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tabaur 13 / 4 / 85

Dezember 1976 (BGBl I S. 3574 ) aufgehoben.

veis

utzbereichanordnung wurde öffentlich bekanntgegeben. 9.1975 in der Westerwälder Zeitung.

mflftrag:

^na ||a

n'tfiche Bekanntmachung

fereichsverwaltung IV

_Jbereichbehörde 6200 Wiesbaden, 17.12.1984

BER iklärung eines Gebietes zum Schutzbereich flündesminister der Verteidigung

^Anordnungs-Nr. IV/116/GE 5300 Bonn 1, 13.11.84

tjQfiDNUNG

ig undifgrund des § 9 in Verbindung mit § 2 des Gesetzes über die ilb diikhränkung von Grundeigentum für die militärische Vertei- Nr, | n g (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dez. 1956 (BGBl. I S. 899) tzt geändert durch § 32 Bundesnaturschutzgesetz 10.12.1976 (BGBl I S. 3574)

wird das Gebiet

Ir^tadt Montabaur, Westerwaldkreis Indsgemeinde Wirges, Westerwaldkreis neinde Wirges neinde Dernbach

038

'2940

72 / 17 ;

_ ( ...ieinland-Pfalz, das indem Plan vom 13.11.1984 des lutzbereiches für die Verteidigungsanlage Koppel (LgKnNr. [041 350 4) durch Einzeichnung in roter und grüner Farbe mzt ist,

Ö zum Schutzbereich erklärt

elchfolgend aufgeführten Gemarkungen und Flure werden im Schutzbereich erfaßt:

ung Montabaur .42 teilweise teilweise ung Wirges teilweise irkung Dernbach 54 teilweise

620/Syj^ einzelnen von der Schutzbereichanordnung be- ffenen Grundstücke sind dem beigefügten Schutz- irejchplan zu entnehmen

)r Schutzbereichplan vom 13.11.1984 U I 5, Anord-

E -Nr. IV/116/GE ist Bestandteil dieser Anordnung. Maßgebliche Stück des Planes ist bei der Schutzbereich- de

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ig beig mzungl Diesel Geset nilitäri 956 urschi

Jereichsverwaltung IV, Motkering 9 JjlViesbaden

Qe Ausfertigung bei der

Jrtverwaltung Westerburg, Langenhahner Str 23 Westerburg |ndsgemeindeverwaltung Montabaur idsgemeindeverwaltung Wirges Einsichtnahme niedergelegt.

'PJan ist den Beteiligten nur, soweit sie davon betroffen tlekanntzugeben (§ 2 Abs 1 SchBG) fungen der Grundstücksbezeichnungen (Flurstücks /Rarzel- pimern) sowie Grundstücksgrenzen sind auf die Wirksam­er Schutzbereichanordnung ohne Einfluß, pun

pnahmen der Schutzbereichbehörde (Vollzugsmaßnahmenj pind keine Vollzugsmaßnahmen erforderlich.

III. HINWEISE

1. Die Beteiligten haben die Möglichkeit einzusehen:

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad- Adenauer-Platz 8, Bauamt, Zimmer 201 Verbandsgemeindeverwaltung Wirges

bei der Standortverwaltung Westerburg Langenhahner Straße 23 5438 Westerburg Zimmer 24

montags bis donnerstags von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr freitags v. 97.30 Uhr bis 14.00 Uhr

bei der Wehrbereichsverwaltung IV Moltkering 9,6200 Wiesbaden 1 Zimmer C 422

montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr freitags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr

a) den Plan des Schutzbereichs,

b) den Wortlaut der §§3-6 SchBG (zulässige Maßnahmen

der Schutzbereichbehörde) den § 9 SchBG (Zuständigkeitsrege­lung) und des § 27 SchBG (Geldbuße für Ordnungswidrigkeiten)

c) die Angabe aller zuständigen Stellep .

2. Zur Beachtung wird ferner darauf hingewiesen, daß

die Genehmigung der Wehrbereichsverwaltung (Schutzbereich­behörde) einzuholen ist, wenn

-- bauliche oder andere Anlagen oder Vorrichtungen über oder unter der Erdoberfläche errichtet, geändert oder beseitigt,

- Gewässer verändert

-- in anderer Weise die Bodengestaltung und Bodennutzung außer der landwirtschaftlichen Nutzung verändert werden sollen.

3. Darüber hinaus kann jeder Betroffene bei den unter 1. genannten Stellen einschlägige Auskunft erhalten, insbesondere auch darüber, inwieweit er davon befreit wird, Genehmigungen einzuholen.

I. A. Schymalla

INFORMATIONSVERANSTALTUNG DER STADT

Pläne zum verkehrsberuhigten Ausbau der Kirchstraße, des Großen und Kleinen Marktes sowie der Bahnhofsträße werden vorgestellt

Im Jahr 1985 sollen It Beschluß des Stadtrates die Kirch­straße, der Große und . .der Kleine Markt sowie die Bahnhof­straße verkehrsberuhigt ausgebaut werden.

Dem Fußgängerverkehr soll Vorrang eingeräumt werden.

Die Stadt verspricht sich davon eine erhebliche Verbesserung der Attraktivität dieses Bereichs als Einkaufszentrum.

Der Stadtrat hat einige Architekturbüros, die Erfahrungen in der Planung von Fußgängerzonen nachweisen konnten, mit der Erstellung von Entwurfsplänen beauftragt. In Abstimmung mit der Architektenkammer wurde ein Preisgericht gebildet, das diese Pläne auswertet. Um die betroffenen Anlieger, aber auch die interessierte Öffentlichkeit über die Pläne zur Gestaltung der Geschäftsstraße zu informieren, werden diese am

DIENSTAG, 29. Januar 1985,20.00 Uhr in der Aula der Joseph-Kehrein-Schule, Gelbachstraße,

vorgestellt.

Es besteht auch die Gelegenheit zur Diskussion mit Bürgermei­ster Dr Possel-Dölken und der Verbandsgemeindeverwaltung, Die Pläne können bereits ab 19.00 Uhr eingesehen werden.

Alle interessierten Bürger, vor allem aber die betroffenen Anlie­ger, sind herzlich eingeladen, diese Informationsmöglichkeit wahrzunehmen.

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