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IVbchenblatt

[der Verbandsgemeinde Montabaur

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Ifochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden

^Beiden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen-i froth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert,| Miedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen,l Welschneudorf

sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezembeij (1973 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.

Die fleimaf" und Surgerzelfung ************

tag 13

Freitag, 8. März 1985

Nummer 10

Sitzung des Verbandsgemeinderates

1 nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates findet am Donnerstag, März 1985 um 17.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau)

Ordnung:

Iffentliche Sitzung:

1 Bericht des Bürgermeisters

j Ehrung von Herrn Karl Theis anläßlich des 20jährigen Dienst- | Jubiläums

Jßeratung und Beschlußfassung über die Jahresrechnung 1983 1 und die Entlastung der Bürgermeister und der Beigeordneten

I Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen für das Haus­haltsjahr 1984

[Beratung und Beschlußfassung über die Umschuldung von Kre-

I diten

[Fortschreibung des Sportstättenleitplanes der Verbandsgemein- |de Montabaur -Festlegung der Prioritätenliste-

[Ergebnis der Prüfung des Eigenbetriebes (Wasserversorgung)

Ider Verbandsgemeinde Montabaur und Entlastung für das Wirtschaftsjahr 1983

Beratung und Beschlußfassung über die Erfassung ehemaliger [kommunaler und privater Mülldeponien -Antrag der FWG- [Fraktion.

[Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

Nichtöffentliche Sitzung

lOrundstücksangelegenheit

jAuftragsvergaben

|Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.

ossel-Dölken, Bürgermeister

/eis für die Mitglieder der SPD-Fraktion:

I raktionssitzung zur Vorbereitung der Verbandsgemeinderatssit- I e,am Montag, 11 .März 1985 um 19.00 Uhr im kleinen Bespre- Igfflmmer, Rathausneubau, Zimmer 214, statt.

>eis für die Mitglieder der FWG-Fraktion I tionssitzung zur Vorbereitung der Verbandsgemeinderatssit-

IlV k tamDienstag l2 - März 1985 um 19.00 Uhr bei Herrn Hein- Ruombo, Römerstr. 46, 5411 Kadenbach, statt.

Abbrennen der Bodendecke auf Wiesen, Feldrai­nen, ungenutztem Gelände, an Hecken oder Hängen

Durch das Abflämmen als einem drastischen Eingriff in die Natur wird besonders in den Monaten von Februar bis April der Naturhaushalt nach­haltig geschädigt. Abgestimmte Lebensgemeinschaften vor allem in der Kleintierwelt, auch Niederwild, Bodenbrüter sowie Teile von Fauna und Flora (Feldgehölze) gehen verloren oder werden stark geschädigt. Die Bodendecke wird lückig und an den Hängen wächst die Gefahr der Bode­nerosion. Diese Auswirkungen zeigen, daß das Abflämmen, nicht nur aus ökologischer Sicht gesehen, viele Nachteile bringt. Durch das Feuer werden nicht nur die Lebensräume der auch für die Landwirtschaft nütz­lichen Tiere und Kleinstlebewesen, sondern auch diese Nützlinge (z.B. Schadinsektenvertilger) selbst vernichtet.

Gemäß § 24 Abs. 2 Nr. 5 Landespflegegesetz ist es grundsätzlich verbo­ten, die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, ungenutztem Gelände, an Hecken oder Hängen abzubrennen.

Von dem grundsätzlichen Verbot des Abflämmens können von der Kreis­verwaltung - untere Landespflegebehörde - in besonders begründeten Einzelfällen lediglich in der Zeit vom 1.11. bis einschließlich 1.3. eines jeden Jahres Ausnahmen erteilt werden. Der schriftliche Antrag des Grundstückseigentümers oder Nutzungsberechtigten für ein bestimmtes Flurstück (Angabe der Flurbezeichnung)ist an die Kreisverwaltung untere Landespflegebehörde zu richten. Nach dem 1.3. eines Jahres können Ausnahmegenehmigungen wegen Ablauf der gesetzlichen Frist nicht mehr erteilt werden.

Verstöße gegen das vorbezeichnete Verbot des Abbrennens werden ge­mäß § 40 Abs. 2 Landespflegegesetz in allen bekanntwerdenden Fällen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 DM geahndet. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

als Ortspolizeibehörde

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsge­meinde Großholbach die weitere Erschließung des BaugebietesNeu­wies -Kreuzwiese-Strüthchen,öffentlich aus.

Zur Ausführung gelangen:

460 m Entwässerungsleitung aus Stahlbetonrohren, Durchmes­ser 300 - 500 mm

400 m Wasserleitung, Durchmesser 100 GGG 2.000 qm Baustraße

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebe­ten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, anzufordem. Die Schutzgebühr in Höhe von 30,- DM ist unter Angabe des Verwen­dungszweckes auf das Konto Nr. 500017 der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen. Ausschlußfrist: 18. März 1985.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Freitag, 12. April 1985, 10.00 Uhr