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Nr.
joidnung:
^tunÄ und Beschlußfassung über das Raumprogramm für "«plante Dorfgemeinschaftshaus
' s jhmigurig der Streckenführung für die Kabeltrasse der KE-
VAG von
der Trafostation in der Schloßstraße bis zur Trafosta-
L Hauptstraße (In der Trift)
r,, ngnahme der Ortsgemeinde zur Schulsituation der Grund- SIleSimmern/Kadenbach
™ Dac/'KiIii Afaccn
Beratung
und Beschlußfassung über die Erteilung des Einver-
I hffltns zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebau- ) »In der Trift« gern. § 31 Abs. 2 BBauG.
Verschiedenes
iSimmern,
6.3.1985
Ljer, Ortsbürgermeister
Licht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern vom 15.4.1985
ijjhrumfangreiche Tagesordnung hatte der Ortsgemeinderat in sei- Lngaml5.4.1985 zu bewältigen. Die Ergebnisse der im öffentlich der Sitzung getroffenen Entscheidungen werden nachstehend Kenntnis gegeben.:
Msilberschreitungen 1985 genehmigt/Kritik ausgesprochen Uder Zerstörung von Wanderwegen durch Reiter
^einstimmigen Beschluß genehmigte der Rat für das Haushaltsjahr «überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 16.146,19 DM. Dieser mgabung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: frisiig und unvorhersehbar, d.h. bei der Aufstellung des Haus- Lues konnte dies nicht berücksichtigt werden, wurden im Hausier 1984 Landesmittel für die Bezuschussung von Maßnahmen des Legebaus frei. Aufgrund der ungewöhnlich hohen Förderung (70 [tr niwendungsfähigen Kosten) war es aus wirtschaftlicher Sicht g, zusätzliche Wegebauarbeiten durchführen zu lassen. Dem faenderteilte der Rat durch Beschluß vom 5.11.1985 den Auftrag Lfilhrung einer zusätzlichen Waldwegebaumaßnahme, die Kosten ßüevon insgesamt 16.646,19 DM verursachte. Die Abrechnung, die tajahr 1985 erfolgte, bedingte somit eine überplanmäßige Ausgabe, ^Genehmigung vom Rat auszusprechen war. Zur Deckung werden »Land bewilligten Zuschußmittel in Höhe von 10.430,-DM sowie Einnahmen bei den Schlüsselzuweisungen herangezogen, ikwurde seitens des Ortsbürgermeisters dazu ausgesprochen, daß Mkürzlich instandgesetzte Weg, der als Wanderweg ausgewiesen mithin für Reiter gesperrt ist, widerrechtlich beritten und dadurch schon wieder stark beschädigt wurde. , •
nir Teilnahme am diesjährigen Wettdbewerb »Unser Dorf soll per werden«
^einstimmigen Beschluß erklärte der Rat fürdie Gemeinde die Bell,an dem in diesem Jahr wiederum stattfindenden Kreiswettbe- b*Unser Dorf soll schöner werden« teilzunehmen. Die Besichtigung jntieBewertungskommission wird voraussichtlich Ende Mai bzw. BjJuni 1985 erfolgen. Die Bevölkerung wird hierüber zu gegebener |in Kenntnis gesetzt.
nung zum Entwurf der Verbandsordnung für den fyviehzweckverband erklärt
filiche Änderungen erforderten die Erstellung eines neuen Ent- [ieiner Verbandordnung für den Zuchtviehzweckverband im We- «Idkreis. Dieser Entwurf wurde derGemeinde als Mitglied dieses [kverbandes zur Stellungnahme vorgelegt. Für die Gemeinde stand bauch die Frage an, ob diese nach wie vor ihre Mitgliedschaft i.n pZweckverband aufrecht hält. M it Blick auf die intensive landwirt- lliche Nutzung in; Gemeindebereich plädierte der Rat mehrheitlich lt-Stimmen/2 Enthaltungen) für eine weitere Zugehörigkeit zum Vviehzweckverband. Zugleich wurde die Zustimmung zu der im Nrfvorgelegten Verbandsordnung erklärt.
Gingen des Bebauungsplanes »Siebenborn« beschlossen, azend zu den im Rahmen des Änderungs Verfahrens gefaßten Ände- pchlüssendes Rates vom 23.8. und 15.11.1983 sowie 13.3.1984 > vom Rat beschlossen, den Bebauungsplan dergestalt zu än- »entlang des Flurstückes Nr. 45/2 (landwirtschaftliches Be- WWe) statt eines allgemeinen Wohngebietes ein eingeschränktes jwiM(MD/E) festgesetzt wird. Diese Änderung, die von der Ver- Rmeinde bereits im Rahmen des Novellierungsverfahrens zum wutzungsplan berücksichtigt wurde, wird nunmehr von der Ge- r™ Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nachvollzogen und ptUch der Existenzsicherung des vorhandenen landwirtschaftli-
Betriebes, da hierdurch der Bestand gewährleistet sowie entsprechende Erweiterungsmöglichkeiten gegeben werden. Für die angrenzenden Woihngrundstücke, d.h. für deren Eigentümer, bedeutet dies zugleich, daß diese, die mit der Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebes verbundenen Beeinträchtigungen in Kauf nehmen müssen. Durch die Ausweisung MD/E-Gbiet wird das Wohnen nur ausnahmsweise zugelassen: hier wird imEinzelfall zu prüfen sein, ob das Wohnen mit den von der Landwirtschaft ausgehenden Störungen vereinbar ist.
Zur Fortführung des Änderungsverfahrens erklärte der Rat noch seine Zustimmung zu dem von der Kreisplanungsstelle erstellten und in der Sitzung am 15.4.1985 vorgelegten Änderungsplan sowie zu dem geänderten Grünordnungsplan. Darüber hinaus wurde die erneute Offenlage des geänderten Bebauungsplanentwurfes einschl. Textfestsetzungen und Begründung sowie des geänderten GrUnordnungsplanentwurfes beschlossen.
Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich des Seifen- und Wambachtales im Gemarkungsteil »Im Hütschert« beschlossen.
Durch einstimmigen Beschluß entschied der Rat, im Bereich des Seifen- und Wambachtales fürdas flurstück Nr. 54 (Flur 10) einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser Bebauungsplan soll die Bezeichnung (Im Hütschert) erhalten. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen fürdie Errichtung einer Kläranlage geschaffen werden. Die Gemeinde schafft damit die Voraussetzungen um dem Verbandsgemeindewerk die Errichtung der Kläranlage zu ermöglichen. Der Errichtung dieser Kläranlage ausschl. für den Gemarkungsbereich Simmern liegt die Erkenntnis zugrunde, daß wegen der vorhandenen topografischen Verhältnisse und der großen Entfernung ein Anschluß an ein anderes Abwassemetz der Verbandsgemeinde Montabaur nicht möglich ist.
Zu dem Bebauungsplan-Vorentwurf erklärte der Rat gleichfalls seine Zustimmung. Darüber hinaus wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange einzuleiten. #
Weitere Beschlüsse zur Fortführung des Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan »In der Trift«
Unter Ausschluß der befangenen Ratsmitglieder nahm der Rat zunächst Stellung zu den im Rahmen der Offenlage vorgetragenen Bedenken und Anregungen. Hier hatte lediglich die Ke vag Bedenken bzw. Anregungen vorgebracht, denen durch Ratsbeschluß Rechnung getragen wurde. Zur Fortführung des formellen Änderungsverfahrens wurde daran anschließend vom Rat die Zustimmung zur Bebauungsplanänderung erklärt. diese Änderung hat folgendes zum Inhalt:
Die Straße»In der Trift« wird als verkehrsberuhigt ausgewiesen.
In Verlängerung der Straße »In der Trift« zum Weg Nr. 187 hin wird ein Fußweg in einer Breite von 2,50 m dargestellt und die überbaubare Fläche in diesem Bereich erweitert.
Letztlich wurde noch der Satzungsbeschluß vom Rat gefaßt, d.h. mithin ist die Mitwirkung des Rates am formellen Änderungsverfahren beendet. Der geänderte Bebauungsplan wird nunmehr der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt.
Aussagen des Rates zur Fertigstellung der Wohnstraße »In der Trift« In Konsequenz zu der vorgenannten Entscheidung (Änderung des Bebauungplanes »In der Trift« zur Ausweisung der Straße »In der Trift« als verkehrsberuhigt) hatte der Rat im nachfolgenden TOP darüber zu befinden, in welcher Form die genannteStraße ausgebaut werden soll. Hierzu wurden Alternativplanungen eines Garten- und Landschaftsarchitekten vorgelegt. Der Rat Beschloß alternativ zu dem in einem Plan aufgezeigten Grünstreifen (mit Rasen) Bodendecker und die Befestigung der zuwe- gung zu den Grundstücken rechts der Erschließungsstraße in Gitterseinen vorzusehen und auf der Grundlage dieser Vorgaben eine Ausschreibung durchzuführen. Sobald entsprechende Kotsenangebote vorliegen, soll die letztlich zur Ausführung gelangende Gestaltungvariante mit den Anliegern erörtert werden.
Ausbau eines Wegestückes in der Schloßstraße beschlossen Einstimmig erklärte der Rat die Zustimmung zum Ausbau der Zuwegung ab der Schloßstraße zu den Grundstücken Haus Nr. 5,5a und 7. Die Ausbaufläche beträgt ca. 50 qm und sollbituminös oder sofern möglich mit Verbundsteinpflaster befestigt werden. Vor Ausführung dieser Arbeiten soll abgeklärt werden, ob diese Maßnahme kosengünstiger ausgeführt werden kann, wenn sie zusammen mit einer anderen Tiefbaumaßnahme ausgeführt wird.
Aufstellung eines Containers am Friedhof beschlossen
Dem Willen des Rates entsprechend, soll Anfang Mai am Friedhof durch den Müllbeseitigungsverband des Westerwaldkreises ein Müllcontainer aufgestellt werden, dieser soll ausschließlich der Entsorgung der auf dem Friedhofsgelände anfallenden Abfälle dienen.

