Montabaur
Seite 16
Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunfterteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin am 11.4.1985 (vgl. Ziffer II dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Beteiligter zu erteilen.
Jedem vom Nachtrag I betroffenen Beteiligten wird ein Auszug aus dem geänderten Flurbereinigungsplan zugestellt. Der Auszug ist zu den Terminen mitzubringen. Wenn Beteiligte Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt worden sind, geht der Auszug an den Bevollmächtigten bzw. an den Vertreter. Miteigentümer (z.B. Miterben) erhalten zusammen nur EINEN Auszug. Dieser wird in der Regel dem gemeinsamen Bevollmächtigten, dem am Ort wohnhaften Mitbeteiligten oder dem in den Akten des Kulturamtes an erster Stelle genannten Mitbeteiligten zugestellt. Dieser ist verpflichtet, den Auszug auch den übrigen Mitbeteiligten zugänglich zu machen.
II.
Zur Anhörung der betroffenen Beteiligten über den Inhalt des durch den Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes wird hiermit gern. §§ 59 Abs. 2 und 60 des Flurbereinigungsgesetzes Termin anberaumt auf DONNERSTAG, den 11. April 1985 - vormittags 9.00 Uhr in der Gastwirtschaft Schönberger in Girod zu dem die von diesem Nachtrag I betroffenen Beteiligten hiermit geladen werden.
Widersprüche gegen den Inhalt des durch den Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes, insbesondere auch gegen die Wertermittlung der Obstbäume und sonstigen Holzbestände, müssen die Beteiligten - zur Vermeidung des Ausschlusses - entweder im Anhörungstermin Vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach diesem Termin schriftlich oder zur Niederschrift beim Kulturamt Westerburg erheben. Die im Verhandlungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen.
Die schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist beim Kulturamt in Westerburg eingegangen sein.
Hierauf wird besonders hingewiesen.
Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Kulturamt oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen.
Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben oder erhobene Widersprüche nicht aufrecht erhalten wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
M it den im Nachtrag I getroffenen Änderungen des Flurbereinigungsplanes werden alle Widersprüche der von diesem Nachtrag I betroffenen Beteiligten als erledigt betrachtet, sofern diese im Anhörungstermin am 11. April 1985, um 9.00 Uhr, oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach diesem Termin nicht ausdrücklich aufrechterhalten werden.
Die Überleitungsbestimmungen vom 10.10.1984 gelten sinngemäß auch für die in diesem Nachtrag vorgenommenen Änderungen, bezogen auf das Jahr 1985.
Der Kulturamtsvorsteher: gez. Herz, Regierungsdirektor
Großholbach
Bericht Uber die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 4.3.1985
Haushaltsrechnung 1983 beschlossen und Entlastung erteilt
Im Februar 1985 führte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde in den Räumender Verbandsgemeindeverwaltung Montabaureine Überprüfung der Belege aus dem Haushaltsjahr 1983 durch. Dem Ausschuß war somit die Möglichkeit gegeben, sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Kassen- und Haushaltsführung zu überzeugen. Diese Überprüfung führte zu keinen Beanstandungen. Von der Verbandsgemeindeverwai- tung Montabaur wurde daraufhin die Jahresrechnung 1983 abgeschlossen und nun in der Sitzung am 4.3.1985 zur Beschlußfassung vorgelegt. Hierzu erklärte der Rat seine einstimmige Zustimmung. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1983 die Entlastung erteilt.
Mitglieder und Stellvertreter für den Umlegungsausschuß gewählt
Mit Blick auf ein anstehendes Umlegungsverfahren und unter der Berücksichtigung, daß wegen der im Jahr 1984 begonnenen neuen Legislaturperiode ein neuer Umlegungsausschuß zu wählen war, Standlauf der Tagesordnungdfer Ratssitzung die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter für den Umlegungsausschuß.
In offener Abstimmung wurde folgende Zusammensetzung des Ausschusses beschlossen:
Funktion/
Qualifikation
Vorsitzender
Jurist.Mitglied
Mitglied mit Erfahrung in der Bewertung von Grundstücken Ratsmitglied Ratsmitglied
Vermessungsdirektor Verniet ** Hans Simon Edgar H?
(Katasteramt Montabaur) (Kataster®^ tabaur)
Dr .Thomas Löhr Reg g at u
(Kreisverwaltung Stuben«
Montabaur) (Krei SVeTOi
Montabaur)
Arnold
Alfons
Herbert
Herborn Bernhard \( Fasel Winfried Fj Ferdinand Stefan Q uir
Wahl der Stellvertreter für den Bauausschuß
Nach Beginn der neuen Legislaturperiode hatte der Ortsgemeint diglich die Mitglieder für den Bauausschuß gewählt.
Um eine ordnungsgemäße Vertretung bei Verhinderung der Am, mitgliederzu gewährleisten, ist es jedoch angezeigt, auchjeweili) Mitglieder Stellvertreter zu benennen. Dies wurde nunmehr duii Wahl am 4.3.85 sichergestellt.
Zu Stellvertretern des Bauausschusses wurden gewählt: Walter Heibel, Paul Sturm, Franz-Josef Fluck, Alfons Fasel
Anhebung der anteilmäßigen Kosten für Schullandh eim » ^ zugestimmt
Wie bei den übrigen kreisangehörigen Gemeinden so wurde auch« Ortsgemeinde Großholbach die Aussage erbeten, ob der vom K schuß beschlossenen Erhöhung des Gemeindeanteils an den Kos Schullandheimaufenthalte zugestimmt wird. Die Entscheidung^ sausschusses wurde damit begründet, daß die Unterhaltungskoj die kreiseigenen Heime erheblich gestiegen sind, so daß insowtii eine Anhebung der Anteilsbeträge (Elternanteil und Gemeinde« forderlich wird. Der Anteil der Gemeinde wird von bislang 5,-^j DM pro Schüler und T ag angehoben .Durch einstimmigen Besclk sprach der Rat dieser Erhöhung.
Haus- und Benutzungsordnung für den Jugendraum im Gen haus sowie Nutzungsvereinbarung beschlossen
Um eine ordnungsgemäße Nutzung de Jugendraumes im Gemeini der Ortsgemeinde sicherzustellen, wurde vom Rat eine Haus-undB zungsordnungerarbeitet. Die Haus-undBenutzungsordnungwirdl gendraum an geeigneter Stelle ausgehängt.
Darüberhinaus soll eine Nutzungs Vereinbarung zwischen der Ge« und Jugendgruppen, die diesen Raum nutzen, abgeschlossen« Diese Vereinbarung enthält Aussagen über die Instandhaltung, 1 Veränderungen, Eigentumsrechte an der Einrichtung undevü.nij nehmende Kosten.
Görgeshausen
Bürgerversammlung in Görgeshausen Öffentliche Bekanntmachung
Die gern. §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von 8 Pfalz (GemO) vom 14. Dez .1973 (G VB1. S. 419), zuletzt geändert] Landesgesetz vom 15. März 1983 (GVB1. S. 31) jährlicheinzube Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Görgeshausenü
Donnerstag, 28. März 1985, um 19.30 Uhr in der Löwensteinhalle
statt.
TAGESORDNUNG:
1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen ausdea liehen Bereich
2. Bericht des I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde über!] nahmen der Verbandsgemeinde
3. Bericht überden beabsichtigten Ausbau der Landesstraße w tung Diez
4. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger
Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der»
Versammlung eingeladen.
Görgeshausen/Montabaur, 15. März 1985
Ortsgemeinde Görgeshausen Verbandsgemeinde Mo<
Herz, Ortsbürgermeister Dr. Possel-Dölken, F

