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Nr. 14/85

chiedenen Altersgruppen konnten sich folgende Teilnehmer

« pffolce beim 12. Bundesjugendschreiben 1985 konnten Maschinensehreibkurse der VHS-Montabaur errin-

lieten sich 23 Jugendliche der VHS-Montabaur unter der

W I n Braun an diesem Wettbewerb.

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| hmer erhielten vom Geschäftsführer der VHS-Montabaur iBern Pöhler, kleine Anerkennungspreise fiir herausragende Lei

1418 Punkte 1263 Punkte 1224 Punkte 1204 Punkte

. giückwunsch allen Teilnehmern und besonders Herrn Ernst Rer für die Ausbildung verantwortlich war.

Der Umweltbeirat informiert:

tan der einzelne gegen das Waldsterben tun?

Legende Fortschreiten des Baumsterbens und der Vernichtung fonunserer Umwelt führt verschiedentlich zu der Auffassung, der ifBurger könne dagegen nichts tun, und die politisch dafür Verant- fehen würden ohnehin nichts Entscheidendes und nicht rechtzeitig

L Allgemeinwissen ist, daß das persönliche Verhalten jedes ein- Eebenfalls entscheidend mit zur Beschleunigung oder Verlangsa- L r Vernichtung unserer Lebensgrundlagen, und hier insbesonde- iWaldes, beiträgt. Was könnte jeder von uns tun?

LsparemJede Kilowattstunde setzt 6 g Schwefeldioxid über die [terksschlote frei (nach: S02-Bericht des Umweltbundesamtes), [deute! für eine 100.000 Einwohner-Stadt wie z.B. Erlangen oder u 28601 S02 im Jahr.

^verbrauch kontrollieren:

Skaufelektrischer Geräte auf den Verbrauch achten. Falls z.B. Gas- z alternativ möglich ist, Einsatz von stromverbrauchenden Geräten jiden (z.B. Herde).

Icht mit Strom heizen:

trRohenergie gehen bereits im Kraftwerk verloren (Abwärme). 1 peausdemE-Speicher bedeutet lOmal soviel SÖ2 wie 1 Kalorie aus [Heizung. Nachtspeicherheizungen verursachten 1981 insgesamt Ot S02- Ausstoß.

hzung:

Dloder Kohle auf Gas umstellen. Nur die Räume heizen, die wirk- fenutzt werden. Wärmedämmungsmaßnahmen durchfuhren.

pniger Autofahren,statt dessen Fahrrad und Bahn benutzen: Ver­ging insbesondere des Stickoxid-Ausstoßes.

[iminium sparsam verwenden

pPlastikprodukte, Düngdemittel usw., Aluminium sammeln, zur [Verwendung bringen. Bei der Herstellung von 1 kg Aluminium ja.l 50 gS02 ausgestoßen, das beddeutet ca. 100.000tS02beider sdeutschen Aluminiumproduktion.

[biirger informieren, bewußt leben.

pmmtibehälter für Altbatterien im Rathaus [ntabaur zur Benutzung für »jedermann« auf­gestellt

Inen weiteren Schritt zum Umweltschutz einzuleiten, hat die Wes ireis-Abfallbeseitigung damit begonnen, in öffentlichen Gebäu- Nmelbehälter für Altbatterien aufzustellen. Damit wird ein zu- Res Angebot zur Entsorgung eines Teilbereiches des sogenannten [lemmülis« geschaffen.

fchsollen die bereits jetzt teilweise im Einzelhandel angebotenen [fgungsmöglichkeiten bzw. die in regelmäßigen Abständen anste- ^Soindermüllsammelaktionen nicht ersetzt sondern ergänzt Wer­fer Sammelbehälter ist auch im Rathaus Montabaur aufge-

Dieser befindet sich im Foyer im Untergeschoß des Rathausneubaues (Eingang in der Ladenpassage). Er ist somit auch »umweltbewußten Bür­gern« zugänglich.

Der Behältder ist so konzipiert, daß er sich zur Befüllung mit allen im privaten haushalt anfallenden Altbatterien eignet.

Verschiebung der wöchentlichen Müllabfuhr wegen Ostermontag

Wegen Ostermontag, 8.4.1985, verschiebt sich die wöchentliche Müll­abfuhr in allen Gemeinden in der Woche vom 8. -13.4.1985 jeweils um einen Tag, d.h. von Montag auf Dienstag.

Ferner teilt die Westerwald-Abfallbeseitigung mit, daß die beiden Müll­deponien des Westerwaldkreises in Meudt und Rennerod am Kar- samstag, 6.4.1985, geschlossen sind.

Abflämmen ist grundsätzlich verboten

Verstöße werden mit empfindlichen Geldbußen geahndet

»Vorbeugen ist besser als bestrafen«.

Nach diesem Motto weist die Kreisverwaltung in Montabaur im Frühjahr eines jeden Jahres die Bevölkerung auf das Verbot des Abbrennens der Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, ungenutztem Gelände, an Hecken und Hängen hin. Verstöße gegen das Verbot des Abbrennens können mit einer Geldbuße bis zu 10.000,- DM geahndet werden.

Zunehmende Nutzungsansprüche und Eingriffe in Natur und Landschaft haben zu einem Rückgang wildwachsender Pflanzen- und wildlebender Tierarten geführt. Hauptursache ist der Verlust arteigener Lebensräume und Lebensstätten. Ihre Erhaltung ist somit Voraussetzung für den Be­stand einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt. Schon allein die Beach­tung des Verbots, die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, ungenutztem Gelände, an Hecken oder Hängen abzubrennen, diene, so die Kreisver­waltung, der Erhaltung der Lebensvoraussetzungen vieler Tier- und Pflanzenarten. Das Abflämmen der verdorrten Bodenvegetation im Frühjahr und die damit oft verbundene Vernichtung der letzten Feldge­hölze stört die abgestimmten Lebensgemeinschaften und schädigt den Naturhaushalt, vor allem die in unserer Kulturlandschaft stark gefährde­te Kleintierwelt. Durch das Feuer gehen Zufluchts und Lebensstätten verldoren und viele Tiere, vor allem Kleinsäuger, Amphibien, Kriechtie­re und die für das biologische Gleichgewicht besonders wichtige Wirbel- losenfauna werden vernichtet. Die Bodendecke wird lückig und an Hän­gen wächst die Gefahr der Bodenerosion.

Die Kreisverwaltung als untere Landespflegebehörde wird vom generel­len Abbrennverbot nur aus ganz wichtigen Gründen Ausnahmen zulas­sen können und Verstöße unnachsichtig ahnden. Die Schutzpolizeiin­spektionen werden in der nächsten Zeit verstärkt Kontrollen durchfüh­ren.

Die Hausklärgruben werden auf Kosten der Ver- bandsgemeinde entleert

Bereits mehrfach haben die Verbandsgemeindewerke - Sektor Abwsasserbeseitigung- berichtet, daß für die Grundstsücke, die nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen sind oder angeschlossen wer­den können eine jährliche einmalige Entschlammung der Kläreinrich­tungen von den Verbandsgemeindewerken vorgenommen wird.

Die anfallenden Kosten übernehmen ebenfalls die Verbandsgemein­dewerke.

Die Grundstsückseigentümer haben lediglich die Verwaltung fernmünd­lich unter der Tel.Nr. 02602/126161 oder schriftlich über die Notwen­digkeit der Entleerung zu unterrichten. Die Verbandsgemeindewerke werden das Abfuhruntemehmen, an welches der Werksausschuß den Auftrag vergeben hat, mit der Durchführung der Fäkalschlammbeseiti­gung beauftragen.

Die Grundstückseigentümer, die selbst von einem Landwirt oder ei­nem sonstigen Abfuhruntemehmen die Klärgruben entleeren las­sen, müssen neben den ab 1.1.1985 erhöhten Kanalbenutzungsge­bühren auch die anfallenden Abfuhrkosten übernehmen.

Wir bitten daher höflich um Beachtung.

Piwowarsky, Werkleiter

Sprechtage der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz

Am Dienstag, 9. April 1985 haben die Versicherten wieder Gelegenheit, bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur, Rathaus, Altbau, Zimmer 21, Fragen an den Rentenberater der Landesversicherungsan- stalt Rheinland-Pfalz zu stellen.