Einzelbild herunterladen

Seite 17

Nr. 10/85

§2

N festgesetzt

^trag der Kredite auf

(betrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

§3

ßätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr

[festgesetzt:

- und forstwirschaftliehen ^(Grundsteuer A)

Grundstücke (Grundsteuer B)

besteuer:

iewerbeertrag und Gewerbekapital

!Sl euer beträgt für Hunde, die innerhalb gebietes gehalten werden: ripn Hund

des

sten Hund veiten Hund weiteren Hund

220 v.H. 240 v.H.

280 v.H.

24,- DM 40,- DM 60,-DM

II.

ImIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG t §95 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden L r Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Daubach für das Haus- lf 1985 wird hiermit erteilt:

{festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

idsteuer:

[nd- und forstwirtschaftliche

Hebe(A)

Hebesatz 220 v.H.

Irundstücke (B)

Hebesatz 240 v.H.

Irbesteuer:

[Gewerbeertrag und -kapital

Hebesatz 280 v.H.

jontabaur, 21. Februar 1985

[rwaltung des Westerwaldkreises

kz. 029/901-10 (S)

i.A. Meckel

III.

ishaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.3.1985 bis 20.3.1985 d der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zim- jO,öffentlich aus.

i, den 26.2.1985 Ortsgemeinde Daubach

Igemann, Ortsbürgermeister

EIS

trletzung der Bestimmungen über lusschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des peinderates (§ 34 GemO)

tchtich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffent- lekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, t solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Igermeister von Daubach oder der Verbandsgemeindeverwal- ptabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeinde- |von Rheinland-Pfalz - Gemo - vom 14.12.1973 (GVB1. S.419, jO-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 IS. 31).

pht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach vom 27.2.1985

fellung der Baustraße im Baugebiet Tn den Gärten in Auf­heben

wchfiihrung einer öffentlichen Ausschreibung wurden die Ar­tet Herstellung der Baustraße im Baugebiet Tn den Gärten der ptbietenden Firma vergeben. Mit der Ausführung dieser Arbeiten pfristig begonnen.

«ibiahmeam diesjährigen WettbewerbUnser Dorf soll schö- pden

m Vorbehalt einer noch ausstehenden Rücksprache mit der pvaltung wurde vom Ortsgemeinderat beschlossen, am diesjäh- 'swenbewerbUnser Dorf soll schöner werden nicht teilzu-

PjEntscheidung des Rates durch die noch ausstehende Rückspra- I tcn werden, wird dies zur Kenntnis gegeben.

Grundsatzbeschluß zum Verkauf gemeindeeigener Grundstücke im Bereich Tn den Gärten

Wegen der nach Abschluß der Baulandumlegung beabsichtigten Grund­stücksverkäufe durch die Ortsgemeinde wurden vom Rat Entscheidun­gen über die Voraussetzungen des Verkaufs erbeten. Der Rat beschloß, die Grundstückspreise auf 30,- DM bis 35,- DM je qm (je nach Lage) fest­zulegen. Darüber hinaus soll eine BebauungsVerpflichtung in die abzu­schließenden Kaufverträge aufgenommen werden, entsprechend der, die Käufer verpflichtet werden, den Kaufgrundbesitz innerhalb von 3 Jahren zu bebauen.

Holler

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Holler findet am Freitag, d. 15.3.1985, um 20.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus statt.

TAGESORDNUNG:

Öffentliche Sitzung

1. Erneute Beratung und Beschlußfassung über die Einleitung des Umlegungsverfahrens für das Baugebiet des Bebauungsplanes 'Unter der Struth.

Hinweis:

Zum vorstehenden Tagesordnungspunkt wird zum zweiten Male einge­laden, da der Rat in seiner Sitzung am 28.2.1985 nicht beschlußfähig war.

Gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 GemO ist bei der erneuten Beschlußfassung die Anzahl der mitwirkungsberechtigten Ratsmitglieder mit Blick auf die Beschlußfähigkeit des Rates unbeachtlich.

2. Verschiedenes

5431 Holler, 5.3.1984 Molsberger, Ortsbürgermeister

Stahlhofen

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeindrates Stahlhofen vom 22.2.1985

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1985 beschlossen

Dem in Entwurf vorgelegten Haushaltsplan bzw. der Haushaltssatzung entsprach der Ortsgemeinderat einstimmig.

Die Haushaltssatzung - diese stellt die summarische Zusammenfassung der Einzelansätze des Haushaltsplanes dar - enthält folgende Festsetzun­gen:

VERWALTUNGSHAUSHALT

Einnahme/Ausgabe je 378.000 DM

VERMÖGENSHAUSHALT

Einnahme/Ausgabe je 255.000 DM

Die Steuersätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert und werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A 220 %

Grundsteuer B 240 %

Gewerbesteuer 280 %

36,- DM 54,- DM 72,- DM

Hundesteuer: für den ersten Hund für den zweiten Hund für jeden weiteren Hund

Einen Überblick über die Finanzsituation der Gemeinde gibt der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise ei­nige Informationen zur Kenntnis gegeben:

Rückblick auf das Haushaltsjahr 1984

Fürdas Haushaltsjahr 1984 wurde festgestellt, daß dies ungünstiger ver­lief als ursprünglich bei der Aufstellung des Haushaltsplanes angenom­men. Anstatt der ursprünglich eingeplanten Rücklagenzuführung (Gut­habenbildung) von ca. 110.00,-DM wurde sogareine Rücklagenentnah­me von ca. 40.000,- DM erforderlich, um einen Haushaltsausgleich zu gewährleisten. Dies ist zurückzuführen auf in 1984 nicht mehr verein­nahmte Erschließungs- und Ausbaubeiträge in Höhe von insgesamt ca. 200.000,- DM. Diese Vereinnahmung erfolgt in 1985 und nimmt mithin positiven Einfluß auf das Haushaltsjahr 1985.

Im Endergebnis stellte sich die Finanzsituation der Gemeinde dennoch als überaus zufriedenstellend dar. (Keine Schulden/freie verfügbare Rücklagenmittel von ca. 390.000,- DM)

Haushalt 1985

VERWALTUNGSHAUSHALT

Ein gegenüber dem Vorjahr fast unverändertes Volumen weist der Ver­waltungshaushalt auf. (1984 - 375.000,- DM / 1985 - 378.000,- DM)

!

öjfcl

.'ft

V

'(fe