Nr. 16/85
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T 22 4.1985 U 5 Ulir bis 9.15 Uhr ! 15 Uhr bis 10.00 Uhr
10 00 Uhr bis 11.00 Uhr 23.4.1985
g,l3Uhr bis 9.15 Uhr 9 .l 5 Uhr bis 10.15 Uhr 10,15 Uhr bis 11.15Uhr
»och, 24.4.1985 0 . 15 Uhr bis 9.15 Uhr
9 , 15 Uhr bis 10.00 Uhr
10,00 Uhr bis 10.45 Uhr
= Mädchen aus Neuhäusel = Buben von Neuhäusel mit Nachnamen von A-K =Buben aus Neuhäusel mit Nachnamen von L-Z
Mädchen aus Eitelbom mit dem Nachnamen von A-K = Mädchen aus Eitelbom mit dem Nachnamen von L-Z = Buben aus Eitelborn mit Nachnamen von A-B
=Buben aus Eitelbom mit Nachnamen von D-H
= Buben aus Eielbom mit Nachnamen von I-R
=Buben aus Eitelborn mit Nachnamen von S-Z
Schulreifetest 1985 in der Augst-Schule Neuhäusel
litd noch einmal auf den Schulreifetest für die Schulneulinge 1985 Beiborn und Neuhäusel hingewiesen, der wie folgt stattfindet: uienstag, 30. April 1985,11.00 Uhr, in der Augst-Schule Neuhäu-
Eltem werden gebeten, ihren Kindern einen roten Filzstift mitzuge-
Kindergartenverband Simmern/Neuhäusel
gliche Bekanntmachung
nächste Sitzung des Kindergartenverbandes Simmern/Neuhäusel fam Dienstag, 23. April 1985, um 20.00 Uhr im Gemeindehaus in liusel statt.
lordnung (liebe Sitzung
ieratung und Beschlußfassung über die Erweiterung des Kindergartens unter Verwendung von Schulräumen des Schulgeldes in Simmern
Ieratung und Beschlußfassung über die Vergabe von
leparaturarbeiten
(Verschiedenes.
ISintmem, 15.4.1985 (Wer, Vorsitzender
4
Eitelborn
Öffentliche Bekanntmachung
ichsten Sitzung des Ortsgemeinderates lade ich hiermit für Mitt- |den24. April 1985,19.00 Uhr in den Sitzungssaal des Gemeindesein,
(ordnung:
Micher Teil:
jtgänzungder Niederschrift zur Sitzung vom 21.12.1984 - Vag der SPD-Ratsfraktion
jrgänzung der Niederschrift zur Sitzung vom 30.1.1985 - [nirag der CDU-Ratsfraktion sstätigung einer Eilentscheidung
(nderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen P Jugendfreizeiten, Jugendlagern, Jugend- und Studienfahrten TOiung des Bebauungsplanes »Helfensteinstraße«
Aufstellung eines Begrünungsplanes für die Ortslage -Antrag fer CDU-Ratsfraktion-
fearatur und Neugestaltung der Kinderspielplätze Struth-
Tg“und »Auf der Höll«
jenausbau der alten Friedhofshalle
Pnahme von Ortsstraßenbaümaßnahmen
pschiedenes, Bekanntgaben usw.
PöffentlicherTeil Ptließungsmaßnahmen lllzutg des Schutzbereichsgesetzes Iwhiedenes, Bekanntgaben usw.
Ptlbom,9.4.85 F ich ’ Ortsbürgermeister
Fraktionssitzung der FWG:
Montag, 22.4.1985, 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses
• •
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelborn für das Jahr 1985 vom 15.4.1985
i.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwal- tung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 10.4.1985 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1985 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf
1.556.000,- DM
in der Ausgabe auf
1.556.000,- DM
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf
2.857.000,-DM
in der Ausgabe auf
2.857.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
1.376.020,-DM
(Neuverschuidung) 209.020,- DM Umschuldung 1.167.000,- DM)
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
303.000,- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- u.forstwirtschaftl.Betriebe
(Grundsteuer A)
220 v.H.
b)für die Grundstücke (Grundst.B.)
2.) Gewerbesteuer:
240 v.H.
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
320 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalbdes Gemeindegebietes gehalten werden:
ftir den ersten Hund
48,- DM
für den zweiten Hund
72,- DM
für jeden weiteren Hund
96,- DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung Zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelborn für das Haushaltsjahr 1985 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 1.376.020,- DM Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. Grundsteuer’
a) für land- u.forswirtschaftl.Betriebe (A) Hebes.220 v.H.
b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.
2. Gewerbesteuer f
nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesalz 320 v.H.
5430 Montabaur, 10. April 1985
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises .
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.4.1985 bis 3.5.1985 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Eitelborn, den 15.4.1985 Ortsgemeindeverwaltung Eitelbom (S.) Hümmerich, Ortsbürgermeister
Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und'
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber

