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Nr. 12/85

, ugsitzer mag sich einmal die Frage stellen, ob er selbst es Miunde n wenn andere Hundehalter ihm zumuten, ständig Inotaufdem Bürgersteig vor seinem Anwesen oder auf seinem l - k zu entfernen. Bei einigem guten Willen dürfte es nicht j U |i diese Verunreinigungen, die anderen Bürgern zu einer Be- irfa e ( j en> zu vermeiden. Ich richte deshalb an die Hundehalter ^"deBitte, ihre Tiere künftig so zu halten, daß kein Anlaß mehr lD f" rden wegen verunreinigter Bürgersteige und Gehwege be- ^ auch aU f dem Kinderspielplatz die Verunreinigungen durch

i unterbleiben.

Kadenbach

jrt über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach vom 11985

1 »Währung an Sportfreunde Germania Kadenbach

h einstimmige Entscheidung bewilligte der Ortsgemeinderat die Lng eines Zuschusses an die Sportfreunde Germania Kadenbach ies75jähr. Jubiläums.

^jtiich für Teilnahme am WettbewerbUnser Dorf soll schö-

^Örtsgemeinderät wurde zur Kenntnis gegeben, daß der Wester-

I reis auch für dieses Jahr wiederum den WettbewerbUnser Dorf höner werden" ausgeschrieben hat und insofern von der Gemeinde issage erbeten wird, ob sie sich hieran beteiligt. Durch mehrheitli- leschluß (9 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen) sprach lerRat für eine Teilnahme am genannten Wettbewerb aus.

lieSungsantrag zwecks Freihaltung des Sichtfeldes im Bereich nündung Römerstr. / K 114 formuliert

"trag der SPD-Fraktion wurde im Rat die Diskussion über einen jn die Kreisverwaltung zu richtenden Entschließungsantrag ge- [Nach Darlegung der SPD-Fraktion soll durch diesen Antrag an die Verwaltung als zuständige Verkehrsbehörde die Bitte gerichtet wer­fen Einmündungsbereich der Römerstr. indieK 114 verkehrssiche- I gestalten.

h einstimmige Entscheidung des Rates soll an die Kreis Verwaltung iregung weitergegeben werden, folgendes zu prüfen:

Iglichkeiten zu einer Geschwindigkeitsbeschränkung hchtung einer Linksabbiegerspur, Abtrag einer Straßenkuppe Iw. bessere Freihaltung des Sichtfeldes [zieht auf lückenlose Einfriedigung in diesem Bereich.

jsauftrag für Ausbau der Gartenstraße vergeben

lat hatte darüber zu befinden, welchem Ingenieur-Büro der Pla- lauftrag für den Ausbau der Gartenstr. und die Dorfplatzgestaltung

S agen werden sollte. Zur Diskussion standen 2 Architekturbüros, lapper Mehrheit (7 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen, 1 Enthaltung) ied sich der Rat für eine Auftrags vergäbe an ein Ing.-Büro aus Kö­

ngen zur Art des Ausbaues der Römerstr., Kirchstr. und eZum Mühlenberg

lick auf die in Kürze durchzuführende Ausschreibung zur Vergabe paßenbauarbeiten hatte der Rat zu entscheiden, welche Ausbauart go.g. Straßenzüge festgelegt werden soll.

[oßer Mehrheit bzw. zum Teil einstimmig wurden folgende Aus- ligsarten beschlossen:

tZum Mühlenberg: Ausbau mit beiderseitigem Bürgersteig (je- J)hneHochbord). Der Bürgersteigausbau ab dem Anwesen Comes I Verbundstein erfolgen. Darüber hinaus soll dieser Straßenzug mit pbepflanzt werden.

pstraße: Bituminöser Ausbau, beidseitiger Bürgersteig in Ver­nein (bezüglich des Bürgersteigs wurde als Alternative ein bitumi- Ausbau in Betracht gezogen).

fctraße: Ausbau der Straße in Bitumen. Verbundsteinpflaster im peigbereich (mit Baumbepflanzung). Die Verbindungswege sol- phfalls mit Verbundsteinpflaster ausgelegt werden. Zur Auf- jung des Gesamtbildes soll eine farbliche Absetzung vorgesehen

Simmern

Öffentliche Bekanntmachung Nhaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Jahr 1985 3.1985

I L

psgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung leinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Häus­ling beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwal- Wontabaurals Aufsichtsbehörde vom 5.3.1985 hiermit bekanntge- »t wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1985 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 713.000 DM

in der Ausgabe auf 713.000 DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 348.000 DM

in der Ausgabe auf 348.000 DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuere:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grund­steuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 48 DM, für den zweiten Hund 72 DM, für jeden weiteren Hund 96 DM.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBi. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmmern für das Haus­haltsjahr 1985 wird hiermit erteilt:

Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. Grundsteuer:

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

Hebesatz 220 v.H.

b) für Grundstücke (B)

Hebesatz 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und -kapital

Hebesatz 280 v.H.

5430 Montabaur, 5. März 1985

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25.3.1985 bis 3.4.1985 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zim­mer 110, öffentlich aus.

Simmern, den 12.3.1985 Ortsgemeindeverwaltung Simmern

(S.) gez. Schneider, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34 Gemo)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffent­lichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Simmern oder der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabau r geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeinde­ordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419; BS 2Ö20-1), zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).

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Menschlicher Unverstand

Oberhalb des Kalter-Bach-Stausees, unweit der Straße Neuhäusel Hill­scheid, muß am Steilhang Windwurf im Fichten-Altholz aufgearbeitet werden. Die gefährdeten Wege sind durch Schilder und sonstige Absper­rungen gesichert, um eine Gefährdung von Waldbesuchern zu vermei­den. Ein Baum ist schon den Hang herunter gesaust und im Stausee gelan­det.

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