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Nr. 13/85
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Beitrag in dieser Richtung möchte man leisten, indem die ie ff i> von Vogelbrut- und -Nistkästen angeregt wird.
y 0 gelschutz bewirkt eine biologische Schädlingsbekämp- * üV ffl Gegensatz zur chemischen umweltfreundlich ist und keine ° IC ' endes Naturhaushaltes und -kreislaufes verursacht. Die Ver- ^ Schadinsekten durch die Vogelwelt insbesondere in Hausgär- "ehtlich. Darüber hinaus sichert uns diese Fürsorge eine leben-
Seiche Vogelwelt.
j Rheinland-Pfalz gewährt im Rahmen der verfügbaren Haus- I Zuwendungen für landespflegerische Maßnahmen.
" nZ hilfen des Landes soll an das Engagement der Maßnahmenträ- Vnschiitz und Landschaftspflege fördern und vorrangig für gewährt werden, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaus-
erhalten und verbessern.
rderungsumfang ist auch die Anlage und Gestaltung von Nist- und und Laichplätzen sowie die Schaffung von Nist- und Bruthilfen für Jers geschützte Tieraten enthalten.
ntrag auf Gewährung einer Zuwendung für das Jahr 1986 ist späte- ,js30.6.1985 zu stellen.
„nannte Maßnahme soll vom Obst- und Gartenbauverein jsam mit der Gemeinde Nombom geplant und getragen wer-
ier aktiv mitarbeiten will und an einer Bestellung von Nist- und jsten interessiert ist, wende sich bis zum 30.4.1985 an folgende Mitglieder: H. Frink, Wiesenstr. 2, Tel. 8226, A. Noll, str. 19, Tel. 775, B. Noll, Mittelstr. 33, Tel. 203, A. Breuer, itr. 3, Tel. 243
, dem 30.3.1985 findet unter fachkundiger und bewährter jg ein Schnittkurs an Obstbäumen und Sträuchern für Vereinsmittstatt. Auch Jugendliche sind recht herzlich eingeladen. Baumsäge artenschere sind mitzubringen, unkt: 13.30 Uhr an der Kirche.
Freiw. Feuerwehr
nntag, dem 31.3.1985 fahren wir zur Gerätehauseinweihung nach shausen. Abfahrt 10.00 Uhr.
ilnehmer am letzten Erste-Hilfe-Kurs im Herbst 1984 treffen sich stag, dem 2.4.1985,19.30 Uhr zu einer Wiederholungs-Übung.
Beat-Party
instag, dem 30.3.1985 veranstaltet die Nomborner Kirmesgeselleinen Disco-Abend in der alten Schule. Beginn um 20.00 Uhr Freunde aus nah und fern sind herzlich eingeladen.
unmlung der Frauen
Haussammlung der Frauen am Schwerdonnerstag wurden insge- S0,~DM gespendet.Hierfür danken wir allen recht herzlich. Der ist in diesem Jahr bestimmt für das Kinderheim in Betlehem.
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Daubach, Stahlhofen |einsame Sitzung der Ortsgemeinderäte Daubach und Stahlhofen
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Montag, dem 1.4.1985, um 19.30 Uhr I
fcrillhütte in Daubach statt.
Trdnung:
lUngüber eine N eubepflanzung auf dem gern. Friedhof in Stahlhr
i ung über Aufstellung eines Holzkreuzes auf dem gern. Friedhc ungüber Ausweisung eines Urnenplatzes aufdem gern. Friedhc ehiedenes
«ubach, den 26.3.1985
Poggemann, Ortsbürgermeister «hlhofen, den 26.3.1985
Pehl, Ortsbürgermeister
Stahlhofen
Parken auf Bürgersteige!
In letzter Zeit wurde desöfteren festgestellt, daß Bürgersteigflächen in der Ringstraße auf ihrer ganzen Breite als Parkplatz benutzt werden, so daß die Fußgänger die Kreisstraße benutzen müssen und dadurch sehr gefährdet werden.
Aus diesem gegebenem Anlaß mache ich hiermit bekannt, daß in Zukunft dise Behinderungen mit Geldbußen geahndet werde.
Pehl, Ortsbürgermeister
Verloren - Gefunden
Abgegeben wurde ein Schlüsselbund beim Bürgermeister. Der Fundgegenstand kann dort vom Verlierer abgeholt werden.
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Jahr 1985 vom 18.3.1985
I
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haus- hatlssatzung beschlossen, die nach Genehmigungdurchdie Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 12.3.1985 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1985 Venvaitungshaushalt In der Einnahme auf In der Ausgabe auf Vermögensh aushalt In der Einnahme auf In der Ausgabe auf festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,— DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,— DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 36,— DM
für den zweiten Hund 54,— DM
für jeden weiteren Hund 72,—DM
wird im
378.000,- DM 378.000,- DM
255.000,- DM 255.000,- DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI.S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Haushaltsjahr 1985 wird hiermit erteilt:
Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. Grundsteuer:
a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.
b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 280 v.H.
5430 Montabaur, den 12.3.1985 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 1.4.1985 bis 12.4.1985 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Stahlhofen, den 18.3.1985 Ortsgemeindeverwaltung Stahlhofen (S.) Pehl, Ortsbürgermeister

