Einzelbild herunterladen

Seite 5

Nr. 15/85

Vontabaur_

jbauungsplan »Altstadt V«

vrt

^1

4^/

tl I,

Senioren Eigendorf

Am Mittwoch, dem 17.4.1985,15.00 Uhr besuchen wir unsere verstor­benen Senioren auf dem Friedhof, anschließend spazieren wir zum Kaf­feetrinken nach Horressen in die Gaststätte Düster.

Alle sind herzlich eingeladen.

Bitte anmelden.

fQ, Westerwaldverein Zweigverein Montabaur

Samstag, 20.4.1985 findet eine pflanzenkundliche Wanderung zum »Fußmacker« bei Eschelbach statt.

4 T reffpunkt: Am Ortsausgang von Montabaur-Eschelbach Richtung Wir- ^6 ges, 15.00 Uhr.

Die Wanderung dauert ca. 2 Stunden.

f 4 #

' %>'

' A,.

AHRBACHGEMEINDEN

vc/f

Frauengemeinschaft Horressen

Die Frauengemeinschaft Horressen trifft sich am Mittwoch, 17.4.1985, jlS.OOUhr, vor dem kath. Pfarrheim. Wir fahren mit dem Bus zur Kevag pach Montabaur, dort hält Frau Grandjean einen Vortrag über Helfer für gesunde und schnelle Nahrungszubereitung. Bewirtet werden wir mit Kaffee undKuchen.Kosten entstehen keine. Rückfahrt etwa gegen 17.30 [Uhr.

Kolpingfamilie Montabaur

i Freitag, 12.4.1985 um 20.00 Uhr, findet im Haus Mons Tabor ein (Colpingabend statt.

TuS 1846/1912 e.V. Montabaur

Il-Senioren

ionntag, 14.4.1985,15.00 Uhr Bezirksliga Staffel Ost:TuS-SVRhein-

irohl

|fan darf gespannt sein, wie der TuS die beiden Niederlagen vom Oster- Jvochenende »verdaut» hat. Gegen die Gäste vom Rhein will man sich re- labilitieren. Gespielt wird auf dem Sportplatz an der Koblenzer Straße.

Achtung Gelbachtaler

terGV Wohlgemuth Ettersdorf, macht vom 31.5. - 2.6.1985 einen Aus- jjügnach Perlesreut im Bayerischen Wald.

psind noch einige Plätze fiir Leute (auch Nichtmitglieder) frei, die mit sdrei erlebnisreiche Tage verbringen wollen.

Meldung bis 20.4.1985

Weitere Information: Tel. 06439/1741

TSV Eigendorf, Abt. Tischtennis

'Donnerstag, dem 18.4.1985, findet die diesjährige Spielversamm- > lm Schrankraum statt. Beginn: 20.00 Uhr.

Heiligenroth

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth findet am Dienstag, 16. April 1985 um 20.00 Uhr

im Sitzungssaal der Gemeinde statt.

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung von 2 Alt­glascontainern

2. Beratung und Beschlußfassung über eine Änderung des Bebau­ungsplanes »Industriegebiet«

3. Beratung und Beschlußfassung über einen Zuschußantrag der Freiw. Feuerwehr Heiligenroth

4. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Arbeiten zur Sanierung der Belüftungsanlage in der Vogelsanghalle

5. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Arbeiten zur Sanierung des ZBV-Raumes in der Vogelsanghalle

6. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über einen Bauantrag

2. Beratung und Beschlußfassung über einen Teilungsmessung­santrag

3. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Vogelsang« gern. §31 Abs. 2 BBauG.

4. Beratung und Beschlußfassung über einen Anrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Industriegebiet« gern. § 31 Abs. 2 BBauG.

5. Beratung und Beschlußfassung über eine Finanzangelegenheit

6. Verschiedenes

5431 Heiligenroth, 4.4.85

Zerfas, Ortsbürgermeister

was

TuS Ahrbach 1921 e.V.

Damenfußball-Verbandsliga

Samstag, 13.4.1985, 17.00 Uhr TuS Ahrbach-SV Oberwesel

Darüber hinaus sind keine Meisterschaftsspiele des TuS Ahrbach vorge­sehen.

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag u. Druck Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Post­fach 1451, Telefon 0 26 24 / 10 6-0. Telex 869502 mgirm-Verantwortlich für den Inhalt: Gerti Schmidt. Bezugspreis monatl. DM 2.30 bei Ortszustel­lung. Im Einzelversand durch den Verlag DM 0,80 + Versandkosten.

Wochenblatt mit öffentlichen

Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen Für Anzeigenveröffentlichungenu. Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen undunserez.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nicht­belieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Un­ruhen, Störungdes Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Ver­lag.