Einzelbild herunterladen

Seite 15

Nr. 23/85

[maßenöberfläehenentwäeserijngeanteil »Verlängerung peldstraße« 5.000 DM

Bauausgaben für das Dach der Leichenhalle 40.000 DM

Anschaffung eines Reinigungsgerätes für die Dorfge- Jieinschaftshalle 3.500 DM

restliches Architektenhonorar für den Bau der Dorfge­meinschaftshalle 34.500 DM

Anbringung einer Dachrinnenheizung an der Dorfge­meinschafshalle 4.000 DM

Bepflanzung des Dorfplatzes 7.500 DM

Zuführung zur allgemeinen Rücklage 250 DM

Rundung

»ordentliche Tilgungsleistungen an private Unternehmen

3.000 DM

Ifügungsleistungen an den Kreditmarkt 16.250 DM

[Finanzierung dieses Ausgabenprogrammes wird durch die tagenden Einnahmen sichergestellt:

(Zuweisung zum Bau einer parkähnlichen Anlage im Bau- Ulm Strichen« 10.000 DM

[Zuweisung zum Bau der Bürgersteige an der L 318

85.000 DM

[Zuweisung zum Bau des Buswendeplatzes 93.500 DM

[Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken

25.000 DM

[Zuführung vom Verwaltungshaushalt 64.000 DM

[Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 7.000 DM

[Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 125.500 DM

Lick 1986 -1988

[Ausbau der Mittelstraße, der Bau eines Bolzplatzes, der Bür- Ligausbau »Im Strichen«, der Ausbau der Grabenstraße, die Schließung »Auf der Bitz«, der Ausbau der Brunnenstraße, der i von Wirtschaftswegen sowie derAusbau »Im Wingert« (Maßnahmen, die in den kommenden Jahren realisiert wer- (jsollen.

[schon erwähnt, müssen zur Finanzierung dieser Vorhaben teilen aufgenornmen werden, die eine Reduzierung der freien |rizspitze zur Folge haben:

Ü 60.000 DM 8-0 30.000 DM

7- Ü 26.000 DM

8- Ü 27.000 DM

Görgeshausen

[Ortsgemeinde Görgeshausen hat Wappenteller (Zinn- fcliches Material' angeschafft. Es liegen zwei Ausführungen j,zum Preise von ca. 30,- DM. Die Wappenteller können wäh- hdder Sprechstunden dienstags von 18-20 Uhr gesehen und lauft werden.

»Sportplatz der Gemeinde Görgeshausen ist ab sofort für («liehe Sportarten gesperrt. Der Sportverein hat den Platz re­giert, neu eingesät uhd darf daher nicht betreten werden.

Großholbach

Kinderspielplatz in der Neuwiese darf nicht zweckentfremdet benutzt werden

Nsse Gründe führen zur Veranlassung, ausdrücklich darauf jzuweisen, daß vorstehender Kinderspielplatz nurvon Kindern 1 12 Jahren benutzt werden darf.

«entsprechende Hinweistafel ist angebracht.

Verständlich ist es daher, daß Jugendliche mit ihren Kleinkraf- lernzu nächtlicher Zeit Kunstfahrten machen und den Platz Erlaubt benutzen.

|sestrafbare Handlung kann nicht mehr länger hingenommen Iden. Der Kinderspielplatz wird auch oft als Abkürzung zur Ar- Isstätte benutzt.

Peger des Kinderspielplatzes bzw. Augenzeugen werden ge- len, das amtliche Kennzeichen von Kleinkrafträdern, die den [derspielplatz befahren, der Ortspolizeibehörde zu melden, petion wird zugesichert.

«lernich, Ortsbürgermeister

(Nochmaliger Hinweis auf Bestellung von Fahnenschmuck

►gewissen Erkenntnissen infolge schleppender

Fahnenbestellung wird letztmalig auf folgendes hingewiesen: Die Ortsgemeinde beabsichtigt, für die 750-Jahrfeier Fahnen her- stellen zu lassen. Die grün-weißen Fahnen mit dem fünffarbigen Wappen der Gemeinde sollen eine Größe von 100x 70 cm und,200 x 130 cm haben.

Sicherlich haben viele Bürger der Gemeinde Interesse, mit einer solchen Fahne ihr Haus anläßlich des Festes zu schmücken.

Die Fahnen kosten voraussichtlich 17,- DM bzw. 35,- DM. Wegen der nicht feststehenden Bestellmenge können sich die Preise ge­ringfügig nach oben oder nach unten bewegen bzw. ändern. Auch grün-weiße Fahnen ohne Wappen können bestellt werden. Der Preis dürfte jedoch von den Preisen der Fahnen mit Wappen kaum abweichen.

Bestehende Unklarheiten über Fahnenbestellungen mit Wappen anläßlich für Verwendung bei kirchlichen Feiern wird nochmals kurz auf die Wappensymbolik hingewiesen:»Das grüne Eichen­blatt weistauf die jahrhundertalte Bildches Eich mit der Marienge­denkstätte hin. Das gold-schwarze Schwert symbolisiert den Mar- tyrertod des Heiligen Sebastian, den Schutzpatron der Ge­meinde.

Wegen der sechswöchigen Lieferzeit soll die Bestellung umge­hend bei Ortsbürgermeister Metternich, bis spätestens Kirmes­montag, den 11. Juni 1985,erfolgen.

(Bitte ausschneiden)

Bestellung:

Hiermit bestelle ich.Stück Fahnen.

100 x 70 cm mit Wappen 200 x 130 cm mit Wappen 200 x 130 cm ohne Wappen

Name:

Straße:

Anschrift:

Metternich, Ortsbürgermeister

Nomborn

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn vom 23.5.1985

Ausbauart für die Straße »Verlängerter Baumort« festgelegt Durch einstimmigen Beschluß - unter Ausschluß der befangenen Rasmitglieder - legte der Ortsgemeinderat die Ausbauart für die Sraße »Verlängerter Baumort« wie folgt fest:

Straßenbreite 5,50 m,

Rinnenbreite 0,16 m,

Flachbordanlage,

Gehwegbreite bergseitig 1,25 m, talseitig 2,15 m,

Pflasterung der Gehwege mit Doppel-T-Pflastersteinen bituminöser Ausbau der Straße sowie teilweise Pflasterung Bepflanzung gleich wie im vorderen Teil der Straße.

Konkrete Aussagen über die Kurvenbepflanzung im Innenbe­reich wurden noch nicht getroffen. Dies soll im Rahmen einerOrts- besichtigung erfolgen.

Vom Rat wurde noch gefordert, vor Ausbau der Sraße eine Unter­baukontrolle durchzuführen.

Haushaltsüberschreitungen 1984 genehmigt / zur Kenntnis genommen

Im Rahmen der Abschlußarbeiten für das Haushaltsjahr 1984 wurden von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die Haushaltsüberschreitungen ermittelt, die dem Rat bislang noch nicht zur Kenntnis gegeben bzw. von diesem noch nicht geneh­migt wurden.

Hierzu wurden zwei Auflistungen erstellt, die zum einen erhebli­che un damit zu genehmigende bzw. unerhebliche und lediglich zur Kenntnis zu gebende Haushaltsüberschreitungen beinhalte­ten. Diese Auflistungen wurden dem Rat in der Sitzung vorgelegt. Zunächst erfolgte die Entscheidung über erhebliche und damit zu genehmigende Ansatzüberschreitungen. Die Auflistung wies 13. Einzelpositionen mit einem Gesamtvolumen von 29.977,50 DM aus.

Der Rat erklärte durch einstimmigen Beschluß, daß er diese An­satzüberschreitungen dem Grunde und der Höhe nach anerken­ne und genehmige.

Ein Haushaltsausgleich wurde durch die Heranziehung von Mehreinnahmen aus Konzessionsabgaben und Holzverkäufen sowie

itf

i -V I

' v&' ;