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jntabaur

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Nr. 24/85

Antrag

Lßrundstückseigentümer in diesen Gemeinden wird die end- , Leerung der Hausklärgruben noch auf Kosten der Ver- ßgemeindewerke vorgenommen.

hf Antrag kann schriftlich oder fernmündlich Tel. 02602/126. |jlgestellt werden.

g j Montabaur, 11. Juni 85

Landsgemeindewerke Montabaur - Abwasserbeseitigung - lnowarsky, Werkleiter

Öffentliche Ausschreibung

, Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die jtsgemeinde Nentershausen den Ausbau des Platzes am Eh- Inmal öffentlich aus:

|ir Ausführung gelangen:

jqm Betonpflaster einschl. Erdarbeiten und Unterbau Rand- tlestigung und Entwässerungsarbeiten

Len, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer­logebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemein- Lrwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Mon­teur, anzufordern.

leSchutzgebühr in Höhe von 20,-- DM ist unter Angabe des Ver- Ldungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbandsge- feindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur Izuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der [forderung beizulegen.

«schlußfrist: 14. Juni 85 |rmin für die Abgabe des Angebotes ist Montag, 24. Juni 85,10.00 Uhr igebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein (festen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemein- j/erwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 218, Konrad- ijenauer-Platz 8,5430 Montabaur, einzureichen.

KSO Montabaur, 3. Juni 85 frbandsgemeindeverwaltung Montabaur (sz. (Dr. Possel-Dölken), Bürgermeister

ffentliche Mahnung - statt Einzelmahnung

ito: ®a |le säumigen Wassergeld- und Kanalgebühren-Zahler im Be­leb der Verbandsgemeinde Montabaur.

n 15.5.85 wurde die 2. Rate für das laufenden Jahr gemäß der chnung über Wassergeld und des Bescheides über Kanalbe- llzungsgebühren und Abwasserabgabe fällig.

tswird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Entgelte, Ge- fuhren und Abgaben, die durch die Verbandsgemeindewerke Jontabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von zwei Wochen er Ännert.

Ich Ablauf dieser Zahlungsfrist werden die Rückstände aus lassergeld im Mahnverfahren gern. §§ 688 - 703 ZPO durch das lte»tsgericht Montabaur und die Rückstände aus Kanalbenut- Tmgsgebühren und der Abwasserabgabe im Verwaltungs- angsverfahren eingezogen.

-tenV^d gebeten, bei der Zahlung die Abnehmer-Nummer anzuge-

rOrl

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>r Ort

sser , daß

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e Zahlungen können über folgende Konten der Verbandsge- (eindewerke Montabaur vorgenommen werden:

Postscheckamt Frankfurt/M. (BLZ 500 100 60)95455-603 Kreissparkasse Montabaur (BLZ 570 510 01) 500 140 Nass. Sparkasse Montabaur (BLZ 510 500 15) 803 090 009 J Volksbank Montabaur (BLZ 570 910 00) 116.

ßO Montabaur, 10. Juni 85 übandsgemeindewerke Montabaur

Vit Verwaltung informiert?

n noc er,

Rattenbekämpfungsaktion 1985

wariiWdem 1.6.85 wird im Bereich der gesamten Verbandsgemein­ebiet) eine Rattenbekämpfungsaktion durchgeführt.

Das Gift wir auf allen gemeindeeigenen Grundstücken, in der Ka­nalisation und an Fluß- und Bachläufen ausgelegt.

Wir fordern alle Haus- und Grundstückseigentümer auf, sich an dieser Aktion zu beteiligen.

Sie können sich ab sofort direkt mit dem Schädlingsbekämp­fungsmeister

Helmut Diefenbach, Thalheim/Limburg, Tel. 06436/7509 oder mit der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Tel. 02602/196134 in Verbindung setzen.

Besitzer von Hunden und Katzen werden aufgefordert, in dem ge­nannten Zeitraum ihre Tiere nicht frei herumlaufen zu lassen, da die ausgelegten Giftköder (Wirkstoff: Cumarin) für die Haustiere schädlich sind.

Vorsorglich weisen wirdarauf hin, daß Vitamin K-Tabletten als Ge­genmittel zu dem Cumarin-Wirkstoff zu verwenden sind.

Vitamin K-Tabletten sind in jeder Apotheke erhältlich.

Wir weisen darauf hin, daß die Giftköder nach dem Ende der Be­kämpfungsaktion aus Sicherheitsgründen von den Grund­stücken entfernt werden müssen.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, als Ortspolizeibe­hörde

Unterstellung des "Obergermannischen Limes

innerhalb von Teilbereichen der Gemarkungen Eitelborn, Kadenbach und Welschneudorf durch die Festsetzung einer Denkmalzone

Die Kreisverwaltung als untere Denkmalschutzbehörde beab­sichtigt, den "Obergermannischen Limes durch Festsetzung ei­ner Denkmalzone unter Denkmalschutz zu stellen.

Die Denkmalzone soll aus dem Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur Teilbereiche in den Gemarkungen Eitelborn, Kadenbach und Welschneudorf umfassen:

Teilbereich - Gemarkung - Flur - Flurstücke

T 6 Eitelborn 20

2/1

T 7 Eitelborn 20

2/1,3/1,6

T 8 Kadenbach 12

2/5

T 9 Welschneudorf 4

1,3,34,35.

Der Entwurf der Rechtsverordnung über die

Unterschutzstellung

kann in der Zeit

vom 18. Juni bis 18. Juli

bei der Verbandsgemeideverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz 8 - Bauamt -Zimmer 201, während den Dienststunden eingesehen werden.

Verb. Gern. Verw. geschlossen

Die Büros der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaursindam Freitag, 21. Juni 85, wegen des Betriebsausfluges geschlossen. Eine Ausnahmebildet nurdas Standesamt, das von9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet ist.

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlagu. Druck Linus Wittich, 5410Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Post­fach 1451, TelefonO 26 24 / 10 6-0. Telex869502mgirm-Verantwortlich für den Inhalt: Gerti Schmidt. Bezugspreis monatl. DM 2.30 bei Ortszustel­lung. Im Einzelversand durch den Verlag DM 0,80 + Versandkosten. BÜRGERZEITUNG Wochenblatt rnit öffentlichen

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