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Nr. 22/85
ärztlicher Notdienst ,otaa 6.6.85 Fronleichnam
iSenvitz.Hindenburgstr. 2, Hachenburg, Tel. 02662/3726 l l f Hauptstr. 48a, Rennerod, Tel. 02664/345 Lanzendörfer, Parkstr. 5, Höhr-Grenzhausen, Tel.
Gerichtsstr. 4, Montabaur, Tel. 02602/17025
jffzoch, Höhr-Grenzh.Tel. 02624/2016 u.Dr.Gorzny, Ko- f fei. 0261/70020
Kettung von Seite 7-Heimatgeschichte u.Brauchtum- Lma: Stadtgeschichte von Montabaur.
W: vor der Joseph-Kehrein-Schule, Montabaur
Boden
Achtung Grundstückseigentümer
fcdiaswöchigen Ausgabe des Wochenblattes der Verbandsge- Me Montabaur ist ein Schreiben des Verbandsgemeindewer- iMontabaur an die Grundstückseigentümer als Beilage beige-
lütten um entsprechende Beachtung.
Durchführung von Ortsdurchgrünungsmaßnahmen
KOrtsgemeinde beabsichtigt, im Herbst Ortsdurchgrünungs- (nahmen entlang von öffentlichen Straßen durchzuführen, mtsprechende öffentliche Flächen nicht ausreichend zur Verlag stehen, werden die Grundstückseigentümer um Mithilfe Ilten.
lisl beabsichtigt, interessierten Grundstückseigentümern die tllanzung von Laubbäumen in den Vorgärten zu finanzieren, »beikann der Grundstückseigentümer die Baumart selbst be- pmen. Er kann zum Beispiel zwischen Ost- u. sonstigen heimi- iLaubbaumarten wählen.
Worein Gartenbauingenieur mit der weiteren Planung bzw.Be- 3 eingeschaltet wird, soll zunächst festgestellt werden, in- iweitdie Grundstückseigentümer bereit sind, mitzumachen.
|vdas Verhalten der Ortsgemeinde unterstützen möchte, wird n, sich beim Ortsbürgermeister zu melden und die von ihm jrünschte Baumart anzugeben.
) Beteiligung wird gebeten.
»rg, Ortsbürgermeister
Ruppach-Goldhausen Bericht über die Sitzung des ptsgemeinderates Ruppach-Goldhausen vom 23.5.1985
Mhaltsberechnung 1983 beschlossen und Entlastung er-
jRechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde hatte in nichtöf- picber Sitzung'im Mai 1985 die Kassenbelege bei der Ver- pgemeindeverwaltung Montabaur eingesehen und die ord- isgemäße Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte ‘t. Nach Beendigung der Prüfung wurde vom Rechnungs- [ungsausschuß erklärt, daß zu Beanstandungen kein Anlaß Unter diesem Gesichtspunkt wurde daraufhin von der tendsgemeindeverwaltungMontabaurdie fürdasHaushalts- |M983aufgestellte Jahresrechnung dem Ortsgemeinderat zur KbluBfassung vorgelegt. Dieser erklärte hierzu sein einstim- ps»Ja«. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbei- pneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Ver- pgemeinde für das Haushalsjahr 1983 Entlastung erteilt.
Haushaltsüberschreitungen genehmigt bzw. zurKenntnis genommen
Im Rahmen der AbschluBarbeiten für das Haushaltsjahr 1984 wurden von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die Haushaltsüberschreitungen ermittelt, die vom Rat bislang noch nicht genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen wurden.
Hierzu wurden zwei Auflistungen erstellt, die zum einen erhebliche und damit zu genehmigende bzw. unerhebliche und lediglich zur Kenntnis zu gebende Ansatzüberschreitungen beinhalteten. Das Gesamtvolumen der erheblichen Ansatzüberschreitungen belief sich auf 9.629,97 DM und wurde bei fünf verschiedenen Haushaltsstellen verursacht. Es handelt sich hierbei um Mehrausgaben für
a) Aufwendungen bei besonderen Anlässen (Jubiläen und anderen Festlichkeiten
b) Aufwendungen für Ortsverschönerungsmaßnahmen (Rekultivierungsarbeiten an gemeindeeigenen Flächen und Bepflanzung
c) Mehrausgaben an Sozialhilfeleistu
ngen aufgrund der Zunahme der Zahl der Hilfeempfänger sowie einer für 1983 durchgeführten Nachberechnung
d) Mehrausgaben für Ausbesserungsarbeiten an Gemeindestraßen sowie zur Herstellung von Straßeneinläufen
Der Ortsgemeinderat erklärte, daß der die Haushaltsüberschreitungen dem Grunde und der Höhe nach anerkenne und somit genehmige. Zum Haushaltsausgleich wurde beschlossen Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer heranzuziehen. Daran anschließend wurde dem Rat die Auflistung, die die unerheblichen Ansatzüberschreitungen beinhaltete zur Kenntnis gegeben. Hier waren bei sechs verschiedenen Haushaltsstellen Ansatzüberschreitungen von insgesamt 1.052,59 DM verursacht worden. Wegen der Geringfügigkeit im Einzelfall bedurfte es insofern lediglich der Kenntnisnahme. Ein Haushaltsausgleich ist im Rahmen des Gesamthaushaltes 1984 gewährleistet.
Weitere Beschlüsse zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Unter dem Dorf« gefaßt - formelles Verfahren weitgehendst abgeschlossen.
Zur Fortführung und zugleich zum Abschluß des Bebauungsplanverfahrens »Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Unter dem Dorf« was die Mitarbeit des Rates anbelangt - wurden in der Sitzung am 23.5.1985 unter Ausschluß der befangenen Ratsmitgliederfolgende Entscheidung getroffen:
a) Stellungnahme zu den Bedenken und Anregungen, die im Rahmen der Offenlage nach § 2a Abs. 6 BBauG vorgetragen wurden.
Hier waren elf Einzeleingaben eingegangen, über die der Rat im Einzelfall abstimmte.
b) Zustimmungsbeschluß
Nachdem abschließend über die eingegangenen Bedenken und Anregungen entschieden war, stimmte der Rat der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Unter dem Dorf« in der vorgelegten Form zu.
c) Abschließend beschloß der Rat die Bebauungsplanänderung und Erweiterung als Satzung.
Mithin ist das Verfahren - was die Mitarbeit des Rates anbelangt -abgeschlossen. Die Änderungs- und Erweiterungsplanung wird nunmehr der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt.
Zum Inhalt der Änderung und Erweiterung wird nochmals folgendes zur Kenntnis gegeben:
Der Ortsgemeinderat hatte am 25.2.1985 die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Unter dem Dorf« beschlossen. Anlaß zu dieser Änderung und Erweiterung war
1. die Erweiterung der gewerblichen Baufläche, um hierdurch die Ansiedlung weierer Gewerbebetriebe zu ermöglichen
2. die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Verkehrsentlastung des Ortskerns zu schaffen, in Form einer Verlegung der K 153 an den Südrand des Gewerbegebietes (Südumgehung)
Die Bebauungsplanänderung- und -erweiterung sieht als eine wesentliche Entlastung der Innerortslage die Verlegung der K 153 an den Südrand des Gewerbegebietes vor.
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