IVbchenblatt
[der Verbandsgemeinde Montabaur
öl
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Ifochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
^Beiden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen-i froth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert,| ‘ Miedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen,l ■ Welschneudorf
sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezembeij (1973 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
— Die fleimaf" und Surgerzelfung ************
tag 13
Freitag, 8. März 1985
Nummer 10
Sitzung des Verbandsgemeinderates
1 nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates findet am Donnerstag, ■März 1985 um 17.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau)
Ordnung:
Iffentliche Sitzung:
1 Bericht des Bürgermeisters
j Ehrung von Herrn Karl Theis anläßlich des 20jährigen Dienst- | Jubiläums
Jßeratung und Beschlußfassung über die Jahresrechnung 1983 1 und die Entlastung der Bürgermeister und der Beigeordneten
I Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 1984
[Beratung und Beschlußfassung über die Umschuldung von Kre-
I diten
[Fortschreibung des Sportstättenleitplanes der Verbandsgemein- |de Montabaur -Festlegung der Prioritätenliste-
[Ergebnis der Prüfung des Eigenbetriebes (Wasserversorgung)
Ider Verbandsgemeinde Montabaur und Entlastung für das ■Wirtschaftsjahr 1983
■Beratung und Beschlußfassung über die Erfassung ehemaliger [kommunaler und privater Mülldeponien -Antrag der FWG- [Fraktion.
[Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
Nichtöffentliche Sitzung
lOrundstücksangelegenheit
jAuftragsvergaben
|Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
“ossel-Dölken, Bürgermeister
/eis für die Mitglieder der SPD-Fraktion:
I raktionssitzung zur Vorbereitung der Verbandsgemeinderatssit- I ™ e,am Montag, 11 .März 1985 um 19.00 Uhr im kleinen Bespre- Igfflmmer, Rathausneubau, Zimmer 214, statt.
>eis für die Mitglieder der FWG-Fraktion I tionssitzung zur Vorbereitung der Verbandsgemeinderatssit-
IlV k tamDienstag ’ l2 - März 1985 um 19.00 Uhr bei Herrn Hein- Ruombo, Römerstr. 46, 5411 Kadenbach, statt.
Abbrennen der Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, ungenutztem Gelände, an Hecken oder Hängen
Durch das Abflämmen als einem drastischen Eingriff in die Natur wird besonders in den Monaten von Februar bis April der Naturhaushalt nachhaltig geschädigt. Abgestimmte Lebensgemeinschaften vor allem in der Kleintierwelt, auch Niederwild, Bodenbrüter sowie Teile von Fauna und Flora (Feldgehölze) gehen verloren oder werden stark geschädigt. Die Bodendecke wird lückig und an den Hängen wächst die Gefahr der Bodenerosion. Diese Auswirkungen zeigen, daß das Abflämmen, nicht nur aus ökologischer Sicht gesehen, viele Nachteile bringt. Durch das Feuer werden nicht nur die Lebensräume der auch für die Landwirtschaft nützlichen Tiere und Kleinstlebewesen, sondern auch diese Nützlinge (z.B. Schadinsektenvertilger) selbst vernichtet.
Gemäß § 24 Abs. 2 Nr. 5 Landespflegegesetz ist es grundsätzlich verboten, die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, ungenutztem Gelände, an Hecken oder Hängen abzubrennen.
Von dem grundsätzlichen Verbot des Abflämmens können von der Kreisverwaltung - untere Landespflegebehörde - in besonders begründeten Einzelfällen lediglich in der Zeit vom 1.11. bis einschließlich 1.3. eines jeden Jahres Ausnahmen erteilt werden. Der schriftliche Antrag des Grundstückseigentümers oder Nutzungsberechtigten für ein bestimmtes Flurstück (Angabe der Flurbezeichnung)ist an die Kreisverwaltung — untere Landespflegebehörde — zu richten. Nach dem 1.3. eines Jahres können Ausnahmegenehmigungen wegen Ablauf der gesetzlichen Frist nicht mehr erteilt werden.
Verstöße gegen das vorbezeichnete Verbot des Abbrennens werden gemäß § 40 Abs. 2 Landespflegegesetz in allen bekanntwerdenden Fällen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 DM geahndet. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
als Ortspolizeibehörde
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Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Großholbach die weitere Erschließung des Baugebietes „Neuwies -Kreuzwiese-Strüthchen,öffentlich aus.
Zur Ausführung gelangen:
460 m Entwässerungsleitung aus Stahlbetonrohren, Durchmesser 300 - 500 mm
400 m Wasserleitung, Durchmesser 100 GGG 2.000 qm Baustraße
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, anzufordem. Die Schutzgebühr in Höhe von 30,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500017 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen. Ausschlußfrist: 18. März 1985.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
Freitag, 12. April 1985, 10.00 Uhr

