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Viontabaur 25/2/85

Hierzu sind alle Vereinsvorstände sowie alle Interessenten, ere ' lf die an der Gestaltung des Kinder-Fastnachtszuges mitwirken ch Vjllen recht herzlich eingeladen.

^fwwürtle mich sehr freuen ' wenn icl1 Sie an dieser Be * sprechung begrüßen dürfte.

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Molzberger, Ortsbürgermeister

Magen für Kinderfastnachtszug

pjl Am Samstag, dem 19.1.1985, 9.30 Uhr werden die Wagen h a Jur!den Kinderfastnachtszug bei Herrn Hies, Gelbachstraße aufgebaut.

in fjAHeydie mit machen wollen, werden gebeten.bei dem Auf- Vi| u !pau der Wagen zu helfen - Handwerkzeug bitte mitbringen

wel( Molzberger, Ortsbürgermeister

Sammlung für den Kinderfastnachtsumzug

Wie in den Vorjahren wird zur Teilfinanzierung der Unkosten für den Fastnachtsumzug wieder eine Haussammlung durch- ' ^geführt

Ich bitte daher die Bevölkerung herzlich um eine Spende, für das von der Gemeinde, Bevölkerung und den Ortsver­einen organisierte Fastnachtstreiben am Sonntag vor Fast­nacht; da dieses sehr nachhaltig von der Bevölkerung begrüßt

/ Vielen Dank für jede Spende.

, Molzberger, Ortsbürgermeister

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lieruoldene Hochzeit Ehard

2um Feste der Goldenen Hochzeit am 26.12.1984 spreche m a 1ch hiermit dem Jubelpaar Anton und Maria Ehard, Linden­straße 31, im Namen von Bürgerschaft und Gemeinderat ßie herzlichsten Glück- und Segenswünsche aus.

Wir wünschen dem Jubelpaar weiterhin Gesundheit und

dtve Sinen zufriedenen Lebensabend.

Q.OO|«.

Molzberger, Ortsbürgermeister

DAUBACH

- Umlegungsausschuß - öffentliche Bekanntmachung

Der Umlegungsausschuß der Gemeinde Daubach hat am

8. November 1984 die Unanfechtbarkeit des Umlegungs­planes für das Umlegungsgebiet "In den Gärten" in der Gemarkung Daubach beschlossen.

"^Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit be­kanntgegeben.

Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 12.1. 1985 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechts­zustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grund­stücke ein. Falls ein Beteiligter einen Grenzeinweisungster­min wünscht, in dem die Grenzen und Grenzmarken örtlich angezeigt werden sollen, bitten wir dies bis zum 1.2.1985 .bei dem Katasteramt in Montabaur anzuzeigen.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschafts­katasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. 10 des Beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeich nis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Un- _anfechtbarkeit fällig werden.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6, Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschus­ses der Gemeinde Daubach schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 7. Januar 1985 Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Simon, Vermessungsdirektor

STAHLHOFEN Goldene Hochzeit Schäfer

Am Mittwoch, dem 9.1.1985 feierten die Eheleute Josef Schäfer und Frau Susanna geb. Schatz, Kirchstr. 6 das Fest der

Goldenen Hochzeit.

Zu diesem Fest spreche ich ihnen hiermit im Namen aller Mitbürger unserer Gemeinde dje herzlichsten Glück- und Segenswünsche aus.

Unsere Wünsche sind verbunden mit der Hoffnung, daß dem Jubelpaar noch ein langer und ungetrübter Lebensabend bei bester Gesundheit im Kreise Ihrer Familie beschieden sein möge.

Mit dieser Gratulation verbinde ich ein Wort des Dankes an den Jubilar, der von 1945 bis 1956 Bürgermeister der Ge­meinde Stahlhofen war; von 1945 bis 1974 dem Gemeinde­rat angehörte und in den Jahren von 1935 bis 1977 als Schiedsmann bzw. Ortsgerichtsvorsteher tätig war.

Am Freitag, dem 11.1.1985 um 19.00 Uhr erfolgt die Gratu­lation durch die Ortsgemeinde und den Ortsvereinen sowie dem DRK Blasorchester Daubach.

Treffpunkt um 19.00 Uhr am Parkplatz an der Kirche.

Pehl, Ortsbürgermeister

Was -UMUut ,wo

MGV "Frohsinn" e.V. Daubach

Wie bereits angekündigt, findet am kommenden Samstag, dem 12.1.1985 um 19.30 Uhr unsere Jahreshauptversammlung im Vereinslokal "Zur Eulenstube" in Daubach statt.

Um pünktliches Erscheinen wird gebeten.

S.V. Fortuna Holler Abt Alte Herren

Am Samstag, dem 19.1.1985 Wandertag der A.H. mit Frauen. Treffpunkt 13.00 Uhr Gasthof Heibel.

Rückkehr gegen 18.00 Uhr.

Anschließend Abschlußfeier der Saison 1984 und gemütlicher Abend. Hierzu sind alle aktiven sowie inaktiven Mitglieder mit Frauen herzlich willkommen.

Musikverein Holler e.V.

Am Samstag, dem 19.1.1985, abends 20.00 Uhr findet im Vereinslokal Heibel in Holler die Jahreshauptversammlung des Musik Vereins Holler statt.

TAGESORDNUNG:

1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden

2. Totenehrung

3. Jahresbericht des Schriftführers

4. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden

5. Kassenbericht

6. Bericht der Kassenprüfer

7. Entlastung des Vorstandes

8. Jugendausbildung

9. Veranstaltungen des Vereins im Jahre 1985

10. Wünsche und Anträge

11. Verschiedenes.

Anträge von Mitgliedern an die Generalversammlung sind spätestens eine Woche vor der Jahreshauptversammlung