Privat-Pkw.
ELBERTGEMEINDEN
Niederelbert Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Niederelbert vom 13.6.1985
Genehmigung/Kenntnisnahme von Haushaltsüberschreitungen
Um das Haushaltsjahr 1984 buchmäSig abschließen zu können, wurden von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die bislang ungenehmigten bzw. noch nicht zur Kenntnis gegebenen Haushaltsüberschreitungen ermittelt, in zwei getrennten Auflistungen erfaßt und dem Rat vorgelegt. Zunächst hatte der Rat über die Genehmigung von erheblichen Ansatzüberschreitungen mit einem Gesamtvolumen von ca. 30.400 DM zu entscheiden. Diese Haushaltsüberschreitungen waren bei fünf Einzelpositionen verursacht worden und betrafen:
a) Aufwendungen bei besonderen Anlässen
b) Mehrausgaben für den von der Gemeinde zu tragenden Anteil an Sozialhilfeleistungen
c) Mehrausgaben für Straßenbeschilderungen
d) Erhöhte Bauausgaben für die Gestaltung des Platzes hinter dem Rathaus
e) Erhöhte Bauausgaben beim Ausbau der Kirchstraße (diese Ausgaben waren an sich erst für 1985 vorgesehen, konnten jedoch • ohne daß dies zu nächst eingeplant war - wegen zügiger Ausführung bereits zum Teil 1984 realisiert werden.
Durch einstimmigen Beschluß erklärte der Rat, daß er die Haushaltsüberschreitungen dem Grunde und der Höhe nach anerkenne. Eine Deckung der Ansatzüberschreitungen ist gewährleistet durch Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer sowie durch Kosteneinsparungen im Rahmen der Ausbaumaßnahme "Gartenstraße”.
Anschließend wurde dem Rat noch eine acht Punkte umfassende Auflistung mit unerheblichen Ansatzüberschreitungen zur Kenntnis gegeben. Wegen der Geringfügigkeit im Einzelfall war hier eine besondere Genehmigung nicht erforderlich. Eine Deckung ist im Rahmen des Gesamthaushaltes 1984 nach den Berechnungen der Verwaltung gewährleistet.
Erschließungseinheit für die Ausbaumaßnahme Gartenstraße und Kirchstraße beschlossen
Unter Ausschluß der befangenen Ratsmitglieder wurdedurch einstimmigen Beschluß festgelegt, daß die Kirchstraße, verlaufend von der L 327 bis zur Gartenstraße, gemeinsam mit der Gartenstraße verlaufend von der Kirchstraße bis einschl. Parzelle 241/2 und Stichstraßen als Einheit abgerechnet wird.
Dies bedeutet, daß die Gartenstraße und Kirchstraße hinsichtlich der entstandenen Kosten für den Ausbau zusammengefaßt und alsdann auf die Anlieger beider Straßen gleichermaßen beitrags- mäßig verteilt wird. Die Bildung dieser Erschließungseinheit wur- j de seitens der Verwaltung vorgeschlagen, da beide Straßen in einem unmittelbaren Funktionalzusammenhang stehen und zudem gleichzeitig ausgebaut wurden.
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Weitere Entscheidungen zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens "Ortslage”
Wegen der Befangenheit der Mehrheit des Rates wurde zuri| Durchführung des Bebauungsplanverfahrens “Ortslage” von der Kreisverwaltung ein Beauftragter (I. Beigeordneter der Verbandsgemeinde Montabaur, Herr Reusch) bestellt. Diesem oblag| es daher auch wiederum in der Sitzung am 13.6.1985, nach Anhö-I rung der nicht wegen Sonderinteresse auszuschließenden Ratsmitglieder, weitere zur Fortführung des Bebauungs- und Grünordnungsplanverfahrens erforderliche Entscheidungen zu treffen.! Zunächst wurde durch Einzelentscheidung zu den im Rahmen! des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange ein-] gegangenen Bedenken und Anregungen Stellung bezogen. Hier-] zu war über insgesamt neun Einzeleingaben zu befinden.
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Nachdem dies vollzogen war, stimmte der Beauftragte dem Be-| bauungsplanentwurf “Ortslage” sowie dem Grünordnungsp!an|
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Letztlich wurde noch die Offenlage der Plan unterlagen gemä6§| 2 a Ab. 6 BBauG beschlossen.
Der Zeitraum, während dem die Planunterlagen offengelegt werL den, wird noch durch gesonderte öffentliche Bekanntmachung imV uc ^ Wochenblatt zur Kenntnis gegeben. V9 sl
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters geändert!
Während der Urlaubszeit vom 24.6. bis 15.8.85 sind Sprechstunl den des Ortsbürgermeisters oder dessen Vertreters nur donner| stags von 18 bis 20 Uhr.
gez. Hübinger, Ortsbürgermeister
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21.6. von 19* - 23* und
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