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Ölten diese Gebetsstunde für alle Frauen aus den ^Gemeinden um 19.30 Uhr im kath. Gemeindehaus | n a,Neuhäusel. Anschließend wollen wir uns in geselliger ä bei Tee zusammensetzen.

TAG, 18.00 Uhr Vorabendmesse: Amt: 1. Jahramt für löucke/Amtf. Ehe). Peter und Regina Isbert

f tef.d. Werke der Caritas.

inweis: Freitag, den 1. März ab 10.00 Uhr Krankenkom-

jjpfarramt Oberelbert / Welschneudorf TaG 19.00 Uhr in Oberelbert Jahramt für Josef Lippert

1 TAG, 9.00 Uhr in Welschneudorf Amt für die Pfarr-

lde

IjAG, 15.00 Uhr in Oberelbert Kommunionunterricht Uhr in Welschneudorf Kommu'nionunterricht Uhr in Oberelbert Gruppenstunde 6-8 J.

IST AG, 19.30 Uhr in Oberelbert Kreuzwegandacht, 20.00 ^Oberelbert 4. Abend des SeminarsChristsein im

i'.

tWOCH , 8-10 Uhr in Welschneudorf Wortgottesdienst feer, 18.30 Uhr in Welsch neudorf Amt für die Verst. jm.Halfmann-Britz

KNERSTAG, 19.00 Uhr in Oberelbert Amt für Erwin Fer- #und Verst. der Farn. Trudewind

itAnslÄy^ ig oo uhr Krankenkommunion für Oberelbert i Johai<flV9^l 5C hneudorf, 17.30 Uhr Sprechstunde des Pfarrers in henzjjÄelbert, 20.00 Uhr in Oberelbert ökumenische Gebetsstunde 'Elbert-»Gemeinden anläßl. des Weltgebetstages der

Gerne!

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SAMSTAG, 19.00 Uhr in Welschneudorf Amt für Peter und Ma­ria Billaudelle und gef. Sohn Franz, (Kollekte für die Werke der Caritas)

Kath. Pfarrgemeinde Heiligenroth

SAMSTAG, 18.30 Uhr Vorabendmesse, Amt für die Pfarr­gemeinde

SONNTAG, 9.30 Uhr Hochamt, J.A. f. Helene Sabel 18.00 Uhr Fastenandacht

Vom 25. Februar bis 16. März ist der Pfarrer in Urlaub.

Bei seelsorglichen Notfällen möchte man sich bitte an das Pfarramt in Ruppach, Tel. 8447, wenden.

DIENSTAG, 18.30 Uhr Fastenandacht FREITAG, 18.30 Uhr Fastenandacht

Die Kollekte am nächsten Sonntag ist für die Werke der Caritas bestimmt.

Am Samstag ist keine Vorabendmesse

Kath. Pfarramt Gackenbach - Holler - Stahlhofen

SAMSTAG-GACKENBACH, 8.00 Uhr Amt nach Meinung, Amt zu Ehren der Gottesmutter STAHLHOFEN IN HOLLER, 17.45 Uhr Amt für Adam Stendebach, Amt f. Ehel. Johann Diel, Jahramt f. Wilhelm Ernst, Vierwochenamt für Anna Frink

SONNTAGHOLLER, I. Fastensonntag, 8.45 Uhr Jahramt für Franziska Frink, Amt für Josef und Maria Becher, Amt für Ehel. Peter und Elisabeth Labonte

Rentnerbeitrag : Nicht für die Krankenkasse

informiert

ln der seit Wochen geführten Diskussion um die zum 1. Juli dieses Jahres fällige Rentenerhöhung spielt auch dec anteilige Beitrag der Rentner zu ihrer Kran­kenversicherung eine wichtige Rolle. Seit dem 1. Juli 1983 wird ein eigener Krankenversicherungsbeitrag von der Rente abgezogen. Zunächst war es ein Pro­zent der Rente, ab Juli 1984 dann drei Prozent und für den 1. Juli 1985 war eine Erhöhung dieses Eigenbei­trages auf fünf Prozent vorgesehen. Jetzt ist nur noch eine Anhebung auf 4.5 Prozent im Gespräch, um die effektive Rentenerhöhung nicht zu bescheiden aus- fallen zu lassen. Wie auch immer die Erhöhung aus­fällt, eines muß festgehalten werden: Kein Pfennig davon kommt den Krankenkassen zugute.

Die Beteiligung der Rentner an ihrem Krankenkassen­beitrag dient nämlich nur dazu, die Rentenversiche­rung finanziell zu entlasten. Die Krankenkassen er­halten seit 1977 von den Rentenversicherungsträgern rd. 11.8 Prozent des Rentenzahlbetrages als Zuschuß zu den Kosten der Rentner-Krankenversicherung. Dieses Finanzierungssystem wurde seither nicht ge­ändert und blieb auch von der Einführung der Eigen­beteiligung der Rentner an ihrem Krankenkassenbei­trag unberührt. Die Einnahmen der Krankenversiche­rung erhöhen sich also durch den höheren Kranken­kassenbeitrag der Rentner nicht.