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jr7/H/ 85

Lressen/ Eigendorf

f " i 7 . März 1985, 15.00 Uhr

C'spielpa arun 9 en der SG .

Hesheim SG HorresSen/Elgendorf I Worressen/Elgend°rf H gegen Ransbach/Baumbach.

iaJ ene Eier werden gesammelt PsgeselIschaft 1985 in Horressen bittet ab sofort mit iS mmelnvon ausgeblasenen Eiern zu beginnen.

I cte Einsammlung findet am 13. April statt, jede weitere fmlung erfolgt im Abstand von 4 Wochen.

iiliahrgang 1935/36 ISchuljahrgang von 1935/36 trifft sich am Samstag, 23. März fc 20 00 Uhr, in der Gastwirtschaft Decker in Montabaur-

Indorf.

Logene Neubürger des gleichen Schuljahrganges sind recht ßiich eingeladen.

Hauptversammlung DRK-Ortsverein Montabaur

Deutsche Rote Kreuz, Ortsverein Montabaur, lädt seine len und fördernden Mitglieder zu seiner diesjährigen Jahres-

Lersammlung ein.

lese findet am 20.3.1985 um 20.00 Uhr im DRK-Haus Liese 5) in Montabaur statt.

IDEN:

lntliche Bekanntmachung

nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am llNERSTAG, 21. März 1985 um 20.00 Uhr BitzufVgsraum in der Ahrbachhalle statt.

|ES0RDNUNG:

FFENTLICHE SITZUNG:

Beratung und Beschlußfassung über die Verwendung der Konzessionsabgaben für Gaslieferungen Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Arbei­ten zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe des Auf­trages zum Einbau einer Rinnenheizung an der Ahrbach­halle.

Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Kir­mes in der Ahrbachhalle für die nächsten Jahre. Verschiedenes.

(1 Boden, 11.3.1985 Berg, Ortsbürgermeister

Inholzversteigening im Markwald

Samstag, dem 16.3.1985 um 10.00 Uhr, findet im Markwald ) eine Brennholzversteigerung statt, feboten werden ca. 65 rm Buchenbrennholz.

[fpunkt: Biebrichsdelle, erg, Ortsbürgermeister

|LIGENROTH:

Piche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Orts­leinde Heiligenroth für das Jahr 1985 vom 10.3.1985 I.

ürtsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- Jung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419)

Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung f 1 die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom T985 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1985 wird

im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf

1.624.000,-

DM

in der Ausgabe auf

1.624.000,-

DM

VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf

340.000,-

DM

in der Ausgabe auf

340.000,-

DM

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigun­gen auf

DM

§ 3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftl.

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und Gewerbe­kapital 320 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 30,-- DM

für den zweiten Hund ^0,-- DM

für jeden weiteren Hund 70,-- DM

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Gegen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben (§ 24 Abs. 2 GemO).

5430 Montabaur, 5. März 1985

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

(S.) Im Aufträge: Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.3.1985 bis 28.3.1985 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Heiligenroth, 10.3.1985 Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth (S.) Zerfas, Ortsbürgermeister

HINWEIS: (

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GefhO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Heiligenroth oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist. (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz - GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zu­letzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1985 (GVBI. S. 31.)

Schornsteinfeger überprüft Ölfeuerungsanlagen

Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß in der nächsten Zeit in unserer Ortsgemeinde der Bezirksschonsteinfegermeister die Ölfeuerungsanlagen überprüft.

Zerfaß, Ortsbürgermeister