Montabaur
Seite 18
GELBACHHÖHEN
Holler
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung 1983 und des Enlastungsbeschlusses des Ortsge- meinderates vom 28.2.85 der Ortsgemeinde Holler für das Haushaltsjahr 1983
I.
Haushaltsrechnung
Verwaltungs- Vermögens- Gesamt
haushalt/ haushalt/ DM
Feststellung des Ergebnisses:
Soll-
Einnahmen
636.891 64
1.142.060,66
1.778.952,30
Summe bereinigte
Soll-
Einnahmen
636.891,64
1.142.060,66
1.778.952,30
Soll-
Ausgaben
636.891,64
1.132.060,66
1.768.952,30
-Fneue
Haushalts
ausgabere
ste
10.000,00
10.000,00
Summe bereinigte
Soll-
Ausgaben
636.891,64
1.142.060,66
1.778.952,30
Über
schuß/Fehl
betrag
Festgestellt: Montabaur, 16. April 1985 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gez. Reusch, I. Beigeordneter
II.
Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1983 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1983 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Die Entlastung erfolgt vorbehaltlich des vom Kreis vorgelegten Prüfungsergebnisses. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürgermeister sowie der I. Ortsbeigeordnete wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen <
III.
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 25.3. bis 3.4.85 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
(S.) Holler, den 14.3.85
Ortsgemeindeverwaltung Holler gez. Molsberger, Ortsbürgermeister
Untershausen
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Untershausen für das Jahr 1985 vom 15.3.1985
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeardnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durchdie Kreisverwal- tung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 11.3.1985 hiermit bekanntgemacht wird:
Nr. |
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1985 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf V ermögenshaushalt
in der Einnahme auf 204 m
in der Ausgabe auf —
festgesetzt.
285.000
285.000
Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden j wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (GrundsteuerAl v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemt tes gehalten werden: für den ersten Hund 18 DM, für den zweiten 36 DM, für jeden weiteren Hund 54 DM.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu fol^ Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Untershausen Haushaltsjahr 1985 wird hiermit erteilt:
Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. Grundsteuer:
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)
b) für Grundstücke (B)
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesau 280yj
Hebesau 2201 Hebesau 240 J
5430 Montabaur, 11. März 1985
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Abt. 1 Az. 029/901-K (S.) Im Aufträge: gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25.3.85 bis3.4.85^ rend der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur,Zimj 110, öffentlich aus.
Untershausen, 15.3.85 Ortsgemeindeverwaltung Untershausen
(S.)
gez. Müller, Ortsbürgern
HINWEIS: Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen desfi meinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieseröfl] liehen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsai die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber.^ Ortsbürgermeister von Untershausen oder der Verbandsgemei® waltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. öderGenä deordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973(GV6I 419, BS 2020-1), zuletzt geändert durch das Landesgesffl j 15.3.1983 (GVB1. S. 31).
'was-otfueal'wo
Wanderung in den Frühling
Der Westerwald-Verein Daubach lädt Mitglieder und Freunde Wanderung in das (hoffentlich) frühlingshafte Lahntal ein.-W ist am Sonntag, 24. März, um 14 Uhr, an der oberen DaubacherM stelle. Gemeinsame Anfahrt nach Homberg. Von dort etwa lOWj! Wanderung über die aussichtsreichen Lahnhänge nach Dausenau!^ und zurück.

