Montabaur 2/8/85
£
Stellenausschreibung
Die Verbandsgemeindewerke Montabaur stellen zum nächstmöglichen Termin einen
Klärwärter
für die Wartung verschiedener Kläranlagen im Verbandsgemeindegebiet ein.
Gesucht wird ein Mitarbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung als Handwerker, möglichst in einem technischen Beruf (Schlosser, Installateur u.ä,).
Der Mitarbeiter soll über eine einschlägige Berufserfahrung verfügen und an selbständiges Arbeiten gewöhnt sein.
Er soll ferner im Besitz des Führerscheins der Kl. III sein.
Die Entlohnung erfolgt nach dem Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter der Gemeinden (BMT-G).Es erfolgt Anschluß an die Zusatzversorgungskasse.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. März 1985 mit den üblichen Unterlagen an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Personalamt - Postfach 1262, 5430 Montabaur
Das Personalamt, (Telefon 02602-126.111) erteilt auf persönliche oder telefonische Anfragen unverbindlich nähere Auskunft.
Öffentl. Bekanntmachungen
Bezirksregierung Koblenz
56-873-13/ 18/84
1. Die Verbandsgemeindeverwaltung, 5430 Montabaur, beantragt gern. § 31 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts vom 16.10.1976 (BGBl. I S. 3017) in der derzeit gültigen Fassung - WHG - sowie §§ 72,105 Abs. 2 und 114 ff. des Landeswassergesetzes vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31) -LWG - nach Maßgabe der dem Antrag zugrunde liegenden Planunterlagen bei der Bezirksregierung Koblenz als oberer Wasserbehörde die Planfeststellung für den Ausbau (Anlegung) eines Gewäs-
. sers einschließlich einer Teilverrohrung in der Gemarkung Ruppach-Goldhausen, Flur 21, Flurstück-Nr. 2681,2679/1 und Flur 8 , Flurst. Nr. 2513/1,954, 2508/3, 2507/1,
937, 938, 2497/1 und 858.
Auflagen und Bedingungen sind vorgesehen.
2. Die beantragte Entscheidung gewährt nicht das Recht, Gegenstände, die einem anderen gehören oder Grundstücke und Anlagen, die im Besitz eines anderen stehen, in Gebrauch zu nehmen.
3. Es wird darauf hingewiesen, daß die Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen, aus denen sich Art und ^Umfang des Unternehmens im einzelnen ergeben, in der unter 6 . angegebenen Zeit bei der dort aufgeführten Behörde zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen.
4. Einwendungen gegen das Unternehmen und Ansprüche wegen nachteiliger Wirkungen sind bei dem unter 7. erwähnten Behörden schriftlich in d r e i Ausfertigungen einzureichen oder
zur Niederschrift zu erklären, und zwar spätestens von zwei Wochen nach dem Ende der AuslegungsfJI Planunterlagen. Hierbei ist das Datum des EinganoJI bei den erwähnten Behörden maßgebend. ®
5. Wer innerhalb der angegebenen Frist keine Einwend!
gegen das Unternehmen erhebt, verliert sein Recht J bung von Einwendungen. ■
Wer wegen nachteiliger Wirkungen des zugestandenj nehmens keine Ansprüche geltend macht, kann® Inhaber der beantragten Entscheidung Ansprüche! Beseitigung der Störung, auf die Unterlassung des! mens, auf die Herstellung von Schutzeinrichtungen! Schadenersatz gerichtet sind, nicht mehr erheben, Schadenersatzansprüche wegen nachteiliger WirkunJ darauf beruhen, daß der Inhaber der beantragtenE| düng angeordnete Auflagen nicht erfüllt oder Bedh nicht eingehalten hat, sind hierdurch nicht ausgesdj Nachteilige Wirkungen, die während des Verfahren! vorausgesehen werden konnten, könne/i noch nacll im Rahmen der Vorschrift des § 10 Abs. 2 WHGw fenen geltend gemacht werden.
Vertragliche Ansprüche werden durch die beantragte! Scheidung nicht ausgeschlossen.
Der Termin zur mündlichen Verhandlung mit denfl ten über die erhobenen Einwendungen wird erfordo] falls gesondert festgesetzt.
6 . Die Planunterlagen liegen aus bei der VerbandsgemJ
Verwaltung, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 MontalJ Dienstzimmer Nr. 201, vom 4 3 bj S 4.4i
einschließlich.
7. Einwendungen müssen eingehen bei der Verbandsgcä Verwaltung Montabaur oder der BezirksregierungK|
spätestens am 18.4.1985.
Im Auftrag:
V. Zanthier Beglaubigt:
Krebsbach, Reg.Inspektor.
Kulturamt Westerburg Veröffentlichung für die Gemeinden Oberelbert, Niederelbert, Welschneudorf, DaubacMi hausen, Gr oßholbach, Heiligenroth, Nomborn, Girodj Ortsteil Kleinholbach, Nentershausen, Ruppach-Goi] sowie die Stadt Montabaur (Stadtteil Wirzenborn)
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG In den Flurbereinigungsverfahren Oberelbert, Girod ui Großholbach liegen die geprüften Kassenunterlagen des] nungsjahres 1984 sowie die hierbei erstellten Prüfungsw Schriften in der Zeit vom 4. März bis einschl. 18. März^ folgt zur Einsichtnahme für die Beteiligten offen.
a) Oberelbert: Kassenverwalterin Frau TheresiaMid|
Hauptstraße 40, 5431 Oberelbert
b) Girod Kassenverwalter Herrn HelmutMeurej
Mühlenweg 5, 5431 Girod
c) Großholbach: Herrn Ortsbürgermeister Metternich,]
5431 Großholbach
Einwendungen gegen die Richtigkeit der geprüften Jal nung 1984 müssen von den Beteiligten bis spätestens
WfTTICH
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