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Montabaur

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Grundschule Niedererbach-Görgeshausen

Einladung

Am Mittwoch, dem 24. April 1985 wird Frau Ursula Eichmann, die 42 Jahre als Lehrerin tätig war - davon 35 Jahre in Görgeshausen - in den Ru­hestand verabschiedet.

Die Feierstunde beginnt um 9.30 Uhr in der Löwensteinhalle Görgeshau­sen.

Die Eltern unserer Schüler, die Ehemaligen, sowie interessierte Bürger aus Görgeshausen und Niedererbach sind hierzu herzlich eingeladen.

Girod

Umlegungsausschuß Öffentliche Bekanntmachung

Der Umlegungsausschuß der Ortsgemeinde Girod hat im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur vom 30. Sept. 1983, 12. Okt. 1984 und

I. Januar 1985 für Teile der Baulandumlegung »Bornstück und Kappes­feld« Gemarkung Kleinholbach die Unanfechtbarkeit des Umlegungs­planes öffentlich bekanntgemacht.

Nachdem nunmehr die Rechtsmittelverfahren abgeschlossen sind, wird fiir den restlichen Teil der Baulandumlegung mit folgenden Ordnungs­nummern und Flurstücken die Unanfechtbarkeit gemäß § 71 Bundesbau­gesetz öffentlich bekanntgemacht:

Ordn.Nr. 1.1.

Einlagegrundstück Flure 11, Nr. 2180/3, Zuteilungsgrundstücke Flur

II, Nr. 41,50 und 58

*Ord»?Nr. 12 . ,

Zuteilungsgrundstück Flur 11, Nr. 39

Ordn.Nr. 27

Einlagegrundstücke Flur 11, nr. i 150/4, 1150/7, 1152/2 und 1152/4, Zuteilungsgrundstücke Flur 11, Nr. 42 und 43.

Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die recht­lichen Wirkungen dieser Bekanntmachung-am 19. April 1985 in JCraft. ^ Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszusta'nd durch den im Umle­gungsplan vorgesehenen neuen l^echtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Ei­gentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wid bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd.Nr.»10 des beschreibenden Teiles zu» Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festge- setzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.

Von der Eintragung einer öffentl. Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis einschl.

20.6.1985 auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur Nr. 500 017 BLZ 570 510 01 bei der Kreissparkasse Monjabaur unter Angabe: BU »Bornstück und Kappesfeld« den fälligen Betrag einzahlt oder mit der Ortsgemeinde Girod Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hat.

Rechtsbeheijsbelehrung: < , .. . *

Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt­gabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei d$m Kata­steramt Montabaur, Schloßweg 6, 5430 Montabauf äfe Geschäftsseile des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift einzule­gen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt ein- gegangen-ist.

Girod, den 15. April 1985 Ortsgemeinde Girod

Umlegungs^usschuß -

Simon, Verm.Dir. " .

Vorsitzender des Umlegungsausschusses

Verkauf von Baugrundstücken in Girod- Kleinholbacji

Die Qrtsgemeinde Girod beabsichtigt, im,Baugebiet »Bornstück und Kappesfeld« (Orifcteil Kleinholbach) mehrere Baugrundstücke zu ver­kaufen. Interessenten können sich mit Herrn Ortsbürgermeister Leber oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur -Liegenschaftsamt­in Verbindung setzen. f

GrosSHölbach

Öffentliche Bekanntmachung *

Einladung-, Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates . .

Großholbach findet am Freitag, 26. April 1985,19.30 Uhr j ra n dehaus statt. *- eiri

Tagesordnung , , t

I. Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ratp vom 14. März 1985 (öffentlicher Teil) s

Beratung und Beschlußfassung über die Einleitung des Uml gungsverfahrens »Neuwiese - Kreuzwiese - Strüthehen« E ^ terung i Cl '

Beratung und Beschlußfassung über die Beseitigung des be ' schädigten Weidenbaumes am Gemeindehaus Beratung und Beschlußfassung über den Fertigausbau des J u gendraumes Verschiedenes.

2 .

3.

4.

5.

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 14. März 1985 (nichtöffentlicher Teil)

2. Beratung und Beschlußfassung über Vereinsangelegenheiten

3. Grundstücksangelegenheit

4. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Straßen- bauarbeiten zur Erschließung des Baugebietes »Neuwiese- Kreuzwiese-Strüthchen«, Erweiterung

5. Verschiedenes

5431 Großholbach, 16.4.1985 Metternich, Ortsbürgermeister

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Görgeshausen

Bezirksregierung Koblenz '

Öffentliche Bekanntmachung für die örtsgemeinde Görgeshaui Rechtsverordnung zur Aufhebung der Rechtsverordnung vom 29.7.1964-Az. 406-10- die Fest Setzung eines Wasserschutzgebietes in der Gemarkung GörJ hausen, Westerwaldkreis * l

Gemäß § 8,Satz 2 der Rechtsverordnung der Bezirksregierung Moj baur vom 29.7.1964 Az. 406-10 in Verbindung mit,§)9des Ges«zd Ordnung des Wasserhaushalts vom 16.10.1976 (BGBl. IS. 3017) V und.§§ 13 und 105 Abs. 2 des Landeswassergesetzes Rheinland-P vom 4.3.1983 (GVB1. S. 31-LWG-) wird durch die Bezirltsregi« blenz als Obere Wasserbehörde fQlgendes verordnet:

§1

Die Rechts Verordnung der Bezirksregierung Montabaur vom 29.7.1] - Az. 406-10 über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes indti markung Görgeshausen, Westerwaldkreis, zugunsten des Was zweckverbandes Görgeshausen-Nentershausen wird aufgehoben.: Schutz der Trinkwassergewinungsanlagen in den GemarkungenGörl hausen und Eppenrod wurde mit Rechtsverordnung der Bezirks rung Koblenz vom 22.9.1982, veröffentlicht im Staatsamej Rheinland-Pfalz am 8.11.82, S. 1056, ein erweitertes Wasserschm] biet festgesetzt.

Die Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichunj Staatsanzeiger für Rheinland-Pfälz irt Kraft.

Koblenz, den 31.1.1985 Bezirksregierung Koblenz . » *

Az. 56-61-13/3/81 »,

Eine Ausfertigung der Rechtsver'ordnurlg sowie der Planunterlagea gen in der Zeit vom 22.4. bis 6.5.1985bei derVerbandsgemeindevtrj tung, Gr. Markt 10, 5430 Montabaur, Dienstzimme» 29 (Altbau

Heilberscheid < Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid fini Donnerstag, 25. April 1985, um 20.00 Uhr in der Schule statt.

Tagesordnung Öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im Hausliaits| jahr 1984

2. Kenntnisnahme von überplanmäßigen und t , Ausgaben im Haushaltsjahr 1984

3. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Verbandsordnung für den Zuchtviehzweckverband im We«J wald.

4. Beratung und Beschlußfassung über die Verkehrssichenrngi^ pflicht bezügl.der beiden ehemaligen Steinbrüche an der