Seite 7
Nr. 17/85
h den 1.5.1985
Rheinlandliga: Eisbachtgal-SVC Kastellaun in Nen-
l^jj^Amäteuröberliga Birkenfeld-Eisbachtal in Birkenfeld
Deutsches Rotes Kreuz
Armine
aßnahmen am Unfallort vom 1.5. bis 31.8.85 " ß 30 Uhr Montabaur, DRK-Haus Lehrsaal i 13 30 Uhr Montabaur, DRK-Haus Lehrsaal |!" i 3 30 Uhr Montabaur, DRK-Haus Lehrsaal ’ 13 30 Uhr Montabaur, DRK-Haus Lehrsaal
.„Hilfe-Lehrgang
r g qq (jhr Montabaur, DRK-Haus Lehrsaal, 1 .-4.Dstd. r'gOOUhr Montabaur, DRK-Haus Lehrsaal, 5.-8.Dstd.
E;beachten:
Idungen zu allen Lehrgängen erbitten wir bis freitags 16.00 an fol- Jj Te l.Nr. 02602/5050 pUnkostenbeitrag beträgt 20,- DM.
Igewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands, Ortsverw.Siershahn
■einerMaifeier, bei der gleichzeitig die Ehrung Gewerkschaftsjubilare Genommen wird, laden wir Sie für Samstag, 27. April 1985, 14.00 i recht herzlich in die Bahnhofsgaststätte Sieshahn ein.
TFestansprache hält ein Kollege vom DGB-Landesbezirk Mainz, finden Vorjahren werden die Mitglieder beköstigt. Es werden Gesund Verzehrbons ausgegeben.
Iweyand, I. Bevollmächtigter
\us den Gemeinden
(All
MONTABAUR
Fä\
•
Öffentliche Bekanntmachung
Jderung des Bebauungsplanes »Altstadt I«
Irehfuhrungder vorgezogenen Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs. 1 + ■es Bundesbaugesetzes (BBauG)
|rStadtrat von Montabaurt hat in seiner Sitzung am 28.3.1985 be- Jossen, den Bebauungsplan »Altstadt I« im Bereich der Flurstücke Nr.
5,132/1 und 128 zu ändern (vgl. nachstehend abgedruckte öffentli- iBekanntmachung). Gemäß § 2a Abs. 1 und 2 BBauG hat die Gemein- Bieallgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen ^Gelegenheit zur Anhörung zu geben.
■diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze der Planän» pg gewährt in der Zeit
vom 6 . Mai 1985 bis 21. Mai 1985 (einschl.) liier Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad- fenauer-Platz 8 , Zimmer 201, während der Dienstzeit (montags, mitt- p$,donnerstags und freitags von 7.30 -12.30 Uhr und 13.30 -16.00 Isowie dienstags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr. jniabaur, 18.4.1985 ß Possel-Dölken fgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
flening des Bebauungsplanes »Altstadt I«
■öffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 6 in Verbin- Kmii § 2 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG) ptadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 28.3.1985 beschlossen Bebauungsplan »Altstadt 1« im Bereich der Flurstücke Nr. [’ (Flur 17), 132/1 und 128 (Flur 51) zu ändern. Die Änderung um-
1. eine Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche
2. die im südlichen Bereich vorgesehene Zuwegung entfällt
3. Änderung der Grünflächenausweisung im südlichen Bereich
4. Festsetzung einer 3-geschossigen Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoß als Höchstgrenze
5. Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) auf 1,0 und der Geschoßflächenzahl (GFZ) auf 2,5
Die genannten Flurstücke sind aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich. Der Änderungsbeschluß des Stadtrates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.
Montabaur, 18.4.1985 Dr. Possel-Dölken Bürgermeister
X.
Ifllll
IRathaus
irod -Adenauar-Ptatzl
3X7 32>0
ParkplofT
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanz- und Bauausschusses der Stadt Montabaur am 22.4.1985
Unfaügefahren in der Freizeitanlage »Quendelberg« werden beseitigt
Nach vorangegangener Ortsbesichtigung waren sich alle Ausschußmitglieder darüber einig, daß in einigen Bereichen der Anlage umgehend Instandsetzungsmaßnahmen notwendig sind.
Der Ausschuß hat daher einstimmig beschlossen, als Sofortmaßnahmen alle notwendigen Maßnahmen durchzuführen, die zur Verkehrssicherheit beitragen, um Unfallgefahren zu beseitigen.
Um die Anlage für die Zukunft unfallsicherer zu machen, sind umfangreiche und sehr kostenintensive Umbauarbeiten notwendig.
Die Verwaltung ist beauftragt, die Maßnahmen auszuschreiben. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Haushaltsberatungen 1986.
*•‘1
p*.;

