Seite 13
Nr. 24/85
pbaur
|l(inderchorsingen in Welschneudorf (10jähriges Gründungsfest)
[amstag. 15. Juni 85,14.00 Uhr und am Sonntag, 16. Juni 85 jUhr findet jeweils ein überregionales Kinder- und Jugend- Lgen statt.
Ltritt für diese Veranstaltung ist frei.
Lder aus nah und fern haben sich wochenlang auf ihren Auf- Lbereitet und würden sich deshalb sehr freuen, wenn ihre [durch einen kräftigen Applaus belohnt würde.
lesem Grunde bitten wir alle, besonders diese beiden Veranlagen zu besuchen.
Lide Veranstaltungen finden außerdem statt:
L 14. Juni 85,
|Uhr Großer Festabend im Festzelt
liag, 15. Juni 85 [Uhr Großer Heimatabend mit den Orts- und Nachbarverei- Inddem Musikverein Holler, anschließend Tanzmusik
[lag, 16. Juni 85
Festgottesdienst im Festzelt mit dem Kinder- und Ju- Jchor Welschneudorf und dem Musikverein Holler, anschlie- |Frühschoppenkonzert.
I HL
Görgeshausen
Itliche Bekanntmachung
(achste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen fin-
•Betrfctwoch, 19. Juni 85, um 20.00 Uhr n körphaus statt.
iordnung (entliehe Sitzung
tengfalung und Beschlußfassung über die Zustimmung der 1. lierung des Flächennutzungsplanes gern. § 67 Abs. 2
n
hierml e "Zu der Df
latung und Beschlußfassung über die Erteilung des Auftra- lr Erstellung eines Gutachtens durch den TÜV
ischiedenes
Ihtöffentliche Sitzung
[atung und Beschlußfassung über eine Bauvoranfrage so- jnen Nachtrag zum Bauantrag
[htangelegenheit
Ischiedenes
hrhe#örgeshausen, 10.6.85 terz, Ortsbürgermeister
eitreit
Freize
tsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeindeord- , ür Rheinland-Pfalz vom 14.12.73 (GVBI. S. 419) folgende ,u00n altssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch eisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 5 hiermit bekanntgemacht wird:
Öffentliche Bekanntmachung
lushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen für da 985 vom 7.6.85
lushaltsplan für das Haushaltsjahr 1985 wird im ALTUNGSHAUSHALT
Einnahme auf 589.000,- DM
Ausgabe auf 589.000,- DM
Singen )GENSHAUSHALT 3.00 Ü Einnahme auf
tte, die Ausgabe auf chnen letzt.
819.000,- DM 819.000,- DM
§2
Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 534.500,- DM
(Umschuldung: 409.000,- DM)
Neuverschuldung: 125.500,- DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
132.000,- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundstuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.
3. Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 36,- DM
für den zweiten Hund 54,- DM
für jeden weiteren Hund 72,- DM
II. Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.73 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Haushaltsjahr 1985 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 110.000,-DM
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 534.500,- DM
Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. Grundsteuer:
a) für land-und forstwirtschaftliche Betriebe (A) Hebesatz 220v.H.
b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 280 v.H.
5430 Montabaur, 31.5.85
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge gez. Meckel
III
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.6.85 bis
1.7.85 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Görgeshausen, 7.6.85 Ortsgemeindeverwaltung Görgeshausen (S.) gez. Herz, Ortsbürgemeister
Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
Ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen körten, gegenüber dem Ortsbürgermeistervon Görgershausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz - GemO - vom 14.12.73 (GVBL. S. 419, BA 2020 -1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.83 (GVBI. S. 31).
(Wildes) Grillen - Parties usw.
ln der letzten Zeit sind einige, die einfach irgendwo in der Gemeindegemarkung Ihre Grillparties abhalten. Wenn schon jemand am Sportplatz - ehern. Jagdhütte usw.; auf Gemeindeeigentum grillen möchte, sollte wenigstensdieGemeinde, auch den Jagdpächter dazu fragen, gez. Herz, Ortsbürgermeister
Hilberscheid
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Hilberscheid vom
7.6.85
Vergabe von Aufträgen
Im öffentlichen Teil der Sitzung standen ausschließlich Vergabeentscheidungen an.
■Vrfht*

