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Nr. 16/85

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T 22 4.1985 U 5 Ulir bis 9.15 Uhr ! 15 Uhr bis 10.00 Uhr

10 00 Uhr bis 11.00 Uhr 23.4.1985

g,l3Uhr bis 9.15 Uhr 9 .l 5 Uhr bis 10.15 Uhr 10,15 Uhr bis 11.15Uhr

»och, 24.4.1985 0 . 15 Uhr bis 9.15 Uhr

9 , 15 Uhr bis 10.00 Uhr

10,00 Uhr bis 10.45 Uhr

= Mädchen aus Neuhäusel = Buben von Neuhäusel mit Nachnamen von A-K =Buben aus Neuhäusel mit Nachnamen von L-Z

Mädchen aus Eitelbom mit dem Nachnamen von A-K = Mädchen aus Eitelbom mit dem Nachnamen von L-Z = Buben aus Eitelborn mit Nach­namen von A-B

=Buben aus Eitelbom mit Nach­namen von D-H

= Buben aus Eielbom mit Nach­namen von I-R

=Buben aus Eitelborn mit Nach­namen von S-Z

Schulreifetest 1985 in der Augst-Schule Neuhäusel

litd noch einmal auf den Schulreifetest für die Schulneulinge 1985 Beiborn und Neuhäusel hingewiesen, der wie folgt stattfindet: uienstag, 30. April 1985,11.00 Uhr, in der Augst-Schule Neuhäu-

Eltem werden gebeten, ihren Kindern einen roten Filzstift mitzuge-

Kindergartenverband Simmern/Neuhäusel

gliche Bekanntmachung

nächste Sitzung des Kindergartenverbandes Simmern/Neuhäusel fam Dienstag, 23. April 1985, um 20.00 Uhr im Gemeindehaus in liusel statt.

lordnung (liebe Sitzung

ieratung und Beschlußfassung über die Erweiterung des Kin­dergartens unter Verwendung von Schulräumen des Schulge­ldes in Simmern

Ieratung und Beschlußfassung über die Vergabe von

leparaturarbeiten

(Verschiedenes.

ISintmem, 15.4.1985 (Wer, Vorsitzender

4

Eitelborn

Öffentliche Bekanntmachung

ichsten Sitzung des Ortsgemeinderates lade ich hiermit für Mitt- |den24. April 1985,19.00 Uhr in den Sitzungssaal des Gemeinde­sein,

(ordnung:

Micher Teil:

jtgänzungder Niederschrift zur Sitzung vom 21.12.1984 - Vag der SPD-Ratsfraktion

jrgänzung der Niederschrift zur Sitzung vom 30.1.1985 - [nirag der CDU-Ratsfraktion sstätigung einer Eilentscheidung

(nderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen P Jugendfreizeiten, Jugendlagern, Jugend- und Studienfahrten TOiung des Bebauungsplanes »Helfensteinstraße«

Aufstellung eines Begrünungsplanes für die Ortslage -Antrag fer CDU-Ratsfraktion-

fearatur und Neugestaltung der Kinderspielplätze Struth-

Tg“und »Auf der Höll«

jenausbau der alten Friedhofshalle

Pnahme von Ortsstraßenbaümaßnahmen

pschiedenes, Bekanntgaben usw.

PöffentlicherTeil Ptließungsmaßnahmen lllzutg des Schutzbereichsgesetzes Iwhiedenes, Bekanntgaben usw.

Ptlbom,9.4.85 F ich ’ Ortsbürgermeister

Fraktionssitzung der FWG:

Montag, 22.4.1985, 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses

• •

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelborn für das Jahr 1985 vom 15.4.1985

i.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haus­haltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwal- tung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 10.4.1985 hiermit bekannt­gemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1985 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf

1.556.000,- DM

in der Ausgabe auf

1.556.000,- DM

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf

2.857.000,-DM

in der Ausgabe auf

2.857.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

1.376.020,-DM

(Neuverschuidung) 209.020,- DM Umschuldung 1.167.000,- DM)

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf

303.000,- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- u.forstwirtschaftl.Betriebe

(Grundsteuer A)

220 v.H.

b)für die Grundstücke (Grundst.B.)

2.) Gewerbesteuer:

240 v.H.

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

320 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalbdes Gemeindegebie­tes gehalten werden:

ftir den ersten Hund

48,- DM

für den zweiten Hund

72,- DM

für jeden weiteren Hund

96,- DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung Zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelborn für das Haus­haltsjahr 1985 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 1.376.020,- DM Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. Grundsteuer’

a) für land- u.forswirtschaftl.Betriebe (A) Hebes.220 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.

2. Gewerbesteuer f

nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesalz 320 v.H.

5430 Montabaur, 10. April 1985

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises .

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.4.1985 bis 3.5.1985 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zim­mer 110, öffentlich aus.

Eitelborn, den 15.4.1985 Ortsgemeindeverwaltung Eitelbom (S.) Hümmerich, Ortsbürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und'

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinde­rates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffent­lichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber